Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.02.2010 - 4 U 158/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
Verteidigungskosten - Zum Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Verteidigung gegen eine (unberechtigte) Abmahnung.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- info-it-recht.de
Ein Anspruch auf Ersatz von Anwaltskosten bei unberechtigter Abmahnung besteht nicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 678; BGB § 823 Abs. 1; UWG § 12 Abs. 1 S. 2
Ersatzfähigkeit der Kosten für eine Gegenabmahnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 678 BGB; § 11 UWG
Bei unberechtigter Abmahnung besteht kein Anspruch auf Ersatz der zur Abwehr aufgewandten Anwaltskosten - anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Erstattung der Kosten des Abgemahnten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Erstattung der Kosten des Abgemahnten
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten bei unberechtigter Abmahnung
Verfahrensgang
- LG Münster, 25.06.2009 - 24 O 79/09
- OLG Hamm, 18.02.2010 - 4 U 158/09
Papierfundstellen
- MIR 2010, Dok. 063
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01
Gegenabmahnung
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2010 - 4 U 158/09
Der Abgemahnte ist dabei auch zur Vermeidung von Kostenrisiken in der Regel nicht verpflichtet, eine solche Verteidigung oder Gegenabmahnung vorzunehmen (BGH GRUR 2004, 790, 792 - Gegenabmahnung).Denn jedenfalls die bloße Verteidigung gegen die Abmahnung entsprach in keiner Weise dem mutmaßlichen Willen des Abmahnenden und auch nicht seinem Interesse (vgl. hierzu BGH GRUR 2004, 790, 792 - Gegenabmahnung).
- BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88
"Antwortpflicht des Abgemahnten"
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2010 - 4 U 158/09
Zudem besteht gerade auch im Fall einer unberechtigten Abmahnung keine Antwortpflicht des Abmahnten (BGH GRUR 1990, 381 - Antwortpflicht des Abgemahnten). - OLG Hamm, 03.12.2009 - 4 U 149/09
Kein Kostenersatz für Gegenabmahnung
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2010 - 4 U 158/09
§ 12 I 2 UWG ist nach einhelliger Auffassung auf die Kosten für die Verteidigung nicht und auch nicht entsprechend anwendbar, selbst wenn sich die Abmahnung als unberechtigt darstellt (Senat, Urt. v. 03.12.2009, Az. 4 U 149/09).
- LG Nürnberg-Fürth, 21.08.2015 - 4 HKO 6806/14
Anspruch auf Unterlassung einer waagrecht nach der Geschäftsbezeichnung …
Der Abgemahnte kann sich durch eine Feststellungsklage schützen (…Köhler/Bornkamm, § 4 UWG, Rn. 10.166; OLG Hamm, NJOZ 2010, 2522).