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   OLG Hamm, 17.10.2006 - 21 U 177/05   

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https://dejure.org/2006,2210
OLG Hamm, 17.10.2006 - 21 U 177/05 (https://dejure.org/2006,2210)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.10.2006 - 21 U 177/05 (https://dejure.org/2006,2210)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - 21 U 177/05 (https://dejure.org/2006,2210)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WHG §§ 19 i Abs. 2 S. 3, 22; VAwS NW §§ 22, 23, 28; BGB a. F. §§ 195, 635, 638, 823, 839; BGB n. F. § 634 a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der Überprüfung einer ordnungsgemäßen Stilllegung eines Heizöltanks durch einen zugelassenen Sachverständigen als Erfüllung einer hoheitlichen Auflage; Schadensersatzpflicht eines Sachverständigen gegenüber dem Betreiber eines Öltanks im Falle fehlerhafter ...

  • Judicialis

    WHG § 19 i Abs. 2 S. 3; ; WHG § 22; ; VAwS NW § 22; ; VAwS NW § 23; ; VAwS NW § 28; ; BGB a. F. § 195; ; BGB a. F. § 635; ; BGB a. F. § 638; ; BGB a. F. § 823; ; BGB a. F. § 839; ; BGB n. F. § 634 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung bei fehlerhafter Prüfung der ordnungsgemäßen Stilllegung eines Heizöltanks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für fehlerhafte Überprüfung einer Heizöltankstillegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Fehlerhafte Stilllegung eines Öltanks

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stilllegung eines Öltanks: Sachverständiger haftet nicht für fehlerhafte Prüfbescheinigung! (IBR 2007, 162)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerhafte Stilllegung eines Heizöltanks: Haftung des Unternehmers (IBR 2007, 72)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 315
  • BauR 2007, 441 (Ls.)
  • BauR 2007, 732
  • ZfBR 2007, 147 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 34/92

    Amtshaftung für TÜV-Sachverständigen bei Vorprüfung nach Druckbehälterverordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 21 U 177/05
    Ebenso wie z. B. bei Prüfungen durch Sachverständige im Rahmen der ihnen nach der Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO) zugewiesenen Aufgaben, die nach ständiger Rechtsprechung hoheitlich tätig werden (z. B. BGH NJW 2004, 3484; BGH NJW 1973, 458), wird ein hoheitliches Handeln eines Sachverständigen durch den BGH (NJW 1993, 1784) z. B. bei der Vorprüfung einer überwachungsbedürftigen Anlage im Sinne der Gewerbeordnung in Verbindung mit der Druckbehälterverordnung bejaht.

    Gegen eine Einordnung der Tätigkeit des Beklagten zu 3) als hoheitlich spricht dabei nicht, dass er lediglich im Vorfeld künftigen Verwaltungshandelns prüft (siehe zum Handeln im Vorfeld eines möglichen künftigen Genehmigungsverfahrens BGH NJW 1993, 1784).

    Ein Anspruch des Klägers gegen den Beklagten zu 3) aus unerlaubter Handlung kommt angesichts der als hoheitlich zu qualifizierenden Tätigkeit ebenfalls nicht in Betracht, weil § 839 BGB als Spezialvorschrift §§ 823 ff. BGB verdrängt und wegen Artikel 34 GG eine Haftung aus § 839 BGB nicht den Beklagten zu 3), sondern nur das Bundesland treffen kann, dass den Beklagten zu 3) zu der Ausübung hoheitlicher Befugnisse zugelassen hat (Gößl, a.a.O., § 19 i Rdnr. 20; Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 19 i Rdnr. 13; BGH NJW 1993, 1784).

  • OLG Oldenburg, 18.12.1990 - 12 U 76/90

    Schadensersatz wegen Verletzung der Betreiberpflicht und für Verschulden des

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 21 U 177/05
    U. a. unter Hinweis auf die zuletzt genannte Entscheidung wird dies in der Literatur (Gößl, a.a.O., § 19 i Rdnr. 20; Czychowski/Reinhardt, WHG, 8. Aufl., § 19 i Rdnr. 13) und in der Rechtsprechung (OLG Oldenburg NUR 1993, 299) auch für die in § 19 i Abs. 2 Satz 3 WHG niedergelegten Prüfungsaufgaben angenommen.

    Es reicht, dass ein Prüfzeugnis Voraussetzung dafür ist, dass ein hoheitliches Einschreiten unterbleibt (OLG Oldenburg NuR 1993, 299), und dass es zum Zwecke der behördlichen Anlagenüberwachung angefertigt wird.

  • BGH, 12.09.2002 - III ZR 214/01

    Verantwortlichkeit des Inhabers eines Waschplatzes für Gewässerverunreinigungen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 21 U 177/05
    Der erforderliche funktionale Zusammenhang mit einer Gewässernutzung muss im Falle des Austritts von Stoffen aus einer Anlage zwischen der Zweckbestimmung der Anlage und der tatsächlich erfolgten Schadstoffeinleitung stehen (BGH NuR 2003, 254).

    Ein Unterlassen kann reichen, wenn etwa wegen einer Verkehrssicherungspflicht eine Rechtspflicht zum Handeln bestand (BGH NJW 1986, 2312, 2314; BGH NuR 2003, 254).

