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   OLG Hamm, 17.03.2006 - 25 U 111/04   

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https://dejure.org/2006,3382
OLG Hamm, 17.03.2006 - 25 U 111/04 (https://dejure.org/2006,3382)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.03.2006 - 25 U 111/04 (https://dejure.org/2006,3382)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. März 2006 - 25 U 111/04 (https://dejure.org/2006,3382)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung einer Widerklage als Aktivprozess; Anknüpfung an die Erbringung der in der Bauleistungsbeschreibung enthaltenen Leistungen für die Verwirkung der Vertragsstrafe; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Abnahme einer Werkleistung

  • Judicialis

    ZPO § 240 Satz 1; ; ZPO § ... 250; ; ZPO § 301 Abs. 1; ; ZPO § 301 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; InsO § 55 Abs. 1; ; InsO § 85; ; InsO § 86; ; InsO § 86 Nr. 1; ; InsO § 86 Nr. 2; ; InsO § 86 Nr. 3; ; InsO § 87; ; InsO § 179 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 633 Abs. 3; ; BGB § 635 a.F.; ; BGB § 640; ; BGB § 641 a; ; MABV § 3; ; EStG § 7 Abs. 5; ; EStG § 7 Abs. 5 Satz 1; ; EStDV § 9 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblicher Zeitraum bei Verwirkung einer Vertragsstrafe wegen Verzug - Zum Fertigstellungsbegriff nach § 7 Abs. 5 Nr. 1 EStG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsstrafe: Fertigstellung trotz wesentlicher Mängel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsstrafe: Fertigstellung trotz wesentlicher Mängel? (IBR 2008, 639)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fortführung eines Rechtsstreits nach insolvenzbedingter Prozessunterbrechung? (IBR 2009, 1000)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 310
  • BauR 2008, 1495
  • BauR 2008, 1643
  • BauR 2008, 1930
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.03.1995 - II ZR 140/93

    Aufnahme eines in der Revisionsinstanz unterbrochenen Rechtsstreits durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2006 - 25 U 111/04
    Bei der Widerklage handelt es sich nämlich unabhängig von der Parteirolle des Beklagten um einen Aktivprozess im Sinne des § 85 InsO, weil der Beklagte mit der Realisierung des der Insolvenzschuldnerin aus seiner Sicht noch zustehenden Werklohnanspruchs eine Vermehrung der Teilungsmasse erstrebt (vgl. hierzu Musielak § 240 ZPO Rdnr. 10; BGH NJW 1995, 1750 (1750) zum insoweit identischen alten Recht).
  • BFH, 20.02.1975 - IV R 79/74

    Ausbau bestehender Gebäude - Erweiterung bestehender Gebäude - Herstellungskosten

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2006 - 25 U 111/04
    Nur geringfügige Restarbeiten, welche die Nutzung des Gebäudes nicht beeinflussen, berühren den Fertigstellungszeitpunkt nicht (vgl. Blümlich/Brandis, § 7 EStG Rdnr. 62; BFH, Urteil vom 16.12.1988, III R 89/65, Textziffern 10 und 11; BFG Urteil vom 20.02.1975, IV R 79/74, Textziffer 31, jeweils zitiert nach JurisWeb).
  • OLG Dresden, 08.02.2001 - 16 U 2057/00

    Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe; Abnahmereife des Werks

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2006 - 25 U 111/04
    Es kommt für die Entscheidung nicht darauf an, ob eine allgemein an den Begriff der Fertigstellung anknüpfende Vertragsstrafenregelung dann verwirkt ist, wenn das Werk zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht abnahmereif ist (vgl. hierzu Werner/Pastor, Der Bauprozess, Rdnr. 2059 unter Hinweis auf BGH BauR 1999, 645 (648)) OLG Dresden BauR 2001, 949 (951)), denn die Vertragsstraferegelung in § 8 des Vertrages stellt nicht auf einen in diesem Sinne zu verstehenden Fertigstellungsbegriff ab.
  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2006 - 25 U 111/04
    Es kommt für die Entscheidung nicht darauf an, ob eine allgemein an den Begriff der Fertigstellung anknüpfende Vertragsstrafenregelung dann verwirkt ist, wenn das Werk zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht abnahmereif ist (vgl. hierzu Werner/Pastor, Der Bauprozess, Rdnr. 2059 unter Hinweis auf BGH BauR 1999, 645 (648)) OLG Dresden BauR 2001, 949 (951)), denn die Vertragsstraferegelung in § 8 des Vertrages stellt nicht auf einen in diesem Sinne zu verstehenden Fertigstellungsbegriff ab.
  • OLG Hamm, 12.07.2017 - 12 U 156/16

