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   OLG Hamm, 17.11.2009 - 3 Ss 447/09   

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OLG Hamm, 17.11.2009 - 3 Ss 447/09 (https://dejure.org/2009,7978)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.11.2009 - 3 Ss 447/09 (https://dejure.org/2009,7978)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. November 2009 - 3 Ss 447/09 (https://dejure.org/2009,7978)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

  • AG Herford - 3b 267/08
  • OLG Hamm, 17.11.2009 - 3 Ss 447/09
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06

    (keine) Revisionserstreckung bei Revisionsausschluss gemäß § 55 Abs. 2 JGG

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.2009 - 3 Ss 447/09
    § 357 StPO ist nicht zu Gunsten eines früheren Mitangeklagten anwendbar, für den die Revision wegen § 55 Abs. 2 JGG (vorliegend i.V.m. § 109 JGG) unzulässig war (BGHSt 51, 34).

    Nach der auf eine Vorlage hin ergangenen Entscheidung des BGH vom 09.05.2006 - 1 StR 57/06 (BGHSt 51, 34) kommt eine Erstreckung der Aufhebung nach § 357 StPO nur dann in Betracht, wenn die Revision für den Nichtrevidenten zulässig war.

  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 432/05

    Letzte Wort; Erziehungsberechtigter; Alter des Angeklagten; maßgeblicher

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.2009 - 3 Ss 447/09
    Solche schädlichen Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - charakterliche Mängel, die ohne eine längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten in sich bergen und nicht nur den Charakter von Bagatelldelikten haben (OLG Hamm NStZ 2007, 45 m.w.N.).
  • KG, 01.03.2006 - 1 Ss 479/05

    Sachbeschädigung durch Jugendliche: Substanzverletzung durch Abbringen von

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.2009 - 3 Ss 447/09
    Erforderlich sind danach eine sorgfältige Auseinandersetzung mit der Biographie des Angeklagten, eine Bewertung der Tat im Zusammenhang mit den Lebensverhältnissen des Angeklagten sowie die Begründung der hiernach unter Berücksichtigung ihrer Eingriffsintensität erforderlichen Rechtsfolgen, wobei die Anforderungen an die Begründung tendenziell mit der Eingriffsintensität der angeordneten Rechtsfolge ansteigen (KG Berlin NStZ 2007, 223, 224).
  • OLG Hamm, 09.03.2017 - 5 RVs 12/17

    Besondere Begründungsanforderungen an die Verhängung einer Jugendstrafe wegen

    Soweit eine fehlerhafte Würdigung bei der Verhängung einer Jugendstrafe auch nicht beschwerdeführende Angeklagte betrifft, ist die Revisionsentscheidung gemäß § 357 StPO auch auf nicht revidierende Angeklagte zu erstrecken (zu vgl. OLG München, Beschluss vom 12.05.2005, 5 StR RR 037/05, zitiert nach juris, OLG Hamm, Beschluss vom 17.11.2009, 3 Ss 447/09, zitiert nach juris).
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