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   OLG Hamm, 17.06.2016 - 32 Sa 31/16   

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https://dejure.org/2016,23810
OLG Hamm, 17.06.2016 - 32 Sa 31/16 (https://dejure.org/2016,23810)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.06.2016 - 32 Sa 31/16 (https://dejure.org/2016,23810)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juni 2016 - 32 Sa 31/16 (https://dejure.org/2016,23810)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gerichtsstandbestimmung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verweisungsbeschluss, Bindungswirkung, Auslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung einer Verweisung aufgrund einer nicht mehr vertretbaren, unrichtigen Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 36 I Nr. 6, 38, 281 ZPO, 631
    Gerichtsstandbestimmung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Verweisungsbeschluss; Bindungswirkung; Auslegung

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 36 I Nr. 6, 38, 281 ZPO, 631
    Bindungswirkung einer Verweisung aufgrund einer nicht mehr vertretbaren, unrichtigen Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist ein Verweisungsbeschluss nicht bindend?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 158
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2016 - 32 Sa 31/16
    Einen schlichten Rechtsfehler stellt das einfache Übersehen oder Verkennen einer Norm dar, die die eigene Zuständigkeit begründet (st. Rspr, z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, BeckRS 2015, 11660 Rn. 11f. m.w.N.).

    Solche Umstände können vorliegen, wenn die nicht beachtete Norm gerade den Zweck hat, Verweisungen der in Rede stehenden Art zu unterbinden, oder sich eine Befassung mit der zuständigkeitsbegründenden Norm den Umständen nach aufgedrängt hat (vgl. BGH, a.a.O., BeckRS 2015, 11660, beck-online Rn. 11 m.w.N.).

  • BGH, 22.06.1993 - X ARZ 340/93

    Bindende Verweisung im streitigen Verfahren nach fehlerhafter Gerichtsbezeichnung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2016 - 32 Sa 31/16
    Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die Verweisung willkürlich, insbesondere offenbar gesetzeswidrig oder offensichtlich unrichtig oder unter Verletzung des Gebots des rechtlichen Gehörs ergangen ist und sie deshalb aus rechtsstaatlichen Gründen nicht hingenommen werden kann (st. Rspr., z. B. BGH, Beschluss vom 22.06.1993 - X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810; Senat, Beschluss vom 13.12.2013, 32 SA 84/13, BeckRS 2014, 00517; vergleiche Vollkommer in: Zöller, a.a.O., § 36 ZPO, Rn. 28 mit weiteren Nachweisen).

    Deshalb ist eine Verweisung nicht willkürlich, wenn das verweisende Gericht in möglicher Auslegung des dem Rechtsstreit zu Grunde liegenden Vertrags annehmen konnte, dass eine ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts gegeben ist, an das verwiesen worden ist (BGH, a.a.O., NJW 1993, 2810, 2811; Senat, Beschluss vom 02.06.2015 - 32 SA 19/15, BeckRS 2015, 11593, beck-online) oder wenn beide Parteien sich auf die Gerichtsstandsvereinbarung im Vertrag berufen und deshalb die Verweisung beantragt oder ihr zugestimmt haben (BGH, Beschluss vom 27.5. 2008 - X ARZ 45/08, NJW-RR 2008, 1309, 1310).

  • BGH, 23.10.2009 - V ZR 105/09

    Neue und eigenständige Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2016 - 32 Sa 31/16
    Im zweiteren liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, die immer dann vorliegt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht zur Kenntnisnahme und zur Erwägung des Vorgetragenen nicht nachgekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.2009 - V ZR 105/09, BeckRS 2009, 87670, beck-online Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.12.2013 - 32 Sa 84/13

    Bindungswirkung einer Verweisung durch ein zuständiges Gericht

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2016 - 32 Sa 31/16
    Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die Verweisung willkürlich, insbesondere offenbar gesetzeswidrig oder offensichtlich unrichtig oder unter Verletzung des Gebots des rechtlichen Gehörs ergangen ist und sie deshalb aus rechtsstaatlichen Gründen nicht hingenommen werden kann (st. Rspr., z. B. BGH, Beschluss vom 22.06.1993 - X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810; Senat, Beschluss vom 13.12.2013, 32 SA 84/13, BeckRS 2014, 00517; vergleiche Vollkommer in: Zöller, a.a.O., § 36 ZPO, Rn. 28 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08

    Bindungswirkung einer von beiden Parteien beantragten Verweisung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2016 - 32 Sa 31/16
    Deshalb ist eine Verweisung nicht willkürlich, wenn das verweisende Gericht in möglicher Auslegung des dem Rechtsstreit zu Grunde liegenden Vertrags annehmen konnte, dass eine ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts gegeben ist, an das verwiesen worden ist (BGH, a.a.O., NJW 1993, 2810, 2811; Senat, Beschluss vom 02.06.2015 - 32 SA 19/15, BeckRS 2015, 11593, beck-online) oder wenn beide Parteien sich auf die Gerichtsstandsvereinbarung im Vertrag berufen und deshalb die Verweisung beantragt oder ihr zugestimmt haben (BGH, Beschluss vom 27.5. 2008 - X ARZ 45/08, NJW-RR 2008, 1309, 1310).
  • OLG Hamm, 02.06.2015 - 32 Sa 19/15

    Auslegung einer formularmäßigen Gerichtsstandsvereinbarung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2016 - 32 Sa 31/16
    Deshalb ist eine Verweisung nicht willkürlich, wenn das verweisende Gericht in möglicher Auslegung des dem Rechtsstreit zu Grunde liegenden Vertrags annehmen konnte, dass eine ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts gegeben ist, an das verwiesen worden ist (BGH, a.a.O., NJW 1993, 2810, 2811; Senat, Beschluss vom 02.06.2015 - 32 SA 19/15, BeckRS 2015, 11593, beck-online) oder wenn beide Parteien sich auf die Gerichtsstandsvereinbarung im Vertrag berufen und deshalb die Verweisung beantragt oder ihr zugestimmt haben (BGH, Beschluss vom 27.5. 2008 - X ARZ 45/08, NJW-RR 2008, 1309, 1310).
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