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OLG Hamm, 18.06.1998 - 17 U 149/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Inhaltskontrolle für Formularklauseln in einem Versicherungsvertrag, Zulässigkeit einer formularmäßig vereinbarten Datenübermittlung, Einwilligungsklausel, Formularklausel über die schriftliche Bestätigung von Absprachen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.11.1991 - X ZR 91/90
Wirksamkeit einzelner Klauseln der "AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in …
Auszug aus OLG Hamm, 18.06.1998 - 17 U 149/97
[ 12] Eine Veröffentlichungsbefugnis im Bundesanzeiger gemäß § 18 AGBG ist zu verneinen, wenn sich bei der Abwägung, ob die Veröffentlichung zur Beseitigung der eingetretenen Störung erforderlich ist (unter Beugnahme auf BGH, NJW 92, 1450, 1452), ergibt, dass eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger nur von geringem Nutzen ist, da weder die Kunden des beklagten U noch Konkurrenten den Bundesanzeiger zur Kenntnis zu nehmen pflegen.