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   OLG Hamm, 16.12.2005 - 34 U 44/05   

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https://dejure.org/2005,7057
OLG Hamm, 16.12.2005 - 34 U 44/05 (https://dejure.org/2005,7057)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.12.2005 - 34 U 44/05 (https://dejure.org/2005,7057)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 2005 - 34 U 44/05 (https://dejure.org/2005,7057)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufs; Bau eines Wohnparks und Gewerbeparks; Bauverpflichtung als Einheit mit der Architektenverpflichtung; Koppelung zwischen Grunderwerb und Architektenauftrag; Schutz vor einer auferlegten Architektenbindung

  • Judicialis

    MRVerbG § 3; ; MRVerbG § 3 S. 2; ; BGB § 125 a.F.; ; BGB § 139; ; BGB § 313 a.F.; ; BGB § 313 S. 1 a.F.; ; InsO § 103; ; BeurkG § 9 Abs. 1 S. 2; ; BeurkG § 13 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit einer Koppelung zwischen Grunderwerb und Architektenauftrag gemäß Art. 10 § 3 MRVerbG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kaufvertrag nichtig bei Verstoß gg. Koppelungsverbot?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Umfang der Beurkundungspflicht von nichtigen Architektenbindungsvereinbarungen im Rahmen eines Grund

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Formverstoß hinsichtlich nichtiger Architektenbindungsvereinbarung: Gesamtnichtigkeit des Vertrages? (IBR 2006, 206)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.06.1982 - VII ZR 253/81

    Verstoß gegen das Kopplungsverbot bei Veranstaltung eines Architektenwettbewerbs

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2005 - 34 U 44/05
    Diese Norm ist nämlich bewusst weit gefasst, um jegliche Koppelung zwischen Grunderwerb und Architektenauftrag zu unterbinden; sie richtet sich gegen jede den Wettbewerb unter Architekten beeinträchtigende Bindung des Bauherrn, sofern diese mit dem Erwerb des Grundstücks zusammenhängt (BGH, NJW 1978 1473; 1982, 2189).
  • KG, 05.03.1991 - 21 U 6673/90

    Kopplungsverbot auch bei Architektenwettbewerb?

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2005 - 34 U 44/05
    Aus diesen Gründen erfasst das Verbot auch Fälle, in denen durchaus vertretbare und wünschenswerte Ziele verwirklicht werden sollen, wie die Ergebnisse eines unter ökologischen und städtebaulichen Gesichtspunkten durchgeführten Architektenwettbewerbs, wenn dies über eine Architektenbindung geschieht (KG, NJW-RR 1992, 916; OLG Hamm NJW-RR 1996, 662).
  • BGH, 17.03.1972 - V ZR 53/70

    Vollständige Vertragserfüllung i.S. des § 36 VerglO

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2005 - 34 U 44/05
    Soweit nach der von dem Beklagten zitierten Entscheidung des BGH (NJW 1972, 875) noch die Entgegennahme der Auflassung zu der zu berücksichtigenden Pflicht gehören soll, ist diese von der Insolvenzschuldnerin ebenfalls bereits erfüllt worden, da die Auflassung schon in dem Vertrag erklärt wurde.
  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2005 - 34 U 44/05
    Seiner mit Schriftsatz vom 03.11.2005 erklärten Erfüllungsverweigerung wäre dabei allerdings nur deklaratorische Bedeutung zugekommen, da bereits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum Erlöschen der zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden beiderseitigen Erfüllungsansprüche geführt hätte (BGH, NJW 1988, 1790; 1989, 1282), im Sinne des Verlustes ihrer Durchsetzbarkeit (BGH ZIP 2002, 1093).
  • BGH, 20.12.1988 - IX ZR 50/88

    Rechtsfolgen der Erklärung des Konkursverwalters, gegenseitige Verträge erfüllen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2005 - 34 U 44/05
    Seiner mit Schriftsatz vom 03.11.2005 erklärten Erfüllungsverweigerung wäre dabei allerdings nur deklaratorische Bedeutung zugekommen, da bereits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum Erlöschen der zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden beiderseitigen Erfüllungsansprüche geführt hätte (BGH, NJW 1988, 1790; 1989, 1282), im Sinne des Verlustes ihrer Durchsetzbarkeit (BGH ZIP 2002, 1093).
  • BGH, 11.02.1988 - IX ZR 36/87

    Ablehnung der Erfüllung durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2005 - 34 U 44/05
    Seiner mit Schriftsatz vom 03.11.2005 erklärten Erfüllungsverweigerung wäre dabei allerdings nur deklaratorische Bedeutung zugekommen, da bereits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum Erlöschen der zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden beiderseitigen Erfüllungsansprüche geführt hätte (BGH, NJW 1988, 1790; 1989, 1282), im Sinne des Verlustes ihrer Durchsetzbarkeit (BGH ZIP 2002, 1093).
  • OLG Hamm, 13.10.1994 - 17 U 90/93

    Kopplungsverbot auch bei Architektenwettbewerb?

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2005 - 34 U 44/05
    Aus diesen Gründen erfasst das Verbot auch Fälle, in denen durchaus vertretbare und wünschenswerte Ziele verwirklicht werden sollen, wie die Ergebnisse eines unter ökologischen und städtebaulichen Gesichtspunkten durchgeführten Architektenwettbewerbs, wenn dies über eine Architektenbindung geschieht (KG, NJW-RR 1992, 916; OLG Hamm NJW-RR 1996, 662).
  • BGH, 02.03.1978 - VII ZR 240/77

    Umfang des Kopplungsverbots; Verpflichtung zur Errichtung eines Gebäudes nach den

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2005 - 34 U 44/05
    Vielmehr soll der Grundstückserwerber ohne die vom Gesetzgeber missbilligte Bindung an einen bestimmten Architekten frei über sein Eigentum verfügen können (BGH, NJW 1978, 1434).
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