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   OLG Hamm, 17.06.2019 - 3 Ws 236/19   

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https://dejure.org/2019,54622
OLG Hamm, 17.06.2019 - 3 Ws 236/19 (https://dejure.org/2019,54622)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.06.2019 - 3 Ws 236/19 (https://dejure.org/2019,54622)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juni 2019 - 3 Ws 236/19 (https://dejure.org/2019,54622)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 463 Abs. 4 S. 3; MRVG § 16 Abs. 3 S. 2
    Sachverständigengutachten; Maßregelvollzugsgesetz ; letztes Gutachten; Ausschluss; Sachverständiger

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2019 - 3 Ws 236/19
    Eine eigenständige Behebung des Verfahrensmangels ist dem Beschwerdegericht daher nicht möglich (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16, juris; Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17, juris; beide m. w. N.).
  • KG, 21.02.2017 - 5 Ws 44/17

    Maßregelvollstreckung: Erledigung einer bereits sechs Jahre vollzogenen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2019 - 3 Ws 236/19
    Eine eigenständige Behebung des Verfahrensmangels ist dem Beschwerdegericht daher nicht möglich (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16, juris; Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17, juris; beide m. w. N.).
  • BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvR 1020/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2019 - 3 Ws 236/19
    Diese Regelung trägt zugleich dem Gewicht des Freiheitsanspruchs des Verurteilten und dem qualifizierten Therapieanspruch Rechnung und soll die Gefahr unverhältnismäßig langer Unterbringungsdauern minimieren (BT-Drs. 18/7244, S. 39; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 4. März 2014 - 2 BvR 1020/13 -, juris).
  • OLG Hamm, 16.07.2019 - 3 Ws 242/19

    Sachverständigengutachten; Maßregelvollzugsgesetz ; letztes Gutachten;

    Auch in diesem Fall ist jedoch die Regelung des § 463 Abs. 4 Satz 3 StPO zu berücksichtigen, wonach der Sachverständige nicht das letzte Gutachten bei einer vorangegangenen Überprüfung erstellt haben soll (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2019, - III-3 Ws 236/19 -, nicht veröffentlicht).
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