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   OLG Hamm, 17.07.2008 - 21 U 145/05   

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https://dejure.org/2008,2269
OLG Hamm, 17.07.2008 - 21 U 145/05 (https://dejure.org/2008,2269)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.07.2008 - 21 U 145/05 (https://dejure.org/2008,2269)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - 21 U 145/05 (https://dejure.org/2008,2269)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Mängelrüge

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Ersatzvornahmekosten für die Beseitigung von Spurrinnenausbildungen bei dem Bauvorhaben "Straßenarbeiten und Brückenarbeiten für den Neubau der A 42"; Eigene Kostenbeteiligung an den Ersatzvornahmekosten wegen Mitverursachung aufgrund von Fehlern in der ...

  • Judicialis

    VOB/B § 4 Nr. 3; ; VOB/B § ... 10 Nr. 4 Abs. 2; ; VOB/B § 12 Ziff. 4 Abs. 1 Satz 1; ; VOB/B § 13; ; VOB/B § 13 Nr. 2; ; VOB/B § 13 Nr. 4; ; VOB/B § 13 Nr. 4 Abs. 1; ; VOB/B § 13 Nr. 5; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2; ; VOB/B § 13 Nr. 6; ; VOB/B § 13 Nr. 7; ; VOB/B § 16; ; VOB/B § 16 Nr. 5 Abs. 3; ; VOB/B § 17 Nr. 8; ; BGB §§ 208 ff; ; BGB § 212 Abs. 2 a. F.; ; BGB § 242; ; BGB § 284 Abs. 3; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 389; ; BGB § 477 Abs. 2 Satz 1; ; BGB §§ 631 ff; ; BGB §§ 633 ff; ; BGB § 633 Abs. 3; ; BGB § 634 Abs. 1; ; BGB § 635; ; BGB § 638; ; BGB § 638 Abs. 1; ; BGB § 639 Abs. 1; ; BGB § 639 Abs. 2; ; BGB § 765 Abs. 1; ; BGB § 767 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 767 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 768 Abs. 1; ; BGB § 770 Abs. 1; ; BGB § 770 Abs. 2; ; BGB § 776; ; ZPO § 167; ; ZPO § 411a; ; AGBG § 9; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; AGBG § 24 S. 1; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1
    Anforderungen an eine Mängelrüge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reichweite einer Mängelrüge (Symptomtheorie)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Hält Quasi-Unterbrechung gemäß § 13 Nr. 5 VOB/B einer isolierten Inhaltskontrolle stand?

Besprechungen u.ä. (5)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Hält Quasi-Unterbrechung gemäß § 13 Nr. 5 VOB/B einer isolierten Inhaltskontrolle stand?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 13 Nr. 5 VOB/B: Quasi-Unterbrechung ist wirksam! (IBR 2008, 732)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Symptomtheorie oder: Die erstaunliche Reichweite einer Mängelrüge (IBR 2008, 731)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren gegen Unternehmer: Wer trägt Kosten bei Klage gegen Gewährleistungsbürgen? (IBR 2009, 556)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Quasi-Unterbrechung der Gewährleistungsfrist gemäß § 13 Nr. 5 VOB/B: AGB-fest! (IBR 2009, 1265)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 249
  • BauR 2009, 137
  • BauR 2009, 1633
  • BauR 2009, 1913
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 13.01.2005 - VII ZR 15/04

    Rechtswirkungen der Unterbrechung der Verjährung nach VOB/B grundgesetzlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2008 - 21 U 145/05
    Das Urteil des BGH vom 13.01.2005, VII ZR 15/04 (NJW-RR 2005, 605) lasse einen derartigen Schluss nicht zu.

