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   OLG Hamm, 17.12.2008 - 8 U 40/06   

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OLG Hamm, 17.12.2008 - 8 U 40/06 (https://dejure.org/2008,25929)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.12.2008 - 8 U 40/06 (https://dejure.org/2008,25929)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 8 U 40/06 (https://dejure.org/2008,25929)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 230/89

    Pflichtenstellung des Generalübernehmers nach dem GSB

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2008 - 8 U 40/06
    Empfänger des Baugeldes ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa NJW-RR 1991, 141 m.w.N.) nicht nur der Bauherr, dem das Darlehen zunächst zufließt, sondern auch der Generalübernehmer, an den Darlehensmittel weitergegeben werden.

    Dazu genügt allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, regelmäßig schon der Nachweis, dass der Verwendungspflichtige Baugeld in mindestens der Höhe der Forderung des Baugläubigers empfangen hat und von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist (vgl. BGH NJW-RR 2002, 740; NJW-RR 1991, 141, 142).

    Denn die dargestellten Grundsätze der Beweislastverteilung sind entgegen der vom Landgericht vertretenen Auffassung unabhängig von der Führung des Baubuchs (BGH NJW-RR 1991, 141, 142; vgl. auch die Entscheidung BauR 1991, 237, in welcher der BGH die aufgezeigten Grundsätze bekräftigt und - entgegen der Ansicht des Beklagten gerade nicht in Frage stellt.).

  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 305/99

    Haftung des Empfängers von "Baugeld"

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2008 - 8 U 40/06
    Dazu genügt allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, regelmäßig schon der Nachweis, dass der Verwendungspflichtige Baugeld in mindestens der Höhe der Forderung des Baugläubigers empfangen hat und von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist (vgl. BGH NJW-RR 2002, 740; NJW-RR 1991, 141, 142).

    Nach ständiger Rechtsprechung genügt insoweit bedingter Vorsatz (vgl. BGH NJW-RR 2002, 740 m.w.N.), der hier aufgrund unstreitiger Tatsachen festgestellt werden kann.

  • OLG Düsseldorf, 26.11.1993 - 7 U 146/92
    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2008 - 8 U 40/06
    Allerdings liegt in der Bilanzfeststellung, die der Beklagte als Alleingesellschafter durch Unterzeichnung der Bilanz bewirkt hat, nach herrschender Ansicht ein konstitutives Schuldanerkenntnis i.S.d. § 781 BGB, soweit Ansprüche zwischen Gesellschafter und Gesellschaft betroffen sind, (vgl. BGH, LM § 239 (Hb) ZPO Nr. 13; BGH, BB 1966, 474; vgl. auch Palandt/Sprau, 67. Aufl., § 781 Rn. 7 m.w.N.; offen gelassen von OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1455, 1458).
  • BGH, 15.06.2000 - VII ZR 84/99

    Öffentliche Fördermittel als Baugeld im Sinne von § 1 Abs. 3 BauFordSiG

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2008 - 8 U 40/06
    Dieser besteht darin, einen Ausgleich für die spezifische Gefährdungslage zu schaffen, die daraus resultiert, dass die Bauhandwerker gegenüber dem vorrangig grundpfandrechtlich gesicherten Darlehnsgeber in der Zwangsversteigerung nicht zum Zuge kommen, während die Darlehnsgeber von den werterhöhenden Leistungen der Handwerker noch profitieren (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1261, 1262 m.w.N.).
  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 109/90

    Anwendung auf Architektenleistungen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2008 - 8 U 40/06
    Denn die dargestellten Grundsätze der Beweislastverteilung sind entgegen der vom Landgericht vertretenen Auffassung unabhängig von der Führung des Baubuchs (BGH NJW-RR 1991, 141, 142; vgl. auch die Entscheidung BauR 1991, 237, in welcher der BGH die aufgezeigten Grundsätze bekräftigt und - entgegen der Ansicht des Beklagten gerade nicht in Frage stellt.).
  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 8 U 46/05

    Rückforderung eines Darlehens durch einen Insolvenzverwalter gemäß § 607 BGB in

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2008 - 8 U 40/06
    Der Senat folgt dieser Auffassung in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Senat, Urteil vom 01. Februar 2006, 8 U 46/05, NJW-RR 2006, 1189).
  • BGH, 12.12.1989 - VI ZR 12/89

    Rechtsfolgen zweckwidriger Verwendung von Baugeld

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2008 - 8 U 40/06
    Zwar kann der Empfänger von Baugeld, der dies zweckwidrig verwendet hat, unter Umständen auch zum Ersatz der von dem Handwerker aufgewendeten Kosten für die gerichtliche Durchsetzung seiner Werklohnforderung verpflichtet sein (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 280, 281).
  • BGH, 13.01.1966 - II ZR 68/64

    Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung - Überprüfung der

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2008 - 8 U 40/06
    Allerdings liegt in der Bilanzfeststellung, die der Beklagte als Alleingesellschafter durch Unterzeichnung der Bilanz bewirkt hat, nach herrschender Ansicht ein konstitutives Schuldanerkenntnis i.S.d. § 781 BGB, soweit Ansprüche zwischen Gesellschafter und Gesellschaft betroffen sind, (vgl. BGH, LM § 239 (Hb) ZPO Nr. 13; BGH, BB 1966, 474; vgl. auch Palandt/Sprau, 67. Aufl., § 781 Rn. 7 m.w.N.; offen gelassen von OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1455, 1458).
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