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OLG Hamm, 17.04.2002 - 4 Ss OWi 142/02 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Geschäftsführerhaftung, Aufsichtspflichtverletzung, Kontolle
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderliche Feststellung bei Verletzung der Aufsichtspflicht nach § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG); Sachlich-rechtlicher Mangel ; Lückenhafte Urteilsfeststellungen; Einweisungs- und Überwachungspflicht des Geschäftsführers; Kontrolle gültiger Arbeitserlaubnis
- Judicialis
OWiG § 130
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 130
Geschäftsführerhaftung; Aufsichtspflichtverletzung; Kontrolle
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 09.11.1995 - 2 Ss OWi 1177/95
Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2002 - 4 Ss OWi 142/02
Ein Verschulden trifft einen Betriebsinhaber bzw. Geschäftsführer dann nur insoweit, als er entweder bei der Einstellung des Personals seiner Sorgfaltspflicht nicht genügt hat oder seiner Kontrollpflicht bezüglich der von ihm eingesetzten Personen nicht nachkommt (vgl. OLG Hamm, ZLR 1996, 71 und LRE 32 Nr. 64; OLG Düsseldorf, ZLR 1994, 27).