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   OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06   

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https://dejure.org/2006,4506
OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06 (https://dejure.org/2006,4506)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06 (https://dejure.org/2006,4506)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juli 2006 - 3 Ss OWi 435/06 (https://dejure.org/2006,4506)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an ein hinreichend erstelltes, im Rechtsmittelverfahren überprüfbares Urteil in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren; Voraussetzungen für die Verfolgbarkeit eines Rotlichtverstoßes

  • verkehrsrechtsforum.de

    Der Tatrichter ist daher gehalten, sowohl das Passieren der Haltelinie als auch das Einfahren in den geschützten Bereich in den Urteilsgründen darzulegen.

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    StVO § 37; ; StPO § 267

  • rewis.io
  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Passieren der Haltelinie als auch das Einfahren in den geschützten Bereich - Pflicht zur Darlegung in den Urteilsgründen

  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Festzustellende Tatsachen bei Verurteilung wegen Rotlichtverstoß

  • RA Kotz

    Rotlichtverstoß automatische Überwachungskamera - festzustellende Tatsachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 37; StPO § 267
    Rotlichtverstoß; automatische Überwachungskamera; Umfang der Feststellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bei der automatischen Rotlichtüberwachung bedarf es seitens des Tatrichters der Mitteilung der Entfernung der Induktionsschleife von der Haltelinie

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rotlichtverstoß - Anforderungen an das tatrichterliche Urteil bei einem Rotlichtverstoß (Traffiphot III)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Bremen, 24.01.2002 - Ss (B) 64/01

    Rotlichtverstoß - Anforderungen an die Feststellungen im Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06
    Nach den Feststellungen des Amtsgerichts erfolgte die Messung der Rotlichtdauer mit einer ordnungsgemäß geeichten Rotlichtüberwachungsanlage der Marke Traffiphot III. Der Einsatz eines solchen Gerätes stellt ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtssprechung des BGH und der Obergerichte (BGHSt 46, 358; Hanseatisches OLG Bremen, DAR 2002, 225, 226, OLG Hamm NZV 2000, 426, OLG Stuttgart VRs 99, 286) dar.
  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06
    Nach den Feststellungen des Amtsgerichts erfolgte die Messung der Rotlichtdauer mit einer ordnungsgemäß geeichten Rotlichtüberwachungsanlage der Marke Traffiphot III. Der Einsatz eines solchen Gerätes stellt ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtssprechung des BGH und der Obergerichte (BGHSt 46, 358; Hanseatisches OLG Bremen, DAR 2002, 225, 226, OLG Hamm NZV 2000, 426, OLG Stuttgart VRs 99, 286) dar.
  • BayObLG, 05.03.2003 - 1 ObOWi 9/03

    Anforderungen an die Darstellung im Urteil bei Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06
    Der Tatrichter ist zur weiteren Darlegungen hinsichtlich des Messverfahrens und -ablaufes in den Urteilsgründen nicht verpflichtet (BayObLG NJW 2003, 1752).
  • OLG Stuttgart, 06.07.2000 - 2 Ss 295/00

    Feststellung der Fahrunsicherheit durch Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06
    Nach den Feststellungen des Amtsgerichts erfolgte die Messung der Rotlichtdauer mit einer ordnungsgemäß geeichten Rotlichtüberwachungsanlage der Marke Traffiphot III. Der Einsatz eines solchen Gerätes stellt ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtssprechung des BGH und der Obergerichte (BGHSt 46, 358; Hanseatisches OLG Bremen, DAR 2002, 225, 226, OLG Hamm NZV 2000, 426, OLG Stuttgart VRs 99, 286) dar.
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06
    Grundlage dieser revisionsgerichtlichen Beweiswürdigung ist das schriftliche Urteil, mit dem der Tatrichter darüber Rechenschaft gibt, auf welchem Wege er von den Beweismittelergebnissen zum festgestellten Sachverhalt gelangt ist (vgl. BGH, NStZ 1985, 184).
  • BGH, 24.06.1999 - 4 StR 61/99

    Rotlichtverstoß; Verkehrsbedingter Halt; Vorlegung; Bußgeldkatalog-Verordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06
    Erst wenn er - die Feststellungen des Urteils geben insoweit nichts her - in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich einfährt, tritt der vorgenannte Verstoß hinter dem Verstoß gegen § 37 Abs. 2 Nr. 1 S.67, 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO zurück (BGH NStZ 1999, 512, BayObLGSt 1994, 13, OLG Stuttgart VRS 94, 141).
  • OLG Hamm, 04.07.2000 - 3 Ss OWi 179/00

    Sicherheitsabschlag bei der Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06
    Nach den Feststellungen des Amtsgerichts erfolgte die Messung der Rotlichtdauer mit einer ordnungsgemäß geeichten Rotlichtüberwachungsanlage der Marke Traffiphot III. Der Einsatz eines solchen Gerätes stellt ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtssprechung des BGH und der Obergerichte (BGHSt 46, 358; Hanseatisches OLG Bremen, DAR 2002, 225, 226, OLG Hamm NZV 2000, 426, OLG Stuttgart VRs 99, 286) dar.
  • BayObLG, 27.01.1994 - 2 ObOWi 483/93