    Ebenso hat es mit zahlreichen weiteren Nachweisen (vgl. u. a. BGH, BauR 2005, 710/711; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. 2008, Rn 2437, 2438) ausgeführt, dass in Rechtssprechung und Literatur § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B ganz allgemein und uneingeschränkt auch in den Fällen angewandt wird, in denen die Parteien eine längere als die in § 13 Nr. 4 VOB/B bestimmte Verjährungsfrist vereinbart haben und die Mängelanzeige nicht innerhalb von zwei Jahren seit Abnahme erfolgt.

    Mit BGH, Urteil vom 13.01.2005, VII ZR 15/04 (NJW-RR 2005, 605 m. w. N.) lief sodann ab Ende des selbständigen Beweisverfahrens vom 31.10.2001 eine neue Verjährungsfrist von 4 Jahren.

  • OLG Celle, 05.09.2007 - 7 U 26/07

    Inhaltskontrolle einzelner Bestimmungen der VOB/B; Hemmung der Verjährung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2008 - 21 U 145/05
    Der Senat teilt bei dieser Bewertung die inhaltsgleiche Auffassung des BGH aus dem Urteil vom 23.02.1989, VII ZR 89/87 (NJW 1989, 1602 ff), welcher sich auch das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.04.2006, Az. 2 U 138/05 (BauR 2007, 551-555) und das Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 05.09.2007 (BauR 2008, 353-356) angeschlossen haben.

    Bereits dem Wortlaut des § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B kann dies nicht entnommen werden, was bereits das OLG Celle im Urteil vom 05.09.2007, 7 U 26/07 ausgeführt hat.

  • BGH, 24.11.1980 - VIII ZR 317/79

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft und aus einer bestellten Grundschuld -

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2008 - 21 U 145/05
    Der 8. ZS des BGH hielt hingegen in seiner Entscheidung vom 24.11.1980, VIII ZR 317/79 anders als der 9. ZS in der Entscheidung vom 16.01.2003 den vorbehaltlosen Einredeverzicht des Bürgen nach § 770 Abs. 2 BGB auch bei rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderungen für AGB-rechtlich unproblematisch, wenn es sich bei der Bürgin um eine Bank handelt, da für sie das Avalgeschäft ein vertrauter Gegenstand ihres Handelsgewerbes sei.

    Denkbar ist dies nur in besonderen Konstellationen, wenn die Klägerin der Beklagten durch das Unterlassen der vollständigen Aufrechnung ohne Wahrung eigener Interessen willkürlich nur Schaden zufügen wollte bzw. zugeführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.1980, VIII ZR 317/79, wobei im dortigen Entscheidungsfall zu billigende Interessen der Hauptschuldnerin angenommen und willkürliches Handeln zum Schaden der bürgenden Bank verneint wurde).

  • OLG Koblenz, 24.11.2004 - 1 U 532/04

    Bauvertrag: Verjährungsfristvereinbarung für Gewährleistungsansprüche nach altem

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2008 - 21 U 145/05
    Darüber hinaus könne -mit dem OLG Koblenz, Urteil vom 24.11.2004, 1 U 532/04- nach § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B eine Mangelrüge nur dann zur Unterbrechung führen, wenn die Rüge vor Ablauf der zweijährigen Regelfrist erhoben werde.

    Der Senat teilt nicht die vom OLG Koblenz im Urteil vom 24.11.2004, 1 U 532/04 vertretene Auffassung, wonach die Quasi-Unterbrechung nur dann greife, wenn das schriftliche Mängelbeseitigungsverlangen innerhalb der 2-jährigen Regelfrist des § 13 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B erfolgt.

