Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.05.2010 - I-4 W 40/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,24602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 16.04.2010 - 8 O 176/10
- OLG Hamm, 18.05.2010 - I-4 W 40/10
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 115/13
Zur Höhe von Schadenersatz und Abmahnkosten bei illegalem Filesharing
In der Rechtsprechung (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 05. Februar 2010 - 6 W 26/09; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 4 W 40/10, I-4 W 40/10 - juris) ist in Filesharing-Fällen teilweise davon ausgegangen worden, dass eine Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs nicht mehr vorliege, wenn der Verletzer ein kommerziell genutztes Werk nicht nur herunterlädt, sondern es einer unbestimmten Vielzahl von Dritten zugänglich macht.Wer eine aktuell in den "charts" befindliche DVD in der relevanten Verkaufsphase weltweit der Öffentlichkeit anbiete, trete wie ein gewerblicher Anbieter auf (OLG Hamm, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 4 W 40/10, I-4 W 40/10 - juris).
- OLG Hamm, 02.11.2010 - 4 W 119/10
§ 101 UrhG - Keine Speicherung auf Zuruf
Die Antragstellerin begehrt vorliegend nicht eine Sicherung der Verkehrsdaten nach bereits festgestellten Verstößen auf der Grundlage entsprechend ermittelter IP-Adressen (wie dies etwa auch in der Senatsentscheidung vom 18.05.2010, Az. 4 W 40/10, der Fall war), sondern - wenn auch wegen vorheriger Verstöße gewissermaßen anlassbezogen - bereits zuvor im Hinblick auf erst zukünftige und erwartete Rechtsverletzungen in Bezug auf bestimmte Tonaufnahmen, um so Löschungen prophylaktisch zu verhindern.