    Anspruch des Auftraggebers auf Zahlung einer vereinbarten Vertragsstrafe wegen

    Dabei bedeutet Fertigstellung im Sinne einer Vertragsstrafenklausel nicht mangelfreie Leistung, sondern, dass das Werk lediglich abnahmereif sein muss, d.h. dass unwesentliche Mängel einer Fertigstellung nicht entgegenstehen (Kniffka/Koeble, ebd., 7. Teil, Rn 75, m. w. Nachw.), solange sie die Nutzung des Bauwerks nicht wesentlich beeinträchtigen (OLG Hamm, BauR 2008, S. 1643; Kniffka/Koeble, ebd., 7. Teil, Rn 76).
  • OLG Brandenburg, 09.11.2018 - 4 U 49/16

    Bauvertrag: Unangemessenheit einer kumulativen Vertragsstrafenregelung

    (1) Der Begriff der Fertigstellung im Sinne der in Ziffer 8 des Verhandlungsprotokolls vom 16.03.2007 als maßgebliches Kriterium für die Verwirkung der Vertragsstrafe ist nämlich - ebenso wie im Rahmen der Regelung des § 640 Abs. 2 BGB - dahin zu verstehen, dass die vertraglich vereinbarten (Haupt-)leistungen erbracht bzw. abgearbeitet sind, unabhängig davon, ob sie mit (auch wesentlichen) Mängeln behaftet sind oder nicht (vgl. nur Palandt-Sprau, BGB, 77. Aufl., § 640 Rn. 14 zu einer entsprechenden Auslegung einer Vertragsstrafenregelung vgl. auch: OLG Hamm, Urteil vom 17.03.2006 - 25 U 111/04 - Rn. 17 ff.) und auch unabhängig davon, ob noch Nebenleistungen, im vorliegenden Fall insbesondere etwa die Einstellung und Inbetriebnahme der Automatiktüren sowie die Einweisung in ihre Bedienung, ausstehen.
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2022 - 23 U 196/20

    Auftrag über "alle Planungsleistungen" umfasst nicht die Kosten der Prüfstatik!

    Denn der Begriff der Fertigstellung als maßgebliches Kriterium für die Verwirkung der Vertragsstrafe ist dahin zu verstehen, dass die vertraglich vereinbarten (Haupt-)Leistungen erbracht sind, unabhängig davon, ob sie mit (auch wesentlichen) Mängeln behaftet sind und ob noch Nebenleistungen ausstehen (OLG Hamm, Urteil vom 17.03.2006 - 25 U 111/04, BeckRS 2007, 15309, beck-online; OLG Brandenburg, Urteil vom 09.11.2018 - 4 U 49/16 - NZBau 2019, 366, beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2021 - 23 U 196/20

    Auftrag über "alle Planungsleistungen" umfasst nicht die Kosten der Prüfstatik!

    Denn der Begriff der Fertigstellung als maßgebliches Kriterium für die Verwirkung der Vertragsstrafe ist dahin zu verstehen, dass die vertraglich vereinbarten (Haupt-)Leistungen erbracht sind, unabhängig davon, ob sie mit (auch wesentlichen) Mängeln behaftet sind und ob noch Nebenleistungen ausstehen (OLG Hamm, Urteil vom 17.03.2006 - 25 U 111/04, BeckRS 2007, 15309, beck-online; OLG Brandenburg, Urteil vom 09.11.2018 - 4 U 49/16 - NZBau 2019, 366, beck-online).
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