    Wechsellichtzeichen; Bußgeldkatalog; Rotlichtzeit; Haltlinie

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06
    Erst wenn er - die Feststellungen des Urteils geben insoweit nichts her - in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich einfährt, tritt der vorgenannte Verstoß hinter dem Verstoß gegen § 37 Abs. 2 Nr. 1 S.67, 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO zurück (BGH NStZ 1999, 512, BayObLGSt 1994, 13, OLG Stuttgart VRS 94, 141).
  • OLG Stuttgart, 17.06.1997 - 1 Ss 262/97
    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06
    Erst wenn er - die Feststellungen des Urteils geben insoweit nichts her - in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich einfährt, tritt der vorgenannte Verstoß hinter dem Verstoß gegen § 37 Abs. 2 Nr. 1 S.67, 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO zurück (BGH NStZ 1999, 512, BayObLGSt 1994, 13, OLG Stuttgart VRS 94, 141).
  • OLG Hamm, 21.02.2007 - 3 Ss OWi 79/07

    Rotlichtverstoß; qualifizierter; Feststellungen; Umfang; Anforderungen

    Dabei wird die mittlere Geschwindigkeit aus der Zeitdifferenz zwischen Messimpuls aus erster und zweiter Induktionsschleife errechnet, wofür die Angabe des Abstandes der beiden Messschleifen erforderlich ist (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 17.07.2006 - 3 SsOWi 435/06 -).

    Diese Angaben sind nicht aufgrund des standardisierten Messverfahrens überflüssig, sondern dienen gerade der Berechnung der tatsächlichen Rotlichtdauer beim Überfahren der Haltelinie (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 17.07.2006, a.a.O.).

    Dabei wird die mittlere Geschwindigkeit aus der Zeitdifferenz zwischen Messimpuls aus erster und zweiter Induktionsschleife errechnet, wofür die Angabe des Abstandes der beiden Messschleifen erforderlich ist (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 17.07.2006 - 3 SsOWi 435/06 -).

    Diese Angaben sind nicht aufgrund des standardisierten Messverfahrens überflüssig, sondern dienen gerade der Berechnung der tatsächlichen Rotlichtdauer beim Überfahren der Haltelinie (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 17.07.2006, a.a.O.).

    Dabei wird die mittlere Geschwindigkeit aus der Zeitdifferenz zwischen Messimpuls aus erster und zweiter Induktionsschleife errechnet, wofür die Angabe des Abstandes der beiden Messschleifen erforderlich ist (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 17.07.2006 - 3 SsOWi 435/06 -).

    Diese Angaben sind nicht aufgrund des standardisierten Messverfahrens überflüssig, sondern dienen gerade der Berechnung der tatsächlichen Rotlichtdauer beim Überfahren der Haltelinie (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 17.07.2006, a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2022 - 1 Rb 34 Ss 9/22

    Rotlichtverstoß, qualifizierter, Urteilsfeststellungen

    Dies erfordert jedenfalls die Angabe der Entfernung der ersten und zweiten Induktionsschleife von der Haltelinie sowie der an den Induktionsschleifen gemessenen Zeiten der Rotlichtdauer (OLG Hamm, Beschluss vom 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06 = SVR 2007, 270; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2017 - lV-1 RBs 264/16 - juris = DAR 2017, 594; Buck/Krumbholz, Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Strafrecht, 2. Aufl. 2013, § 9, Rn. 46; vgl. auch OLG Karlsruhe, NZV 2009, 201).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 1 RBs 264/16

    Standardisiertes Messverfahren Traffipax Traffiphot III; Bemessung der

    Das erfordert jedenfalls die Angabe der Entfernung der ersten und zweiten Induktionsschleife von der Haltelinie sowie der an den Induktionsschleifen gemessenen Zeiten der Rotlichtdauer (OLGe Dresden und Braunschweig, jeweils a.a.O.:, OLG Hamm 3 Ss OWi 435/06 v. 17.07.2006 ).
  • OLG Hamm, 01.02.2007 - 3 Ss OWi 856/06

    Lichtbild; Verkehrsverstoß; Rechtsbeschwerde; Rüge; Rotlichtverstoß;

    Allerdings bedarf es bei der automatischen Rotlichtüberwachung darüber hinaus seitens des Tatrichters der Mitteilung der Entfernung der Induktionsschleife von der Haltelinie, ggf. - soweit vorhanden - sogar der Mitteilung der Entfernung einer zweiten Induktionsschleife von der ersten und der jeweils auf den zwei Messfotos eingeblendeten Messzeiten (vgl. Senatsbeschluss vom 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06 OLG Hamm m.w.N.).
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