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   OLG Hamm, 16.12.2005 - 20 U 54/05   

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https://dejure.org/2005,9186
OLG Hamm, 16.12.2005 - 20 U 54/05 (https://dejure.org/2005,9186)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.12.2005 - 20 U 54/05 (https://dejure.org/2005,9186)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 2005 - 20 U 54/05 (https://dejure.org/2005,9186)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    VVG § 12; ; VVG § 12 Abs. 2; ; VVG § 12 Abs. 3; ; VVG § 22; ; BGB § 123; ; BGB § 242; ; ABBUZ § 7 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3
    Bindung der Gerichte an § 12 Abs. 3 VVG wird durch die vom Gesetzgeber beabsichtigte Abschaffung der Vorschrift nicht berührt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 2, 3 § 22
    Bindung der Gerichte an § 12 Abs. 3 VVG im Hinblick auf die vom Gesetzgeber beabsichtigte Abschaffung der Vorschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1101
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.02.1991 - IV ZR 66/90

    Wahrung der Ausschlußfrist in der Berufungsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2005 - 20 U 54/05
    Im Falle einer Teilklage auf Rentenrückstände ist anerkannt, daß damit auch hinsichtlich des noch nicht gerichtlich geltend gemachten Anspruchs auf Zahlung laufender Rente die Frist gewahrt ist, wenn nichts die Annahme rechtfertigt, der Versicherungsnehmer wolle sich mit der Zahlung nur der aufgelaufenen Rückstände zufriedengeben (vgl. z.B. BGH, Urt.v. 27.02.1991 IV ZR 66/90 - VersR 1991, 450; zuletzt BGH, Beschl.v. 22.09.2004, ZfS 05, 82).
  • OLG Hamm, 04.05.2001 - 20 U 199/00

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Versäumung der Klagefrist - Belehrung -

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2005 - 20 U 54/05
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest (vgl. Urt.v. 04.05.2001 - 20 U 199/00 - NVersZ 2001, 548 = VersR 2002, 297, zuletzt Senat r+s 05, 278), daß der Ausschluß sich auch auf zukünftige Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erstreckt, wenn es sich um einen und denselben Versicherungsfall handelt.
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZR 458/02

    Einhaltung der Klagefrist durch nicht unterschriebene Klage

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2005 - 20 U 54/05
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, der das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 03.03.2004 (IV ZR 458/02 - VersR 2004, 629) zugrunde lag, betraf einen Sachverhalt, der dem vorliegenden Streitfall in keiner Weise vergleichbar ist.
  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04

    Einreichung einer nicht unterschriebenen Klageschrift zur Wahrung der Klagefrist

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2005 - 20 U 54/05
    Eine restriktive Auslegung der Norm entsprechend der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 22.10.2004 - 1 BvR 894/04 - VersR 2004, 1585 = NJW 2005, 814) führt nicht zu dem Ergebnis, daß die Klägerin mit der am 02.04.2003 erhobene Feststellungsklage (15 O 165/03 LG Münster) die Frist des § 12 Abs. 111 VVG gewahrt hat.
  • OLG Hamm, 23.02.2001 - 20 U 125/00

    Versicherungsrecht - Klagefrist - Einräumung des Fristablaufs als Bestätigung des

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2005 - 20 U 54/05
    Umstände dafür, daß die Klägerin die Klagefrist ohne Verschulden hat verstreichen lassen, sind weder von ihr dargetan noch sonst ersichtlich; das Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten ist dem Versicherungsnehmer zuzurechnen (Senat, Urt.v. 23.02.2001 - 20 U 125/00 NVersZ 2001, 403).
  • OLG Hamm, 13.02.2004 - 20 U 183/03

    Antrag auf Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung mit eingeschlossener

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2005 - 20 U 54/05
    Die Klägerin hat in dem Verfahren 15 O 165/03 LG Münster = 20 U 183/03 OLG Hamm unter dem 02.04.2003 Klage erhoben mit dem Antrag festzustellen, daß die von der Beklagten mit Schreiben vom 15.10.2002 erklärte Anfechtung des von der Klägerin bei der Beklagten abgeschlossenen Versicherungsvertrages Nr. ####### (versicherte Person W) unwirksam ist und der Versicherungsvertrag wirksam fortbesteht.
  • OLG Hamm, 09.02.2005 - 20 U 147/04

    Klagefristsetzung bei Ablehnung der zukünftigen Weiterzahlung von

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2005 - 20 U 54/05
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest (vgl. Urt.v. 04.05.2001 - 20 U 199/00 - NVersZ 2001, 548 = VersR 2002, 297, zuletzt Senat r+s 05, 278), daß der Ausschluß sich auch auf zukünftige Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erstreckt, wenn es sich um einen und denselben Versicherungsfall handelt.
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