  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 141/01

    Abgrenzung unmittelbarer und entfernter Mangelfolgeschäden beim Werkvertragsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 21 U 177/05
    Demgegenüber ist ein nach den Regeln der positiven Vertragsverletzung zu ersetzender Mangelfolgeschaden z. B. bejaht worden für die Folgen eines Brandes, der nach der Umstellung eines Ölheizung durch den Bruch einer Ölleitung entstanden war, oder für Schäden durch auslaufendes Öl infolge fehlerhafter Montage einzelner Teile der ölführenden Leitungen (siehe die zusammenfassende Darstellung BGH NJW-RR 2004, 1350 = BauR 2004, 1776; BGH NJW 1993, 923, 924).
  • BGH, 08.12.1992 - X ZR 85/91

    Notlandeschaden als Mangelfolgeschaden nach fehlerhaftem Einbau einer

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 21 U 177/05
    Demgegenüber ist ein nach den Regeln der positiven Vertragsverletzung zu ersetzender Mangelfolgeschaden z. B. bejaht worden für die Folgen eines Brandes, der nach der Umstellung eines Ölheizung durch den Bruch einer Ölleitung entstanden war, oder für Schäden durch auslaufendes Öl infolge fehlerhafter Montage einzelner Teile der ölführenden Leitungen (siehe die zusammenfassende Darstellung BGH NJW-RR 2004, 1350 = BauR 2004, 1776; BGH NJW 1993, 923, 924).
  • BGH, 15.02.2001 - III ZR 120/00

    Ausgleichspflicht der Bundesrepublik Deutschland bei durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 21 U 177/05
    Eine Gefährdungshaftung steht grundsätzlich selbständig neben der Amtshaftung, so dass ein Beamter - etwa bei einer Dienstfahrt mit einem privaten PKW nach § 7 StVG - persönlich haften kann (siehe BGH NJW 1959, 481; BGH NJW 1979, 649; BGHZ 146, 385).
  • BGH, 08.12.1958 - III ZR 235/56

    Amtshaftung bei Dienstfahrten

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 21 U 177/05
    Eine Gefährdungshaftung steht grundsätzlich selbständig neben der Amtshaftung, so dass ein Beamter - etwa bei einer Dienstfahrt mit einem privaten PKW nach § 7 StVG - persönlich haften kann (siehe BGH NJW 1959, 481; BGH NJW 1979, 649; BGHZ 146, 385).
  • BGH, 12.03.1986 - VIII ZR 332/84

    In das Erdreich eingebetteter Heizöltank als Bauwerk

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 21 U 177/05
    Zwar stellt ein Heizöltank, der lediglich in das Erdreich eingebettet und an die vorhandene Ölzuführleitung angeschlossen wird, kein Bauwerk dar (BGH NJW 1986, 1927, 1928).
  • BGH, 02.11.1978 - III ZR 183/76

    Ausübung eines öffentlichen Amtes bei Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr mit

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 21 U 177/05
    Eine Gefährdungshaftung steht grundsätzlich selbständig neben der Amtshaftung, so dass ein Beamter - etwa bei einer Dienstfahrt mit einem privaten PKW nach § 7 StVG - persönlich haften kann (siehe BGH NJW 1959, 481; BGH NJW 1979, 649; BGHZ 146, 385).
  • BGH, 17.10.1985 - III ZR 99/84

    Ersatzansprüche wegen Verschmutzung eines Gewässers durch höhere Gewalt

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 21 U 177/05
    Ein Unterlassen kann reichen, wenn etwa wegen einer Verkehrssicherungspflicht eine Rechtspflicht zum Handeln bestand (BGH NJW 1986, 2312, 2314; BGH NuR 2003, 254).
  • BGH, 20.01.1994 - III ZR 166/92

    Begriff des Einbringens, Einleitens oder Einwirkens; Umfang der Rechte aus einem

  • OLG Hamm, 22.03.1995 - 12 U 97/94

    Gewährleistungsverjährung bei Öltank mit gemauertem Domschacht

  • BGH, 11.01.1973 - III ZR 32/71

    Drittbezogenheit von Amtspflichten eines Sachverständigen bei der

  • BGH, 30.09.2004 - III ZR 194/04

    Drittbezogenheit der Amtspflichten des amtlichen Sachverständigen für den

  • LG Köln, 18.12.2018 - 5 O 286/18

    Die fehlerhafte Todesbescheinigung - und die Quarantäne-Kosten für den Leichnam

    1.1) Die Beklagte zu 1) wurde im Rahmen der Ausstellung der Todesbescheinigung NRW (siehe Anlagen K 1, 2) nach §§ 9, 13 Bestattungsgesetz NRW in Ausübung eines öffentlichen Amtes tätig, so dass bei einer Pflichtverletzung der Beklagten zu 1) nur Ansprüche aus § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG gegen das Bundesland in Betracht kämen, das dem Arzt bzw. der Einrichtung der Beklagten zu 1) die amtliche Anerkennung erteilt hat (so entschieden für den TÜV, der im Rahmen der Zulassungsvorschriften tätig wird: BGH NJW 1993, 1784; OLG Hamm BeckRS 2010, 02015, OLG Hamm, NVwZ-RR 2007, 315).
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