  • BGH, 16.01.2003 - IX ZR 171/00

    Formularmäßiger Ausschluß der Aufrechenbarkeit mit unbestrittenen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2008 - 21 U 145/05
    Der BGH hat in der Entscheidung vom 16.01.2003, IX ZR 171/00 seine bisherige Rechtsprechung geändert und eine der im hiesigen Rechtsstreit verwendeten entsprechende Klausel wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 1, 2 Nr. 1 AGBG für unwirksam erachtet.
  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 127/91

    Keine Herausgabe der Sicherheit bei Mängelrüge vor Verjährungseintritt

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2008 - 21 U 145/05
    Nach alledem sind mangels Verjährung der Hauptschuld die von den Parteien erörterten Fragen um Wirsamkeit (bei vorzunehmender isolierter Inhaltskontrolle) und Bedeutung der Regelung von § 17 Nr. 8 VOB/B auf Grundlage des Urteils des BGH vom 21.01.1993, VII ZR 127/91 (BGHZ 153, 279) nicht entscheidungserheblich.
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2008 - 21 U 145/05
    Nach aktueller Rechtssprechung des BGH (Urteil vom 22.01.2004, VII ZR 419/02, BauR 2004, 668 ff = NJW 2004, 1597 ff) ist die VOB/B nur dann einer Inhaltskontrolle nach dem AGBG entzogen, wenn sie als Ganzes vereinbart worden ist.
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 34/03

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens in der Hauptsache

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2008 - 21 U 145/05
    Dies ist stets bereits dann der Fall, wenn im Hauptsachrechtsstreit vom Antragsteller des Beweisverfahrens ein dortigen Antragsgegner nunmehr als Beklagter hinsichtlich eines Mangels in Anspruch genommen wird, wegen dessen sich auch das Beweisverfahren bereits gegen diesen Antragsgegner gerichtet hatte; bleibt die Hauptsacheklage hinter dem Verfahrensgegenstand des selbständigen Beweisverfahrens zurück, können im Hauptsacheverfahren dem Antragsteller in entsprechender Anwendung des § 96 ZPO die dem Antragsgegner durch den überschießenden Teil des selbständigen Beweisverfahrens entstandenen Kosten auferlegt werden (vgl. BGH, a.a. O. sowie Beschlüsse v. 24.06.2004, VII ZB 34/03 und 22.07.2004, VII ZB 9/03, wobei sich letztere Entscheidung mit der Problematik auseinandersetzt, dass das sich spätere Hauptsachverfahren nur gegen einen von zwei Antragsgegnern aus dem selbständigen Beweisverfahren richtet).
  • BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05

    Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2008 - 21 U 145/05
    Die im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten sind Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens, wenn Parteien und Streitgegenstand identisch sind (vgl. BGH, Beschluss vom 09.02.2006, VII ZB 59/05 m. w. N.).
  • LG Halle, 08.07.2005 - 1 S 68/05

    Verlängerung der Gewährleistungsfrist der VOB/B: Folgen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2008 - 21 U 145/05
    In seiner Entscheidung vom 27.04.2006 führt es auch in Abgrenzung zu der dem BGH nicht folgenden Entscheidung des des LG Halle vom 08.07.2005, 1 S 68/05 (BauR 2006, 128 ff) eingehend aus, dass auch die Möglichkeit nach § 638 BGB zur Verlängerung der Verjährungsfrist durch Vertrag Teil der gesetzlichen Regelung sei, an welcher die Klausel des § 13 Nr. 5 VOB/B zu messen sei.
  • BGH, 22.07.2004 - VII ZB 9/03

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klageerhebung gegen einen von

  • BGH, 09.01.2003 - VII ZR 181/00

    Minderung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs; Belastbarkeit einer

  • OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05

    Vereinbarung der Verlängerung der Gewährleistungsfrist beim VOB -Vertrag;

  • BGH, 05.02.1998 - VII ZR 279/96

    Ende der Unterbrechung bei Stillstand des Prozesses

  • BGH, 20.02.1997 - VII ZR 227/96

    Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch eine Prozeßhandlung

  • BGH, 23.02.1989 - VII ZR 89/87

    Inhaltskontrolle von Vertragsbedingungen eines Bauträgers mit seinen

  • OLG Koblenz, 07.05.2004 - 14 W 329/04

    Kosten des Beweissicherungsverfahrens bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft im

