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OLG Hamm, 18.02.2005 - 26 U 17/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für pflichtwidrige Handlungen des Pflegepersonals; Schadensersatzanspruch gemäß den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung oder gemäß § 823 BGB; Fixierung im Rollstuhl ohne Beschluss des Vormundschaftsgerichts
- Judicialis
EG ZPO § 26 Nr. 8; ; BGB § 823; ; BGB § 1906 IV; ; StGB § 34
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Notwendige Vorkehrungen des Pflegepersonals zur Verhinderung von Unfällen durch Heimbewohner - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 06.10.2003 - 2 O 662/02
- OLG Hamm, 18.02.2005 - 26 U 17/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 1648/01
Erforderlichkeit der Fixierung eines geistig verwirrten und gehbehinderten …
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2005 - 26 U 17/04
Ferner lagen die engen Voraussetzungen des § 34 StGB in Form einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für die Versicherte, wonach eine kurzzeitige Fixierung auch ohne entsprechenden Beschluß des Vormundschaftsgerichtes zulässig gewesen wäre ( vgl. zuletzt OLG Koblenz NJW-RR 2002, 867 ), im Unfallzeitpunkt nicht vor.Die Pflicht ist beschränkt auf das Erforderliche und das für die Heimbewohner und das Pflegepersonal Zumutbare ( vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2002, 867 ).
- BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90
Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten …
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2005 - 26 U 17/04
Im Einzelfall ist eine Beweislastumkehr nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen für eine Beweislastumkehr im Rahmen der Arzt- und Krankenhaushaftung möglich, nämlich dann, wenn es sich um Risiken handelt, die vom Träger der Klinik und dem dort tätigen Personal voll beherrscht werden können ( vgl. BGH VersR 1991, 310 ).