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   OLG Hamm, 18.03.2004 - 15 W 38/04   

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https://dejure.org/2004,2973
OLG Hamm, 18.03.2004 - 15 W 38/04 (https://dejure.org/2004,2973)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.03.2004 - 15 W 38/04 (https://dejure.org/2004,2973)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. März 2004 - 15 W 38/04 (https://dejure.org/2004,2973)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 119 Abs. 2, 2101, 2306 Abs. 1 S. 2
    Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Beschränkung durch eine angeordnete Nacherbfolge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermeidung der Publizitätswirkung eines unrichtigen Erbscheins; Wirksames Ausschlagen einer Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht; Annahme einer Erbschaft durch ein nach außen erkennbares konkludentes Verhalten ; Anfechtung der erklärten Annahme der Erbschaft; Irrtum ...

  • Judicialis

    BGB § 119 Abs. 2; ; BGB § 2101; ; BGB § 2306 Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Beschränkung durch eine angeordnete Nacherbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Annahme der Erbschaft durch schlüssiges Verhalten?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Anfechtung der Annahme einer Erbschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 206
  • FamRZ 2005, 306
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2004 - 15 W 38/04
    Der Beteiligte zu 2) ist auch dadurch in seinen Rechten beeinträchtigt, dass die Erteilung eines Erbscheins angekündigt worden ist, durch den er als Miterbe ausgewiesen werden soll, obwohl er geltend macht, infolge seiner Ausschlagungserklärung nicht Erbe geworden zu sein (KG NJW 1960, 1158; BayObLG NJW-RR 1995, 904).

    Ist die Erbschaft durch Erklärung angenommen, kann sie auch innerhalb der besonderen Frist des § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB nicht mehr ausgeschlagen werden; vielmehr kann sich der Erbe nur durch eine wirksame Anfechtung (§ 1954 BGB) von der Annahme lösen (BGHZ 106, 35, 363 = NJW 1989, 2885; BayObLG NJW-RR 1995, 904, 906; Staudinger/Haas, BGB, 13. Bearb., § 2306, Rdnr. 55).

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2004 - 15 W 38/04
    Aufgabe der gerichtlichen Entscheidung ist es, sowohl anhand des Wortlauts und Zusammenhangs des Testaments als auch durch Aufklärung außerhalb der Testamentsurkunde liegender Umstände den übereinstimmenden wirklichen oder mutmaßlichen Willen der testierenden Ehegatten zu ermitteln (BGH NJW 1993, 256).
  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2004 - 15 W 38/04
    Bei dem Vorbescheid des Amtsgerichts handelt es sich um eine Zwischenverfügung, deren Zulässigkeit und Rechtsmittelfähigkeit anerkannt ist, um die Publizitätswirkung eines etwa unrichtigen Erbscheins zu vermeiden (vgl. BGHZ 20, 255).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2004 - 15 W 38/04
    Ist die Erbschaft durch Erklärung angenommen, kann sie auch innerhalb der besonderen Frist des § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB nicht mehr ausgeschlagen werden; vielmehr kann sich der Erbe nur durch eine wirksame Anfechtung (§ 1954 BGB) von der Annahme lösen (BGHZ 106, 35, 363 = NJW 1989, 2885; BayObLG NJW-RR 1995, 904, 906; Staudinger/Haas, BGB, 13. Bearb., § 2306, Rdnr. 55).
  • BayObLG, 27.06.1996 - 1Z BR 148/95

    Erbeinsetzung derselben Person unter verschiedenen Bedingungen und mit

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2004 - 15 W 38/04
    Die Unkenntnis des Beteiligten zu 2) von der Beschränkung seines Erbanteils mit der so angeordneten Nacherbfolge begründet nach der zutreffenden Auffassung des Landgerichts im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des ihm hinterlassenen Erbteils (BayObLG NJW-RR 1997, 72, 74; Staudinger/Haas, a.a.O., § 2308, Rdnr. 14; Soergel/Dieckmann, 13. Aufl., § 2308, Rdnr. 9; MK/BGB-Frank, 3. Aufl., § 2308, Rdnr. 11; Ermann/Schlüter, 10. Aufl., § 2308, Rdnr. 2; RGRK/BGB-Johannsen, 12. Aufl., § 2308, Rdnr. 3).
  • OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06

    Beginn der Erbausschlagungsfrist - keine zuverlässige Kenntnis vom Grund der

    Bei einer solchen Fallgestaltung kann Kenntnis von der Berufung aufgrund Testaments in der Regel erst dann angenommen werden, wenn das Erbscheinsverfahren einen Stand erreicht hat, der dem Beteiligten Gewissheit über die Auslegung des Testaments gibt und die bis dahin vertretene Auffassung als unhaltbar erscheinen lässt (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 306/308).
  • OLG Köln, 19.08.2014 - 2 Wx 213/14

    Wirksamkeit der Ausschlagung der Erbschaft nach Abschluss eines

    Das Verhalten muss Dritten gegenüber objektiv eindeutig zum Ausdruck bringen, Erbe zu sein und die Erbschaft behalten zu wollen (vgl. nur BayObLGZ 1983, 153 [159]; BayObLG, NJW-RR 2005, 232; OLG Hamm, FamRZ 2005, 306; MüKo-BGB/Leipold, aaO, § 1943 Rn. 4; Palandt/Weidlich, aaO, § 1943 Rn. 2 m.w.N.).
  • LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19

    Rechtsirrtum, Erbausschlagung, Wirksamkeit, Erbvertrag, Testament, Irrtum,

    Die Ausschlagungsfrist konnte deshalb nach der Rechtsauffassung der Kammer im vorliegenden Fall nicht vor der Ausschöpfung des Rechtsweges beginnen (vgl. Leipold in MüKo-BGB, 9. Aufl., § 1944, Rn. 13 a.E.; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil v. 25.01.2008 - I-7 U 2/07, Rn. 6ff. nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.03.2021 - I-3 Wx 197/20, Rn. 20 nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.01.2017 - I-7 U 37/16 nach juris; BayOLG, Beschluss v. 22.12.1997 - 1Z BR 138/97 nach juris; KG, Beschluss v. 16.03.2004 - 1 W 120/01; für hier unklar: OLG Hamm, Beschluss v. 18.03.2004 - 15 W 38/04, Rn. 16ff.).
  • OLG Bremen, 19.11.2020 - 5 U 22/20

    Anwendbarkeit der Zweifelsregel des § 2166 BGB

    Dafür soll es nicht ausreichen, dass ein Nachlassgericht in der mündlichen Verhandlung seine vorläufige Auffassung zur Auslegung eines Testaments durch einen entsprechenden Hinweis erkennen lässt (OLG Hamm, Beschl. v. 18.03.2004 - 15 W 38/04 = ZEV 2004, 286).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2017 - 7 U 37/16

    Anfechtung der Annahme einer Erbschaft wegen unrichtiger Vorstellungen des Erben

    Da die Möglichkeit der Anfechtung dazu dient, dem pflichtteilsberechtigten Erben die Gelegenheit zu einer abwägenden Entscheidung zu geben, ob er die Beschränkung seines Erbteils hinnehmen oder die Anfechtung zur Sicherung seines Pflichtteilsrechts erklären will, kommt es für die Kenntnis darauf an, dass er die ihn beschränkende oder beschwerende Wirkung erkannt oder wenigstens eine feste Vorstellung, aufgrund derer er sich entschließen kann, gewonnen hat (OLG Hamm ZEV 2004, 286).

    Hinweise, in denen das Gericht seine vorläufige Ansicht zur Testamentsauslegung zu erkennen gibt, begründen dagegen noch keine die Frist in Lauf setzende Kenntnis (OLG Hamm ZEV 2004, 286).

  • LG Ellwangen/Jagst, 07.05.2003 - 1 T 33/03

    Zustimmung des Vormundschaftsgerichts zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bei

    Erbrecht - Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Beschränkung durch eine angeordnete Nacherbfolge (OLG Hamm, Beschluss vom 18.3. 2004 - 15 W 38/04 - mitgeteilt von Richter am OLG Helmut Engelhardt, Emsdetten) BGB §§ 119 Abs. 2; 2101; 2306 Abs. 1 S. 2 1. Eine Erbschaft kann auch bereits vor Beginn der besonderen Ausschlagungsfrist des § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB angenommen werden.
  • AG Landsberg/Lech, 23.05.2019 - VI 522/18

    Annahme der Erbschaft durch Unterzeichnung der Nachlassverfügung mit

    1 Z 124/82">BeckRS 2010, 08036; BayObLG, NJW-RR 2005, 232 = ZEV 2006, 455; OLG Hamm, NJOZ 2004, 3842 = FamRZ 2005, 306; MüKoBGB/Leipold, §§ 1943 Rn. 4; Palandt/Weidlich, §§ 1943 Rn. 2 m.w.N.).
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