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OLG Hamm, 17.03.2005 - 1 Ss OWi 164/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht des Tatrichters zur Mitteilung des angewandten Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes bei der Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 3; StPO § 267
Urteilsgründe bei Geschwindigkeitsverstoß - Mitteilung des Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwerts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Erforderliche Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Aufhebung eines Urteils wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auf-
Verfahrensgang
- AG Olpe - 52 OWi 281 Js 1316/04
- OLG Hamm, 17.03.2005 - 1 Ss OWi 164/05
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 14.05.2007 - 3 Ss OWi 327/07
Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; standardisiertes Messverfahren; …
Bei der Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung muss der Tatrichter, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen zumindest das angewendete Messverfahren und den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2005 - 1 Ss OWi 164/05 - und vom 07.10.2003 - 1 Ss OWi 632/03 -). - OLG Hamm, 08.12.2008 - 2 Ss OWi 245/08
Anforderungen an die Begründung eines gerichtlichen Urteils zwecks Nachprüfung …
Da das angefochtene Urteil die angewandte Messmethode nicht mitteilt und auch unklar bleibt, welchen Toleranzwert das Amtsgericht bei der Festsetzung der Geschwindigkeit in Abzug gebracht hat (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2005 - 1 SsOWi 164/05 -) hält es einer materiell-rechtlichen Überprüfung nicht Stand.