  • OLG Naumburg, 05.08.2016 - 7 U 17/16

    VOB-Vertrag: Darlegung und Umfang des Baumangels

    Die Angabe einer Stelle, an der Wasser in einen Raum eintritt, ist deshalb nur als Hinweis auf einen festgestellten Schaden, nicht aber auch als Begrenzung des Mängelbeseitigungsverlangens zu verstehen (vgl. BGH BauR 1992, 503; BGH ZIP 2001, 202; BGH NJW 2008, 576; OLG Hamm BauR 2009, 1913; KG Berlin BauR 2014, 115; Kniffka/Koebele, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., Kapitel 6, Rdn. 120 m.w.N.; Wirth in Ingenstau/Korbion, VOB, 19. Aufl., Rdn. 106 ff zu § 13 Abs. 1 VOB/B).

    Es ist sodann Sache des Unternehmers, die Ursache des Mangels festzustellen und sein Verhalten hierauf einzurichten (vgl. BGH BauR 1992, 503; KG Berlin BauR 2014, 115; OLG Hamm BauR 2009, 1913).

  • BGH, 12.09.2013 - VII ZB 4/13

    Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens: Berücksichtigung bei der

    a) Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens werden von der Kostenentscheidung eines sich anschließenden Klageverfahrens mitumfasst, wenn zumindest ein Teil der Streitgegenstände und die Parteien der beiden Verfahren identisch sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2007- XII ZB 231/05, BauR 2007, 747, 748 = NZBau 2007, 248; vom 9. Februar 2006 - VII ZB 59/05, BauR 2006, 865, 866 = NZBau 2006, 374; OLG Hamm, Beschluss vom 17. Juli 2008 - 21 U 145/05, juris Rn. 172, 174).
  • OLG Hamburg, 15.08.2019 - 3 U 155/16

    Bereitschaft zur Mängelbeseitigung als Verzicht auf Verjährungseinrede

    Daher kann offen bleiben, ob die Grundsätze der Symptom-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch auf Verjährungstatbestände übertragen werden können, mit der Folge, dass sich, wenn der Auftragnehmer eine unvollständige und fehlerhafte Nachbesserungsleistung erbringt, indem er lediglich einige Mangelerscheinungen beseitigt, die neue Verjährungsfrist nicht auf die vom Auftraggeber gerügten und vom Auftragnehmer beseitigten Mangelerscheinungen beschränkt, sondern alle Mängel erfasst, welche für diese Mangelerscheinungen ursächlich waren (dafür Kapellmann/Messerschmidt/Langen, 6. Aufl., VOB/B § 13, Rn. 255; so im Ergebnis auch OLG Hamm, Urteil vom 17. Juli 2008 - 21 U 145/05, zitiert nach juris, Rn. 107 ff).
  • OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 64/13

    Erforderlichkeit von Mängelbeseitigungsmaßnahmen; Einschätzungs- und

    Da insofern jedoch die gleiche Mangelursache (von der Beklagten zu vertretende handwerkliche Abdichtungsfehler) vorliegt, ist ein auf diesen Mangel gestützter Anspruch der Klägerin entgegen der Ansicht der Beklagten ebenfalls nicht verjährt, weil insofern die sog. "Symptomtheorie" (vgl. dazu: BGH, BauR 2003, 1247 f.; OLG Hamm, BauR 2009, 1913 ff.) mit der Folge eingreift, dass die bereits oben dargestellte Verjährungshemmung auch insofern gilt.
  • LG Magdeburg, 01.03.2016 - 31 O 37/13

    Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Bauleistung, Hemmung der Verjährung

    Nach der Symptomtheoriemacht der Auftraggeber mit der Bezeichnung des Erscheinungsbildes nicht nur diese Erscheinung, sondern den zu Grunde liegenden Mangel selbst in vollem Umfang zum Gegenstand seiner Erklärung (vgl. OLG Hamm, BauR 2009, 1913 ff).
  • OLG Hamm, 05.09.2013 - 21 U 10/13

    Rechtsnatur eines Generalübernehmervertrages hinsichtlich des Umbaus und der

    Dem Besteller kann auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gem. § 17 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 VOB/B ein Zurückbehaltungsrecht zumindest an einem Teil des Gewährleistungseinbehalts zustehen, wenn er seine Mängelansprüche vor Fristablauf geltend gemacht hat und es hierdurch zu einer Quasi-Unterbrechung der Verjährung gekommen ist (vgl. Senat, BauR 2009, 1913; Ganten/Jansen/Voit/Kohler, Beck'scher VOB-Kommentar, 3. Aufl. 2013, § 13 Abs. 5 VOB/B, Rdnr. 15 mwN.).

    Hierbei verkennt der Senat nicht, dass dem Beklagten gem. § 17 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 VOB/B im Hinblick auf die von ihm jedenfalls im laufenden Rechtsstreit mit Schriftsatz vom 21.09.2012 geltend gemachten Mängelansprüche und die dadurch eingetretene Quasi-Unterbrechung der Verjährung (vgl. S enat , BauR 2009, 1913, Tz. 133 und 149, zit. nach juris mwN.; Ganten/Jansen/Voit /Kohler , Beck'scher VOB-Kommentar, 3. Aufl. 2013, § 13 Abs. 5 VOB/B, Rdnr. 15 mwN.) ein Zurückbehaltungsrecht zumindest an einem Teil des Gewährleistungseinbehalts zustehen kann.

  • LG Berlin, 18.12.2020 - 22 O 366/16

    Verjährung von Sachmängelgewährleistungsansprüchen bei

    Weiter ist die Mängelrüge nach der Symptomtheorie auch nicht örtlich begrenzt, sondern erstreckt sich umfassend auf die Mangelursache, und zwar auch in den Bereichen, in denen sich Mangelerscheinungen im Zeitpunkt der Rüge noch nicht gezeigt haben (Langen in Kapellmann/Messerschmidt a. a. O., § 13 VOB/B, Rdnr. 266 f. m. w. Nachw.; OLG Hamm, Urteil vom 17.07.2008 - 21 U 145/05, juris-Rdnr. 109 ff., insoweit nicht abgedr. in BauR 2009, 1913).
  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 21 U 139/09

    Auslegung der Gestellung einer Gewährleistungsbürgschaft zur Ablösung des

    Diese Verjährungsregelung hält nach kürzlich geäußerter Ansicht des Senates (BauR 2009, 1913), zu deren Änderung der Senat keinen Anlass sieht, einer isolierten Inhaltskontrolle stand.
  • OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 18 W 231/12

    Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens als solche des

    Da, soweit ersichtlich, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu der streitrelevanten Frage nicht existiert (offengelassen etwa in OLG Hamm, BauR 2009, 1913), misst der Senat der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung bei, so dass in Anwendung des § 574 11, 111 ZPO die Rechtsbeschwerde zuzulassen ist.
  • OLG Celle, 10.06.2021 - 8 U 11/20

    Vergütungs- und Gewährleistungsansprüche aus Bauvorhaben; Aufrechnung gegen eine

    Mit der Bezeichnung des Erscheinungsbildes macht der Besteller nicht nur diese Erscheinung, sondern den zugrunde liegenden Mangel selbst in vollem Umfang zum Gegenstand seiner Erklärung ( OLG Hamm, Urteil vom 17. Juli 2008 - 21 U 145/05 -, Rn. 110, juris zu Spurrinnen im Asphalt einer BAB).
  • KG, 23.07.2013 - 27 U 72/11

    Selbständiges Beweisverfahren: Unterschiedliche Mängel verjähren unterschiedlich

  • OLG Frankfurt, 26.10.2012 - 13 U 129/09

    Mangelhaftigkeit einer Dacheindeckung (mangelhafte Verlegung von

  • OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 12 U 28/21

    Ingenieurhonorar für die Planung einer Abwasseranlage; Kostenvorschussanspruch

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