Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.12.2019 - 32 SA 68/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,51135
OLG Hamm, 16.12.2019 - 32 SA 68/19 (https://dejure.org/2019,51135)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.12.2019 - 32 SA 68/19 (https://dejure.org/2019,51135)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 2019 - 32 SA 68/19 (https://dejure.org/2019,51135)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,51135) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsstandbestimmung; natürliche Person; allgemeiner Gerichtsstand; Wohnsitz; keine Amtsermittlung

  • rechtsportal.de

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 2
    Voraussetzungen für eine Gerichtsstandbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 2 O 257/19
  • OLG Hamm, 16.12.2019 - 32 SA 68/19
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.2008 - VI ZR 69/07

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arzthaftungsansprüche aus

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2019 - 32 SA 68/19
    Bei einer fehlerhafter Heilbehandlung ist aber in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass der Wohnort des Verletzten dann (auch) Erfolgsort ist, wenn dort schwere Nebenwirkungen (selbständige Gesundheitsschäden) eintreten, da hierin ein eigenständiger tatbestandlicher Erfolg im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB zu sehen ist (vgl. BGH , Urt. V. 27.05.2008 - VI ZR 69/07 - BGHZ 176, 342, Rn. 17 f.; Schultzky , in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 32 Rn. 19 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.08.2022 - 102 AR 77/22

    Antragsgegner, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Allgemeiner Gerichtsstand,

    Einen Erfolgsort am Wohnort des Verletzten nimmt die Rechtsprechung allerdings dann an, wenn dort erstmals eine (ggf. weitere) Gesundheitsschädigung oder schwere Nebenwirkungen (selbständige Gesundheitsschäden) infolge der fehlerhaften oder unzureichenden Behandlung auftreten (BGHZ 176, 342 Rn. 16 ff: schwere Nebenwirkungen durch in der Schweiz verschriebene, am Wohnort eingenommene Medikamente; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 7. September 2020, 5 Sa 1/20, juris Rn. 9: massive Herzschädigung infolge kontraindizierter Gabe von Gerinnungsstörungsmitteln; OLG Köln, Beschluss vom 31. Juli 2017, 5 W 9/17, juris Rn. 6: häuslicher multipler Sklerose-Schub nach unzureichender Diagnostik/Behandlung; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 16. Dezember 2019, 32 SA 68/19, juris Rn. 15), die als eigenständiger tatbestandlicher Erfolg im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB angesehen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht