Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.04.2013 - I-24 U 113/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch, Immission, Feuer
- rabüro.de
Zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch für Schäden durch übergreifende Flammen von einem Nachbargrundstück
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 906 Abs. 2 S. 2; ZPO § 286
Haftung des Grundstückseigentümers für Schäden durch auf das Nachbargrundstück übergreifendes Feuer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nicht geklärte Brandursache: Ist der Eigentümer Störer?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Brandschaden am Nachbarhaus
- lto.de (Kurzinformation)
Brandschäden: Hauseigentümer haftet als Störer
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Brandschaden am Nachbarhaus - Hauseigentümer kann ausgleichspflichtig sein!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung des Grundstückseigentümers für Schäden durch auf das Nachbargrundstück übergreifendes Feuer
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Hauseigentümer können auch Ausgleich für einen nicht verschuldeten Brandschaden am Nachbarhaus schulden
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Brand springt aufs Nachbarhaus über - Hauseigentümer müssen den Schaden ausgleichen, auch wenn sie den Brand nicht schuldhaft verursacht haben
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Grillen: Haftung trotz ungeklärter Brandursache
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Darlegungs- und Beweislast für nachbarrechtliche Störereigenschaft trägt durch Brand geschädigter Nachbar
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Hauseigentümer schulden Ausgleich für einen nicht verschuldeten Brandschaden am Nachbarhaus
- blog.de (Kurzinformation)
Haftung des Grundstückeigentümers für Feuer nach Grillen
- bista.de (Kurzinformation)
Hauseigentümer haften für Brandschaden am Nachbarhaus
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hauseigentümer schulden Ausgleich für einen nicht verschuldeten Brand am Nachbarhaus - Für Eigentümer besteht für mögliche Brandursachen Sicherungspflicht in Form einer Überwachungspflicht
Besprechungen u.ä. (2)
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Neues zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nicht geklärte Brandursache: Ist der Eigentümer Störer? (IMR 2013, 429)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 30.03.2012 - 16 O 49/11
- LG Bielefeld, 20.04.2012 - 16 O 49/11
- OLG Hamm, 18.04.2013 - I-24 U 113/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 328
- NZM 2014, 53
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 28.02.2018 - 20 U 188/17
Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Unfallflucht des …
Auch danach muss der Richter deshalb nicht alle theoretisch denkbaren Ursachen als logisch gleichermaßen möglich ansehen und deshalb von der Nichtaufklärbarkeit ausgehen (OLG Hamm, Urteil vom 18.04.2013, 24 U 113/12, NJW-RR 2014, 328, Rn. 47). - OLG Koblenz, 24.07.2014 - 3 U 514/14
Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Zisterne
Im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO muss dabei nicht jede gegen die Überzeugung des Tatrichters sprechende theoretische Möglichkeit der Verursachung eines Schadens ausgeschlossen werden (OLG Hamm, Urteil vom 18. April 2013 - I-24 U 113/12, 24 U 113/12 - NJW-RR 2014, 328 ff.;… [...] Rn. 47). - LG Krefeld, 02.11.2017 - 3 O 54/15
Schadensersatzanspruch des Eigentümers auf Grund von Feuchtigkeitsschäden mit …
Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein Zurechnungszusammenhang, der reine Naturvorgänge und unbeherrschbare Ereignisse ausschließt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18.4.2013 - 24 U 113/12 -, juris). - OLG Koblenz, 09.10.2014 - 3 U 514/14
Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Zisterne; Haftung des …
Der Senat hat in seinem Hinweisbeschluss unter Darlegung der obergerichtlichen Rechtsprechung ausgeführt, dass es unentschieden bleiben kann, ob Grobimmissionen, wie der Wasseraustritt infolge eines Rohrbruchs unter den Begriff der ähnlichen Einwirkungen im Sinne des § 906 BGB fällt, da es Voraussetzung für eine Haftung aus einem nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch ist, dass der in Anspruch Genommene Störer ist (OLG Hamm, Urteil vom 18. April 2013, I- 24 U 113/12, 24 U 113/12 - NJW-RR 2014, 328 ff., [...] Rn. 32).