Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.06.2013 - III-1 VAs 32/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Strafvollstreckung, Ausländer, Aussetzung, Wiedereinreise
- Burhoff online
StPO § 456
Wiedereinsreise, Fortsetzung der Vollstreckung - openjur.de
Erneutes Absehen von der weiteren Vollstreckung nach Fortsetzung der Vollstreckung wegen Wiedereinreise
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Erneutes Absehen von der weiteren Vollstreckung nach Fortsetzung der Vollstreckung wegen Wiedereinreise
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 456a; EGGVG §§ 23 ff.
Fortsetzung der Vollstreckung wegen Wiedereinreise; Neuerliches Absehen von der Vollstreckung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Im wahrsten Sinn: Kommst du wieder rein, kommst du wieder rein
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die erneute Einreise eines verurteilten Straftäters
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Urteil § 456a StPO - Wiedereinreise in die BRD - Vollstreckungfortsetzung
- lto.de (Kurzinformation)
Abschiebung - Kein Weg zurück nach "Wiedereinreise ins Gefängnis"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an ein erneutes Absehen von der weiteren Vollstreckung nach Fortsetzung der Vollstreckung wegen Wiedereinreise
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wiedereinreise in den "Knast"
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Fortsetzung der Strafvollstreckung nach Wiedereinreise eines ausgewiesenen Straftäters
- juraforum.de (Kurzinformation)
Wiedereinreise in den "Knast"
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Strafvollstreckung eines ausgewiesenen Straftäters ist nach Wiedereinreise fortzusetzen - Mit Wiedereinreise verbundene Risiken waren dem Straftäter bekannt
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 24.10.2013 - 1 Ws 915/13
Strafvollstreckung: Verstoß gegen EU-Recht bei Anordnung der Nachholung der …
Zwar verfolgt die Vorschrift des § 456 a StPO fiskalische Interessen, da hierdurch der Strafvollzug entlastet wird von Straftätern, die das Bundesgebiet aufgrund hoheitlicher Anordnung ohnehin verlassen müssen und bei denen daher die weitere Vollstreckung weder unter dem Gesichtspunkt der Resozialisierung, noch unter Präventionsaspekten sinnvoll erscheint (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18.06.2013, Gz.: III-1 VAs 32/13, 1 VAs 32/13, zitiert nach juris, m. w. N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 15.06.2018 - 7 A 11935/17
Klagebefugnis eines italienischen Staatsbürgers auf Verpflichtung der zuständigen …
Selbst wenn bei der Aussetzung der Strafvollstreckung die Entlastung des Strafvollzugs im Vordergrund steht, schließt dies die Berücksichtigung persönlicher Belange eines Verurteilten aber nicht generell aus (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2013 - III-1 VAs 32/13 -, juris, Rn. 10;… Pollähne in: Gercke/Julius/Temming u.a., Strafprozessordnung, 5. Aufl. 2012, § 456a Rn. 1). - OLG München, 26.02.2014 - 1 Ws 120/14
Reststrafenaussetzung, Strafvollstreckung, Nachholung, Ausweisung, Legalprognose, …
Die Regelung des § 456a StPO beruht vielmehr auf fiskalischen Erwägungen, da hierdurch der Strafvollzug entlastet wird von Straftätern, die das Bundesgebiet aufgrund hoheitlicher Anordnung ohnehin verlassen müssen und bei denen daher die weitere Vollstreckung weder unter dem Gesichtspunkt der Resozialisierung, noch unter Präventionsaspekten sinnvoll erscheint (vgl. hierzu die vorgenannte Senatsentscheidung vom 24.10.2013 und OLG Hamm, Beschluss vom 18.06.2013, Gz.: III-1 VAs 32/13, zitiert nach juris, m. w. N.).