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   OLG Hamm, 18.06.2020 - I-15 W 277/19   

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OLG Hamm, 18.06.2020 - I-15 W 277/19 (https://dejure.org/2020,29186)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.06.2020 - I-15 W 277/19 (https://dejure.org/2020,29186)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 2020 - I-15 W 277/19 (https://dejure.org/2020,29186)
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  • OLG Köln, 16.04.2018 - 2 Wx 168/18

    Voraussetzungen für die Löschung einer auf Lebenszeit des Berechtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2020 - 15 W 277/19
    Zur (hier: verneinten) Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung in dem Fall, dass es um die Bestandsvoraussetzungen des einzutragenden Rechts (hier: lebenslängliche Reallast) geht (Abweichung zu OLG Köln FGPrax 2018, 157).

    Nach einer abweichenden Ansicht, stellt bei der subjektiv-persönlichen Reallast die Beschränkung auf die Lebenszeit hingegen keine (auflösende) Befristung oder Bedingung dar, weil die Beschränkung nur das Stammrecht erfasse, die Reallast aber nicht als solche zum Erlöschen bringe (OLG Köln FGPrax 2018, 157f; OLG Köln RPfleger 1994, 292; dem folgend u.a. juris-PK-BGB/Otto, (2019), § 1111 Rdn.12.1; MK-BGB/Mohr a.a.O., § 1111 Rdn.2; Palandt/Herrler, a.a.O. § 1111 Rdn.2).

  • BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95

    Unrichtigkeitsnachweis bei Löschung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2020 - 15 W 277/19
    Lediglich ganz entfernt liegende, nur theoretische Überlegungen müssen nicht widerlegt werden (OLG München NZG 2016, 945; BayObLGZ 1988, 102ff; 1995, 413ff).
  • OLG Hamm, 10.08.2011 - 15 W 557/10

    Auslegung der Bewilligung eines Dauerwohnrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2020 - 15 W 277/19
    Nach ganz überwiegender Auffassung betreffen Bedingungen oder Befristungen eines Rechts dessen Bestand und nicht lediglich dessen näheren Inhalt, mit der Folge, dass allenfalls wegen der näheren Ausgestaltung der Bedingung/Befristung auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden kann, während die Bedingtheit/Befristung in den Eintragungsvermerk selbst aufgenommen werden muss (OLG München MittBayNot 2017, 248f; OLG Celle FGPrax 2014, 150; Senat NZM 2012, 318f; MK/BGB-Kohler, a.a.O., Rdn.6; Staudinger/Heinze, a.a.O., Rdn.21; Palandt/Herrler, BGB 79.Aufl., § 874 Rdn.5; BeckOK-BGB/Eckert, (2020), § 874 Rdn.16; Bauer/Schaub/Weber, GBO, 4.Auflage, § 44 Rdn.46; Demharter, GBO, 31.Auflage, § 44 Rdn.20).
  • OLG Hamm, 15.03.2007 - 15 W 404/06

    Berichtigungseintragung nach Erlöschen des Erbbaurechts infolge Zeitablaufs

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2020 - 15 W 277/19
    Kann der Unrichtigkeitsnachweis nicht oder nicht vollständig geführt werden, bestehen keine Bedenken, dem jeweiligen Antragsteller durch eine Zwischenverfügung Gelegenheit zur Behebung des Hindernisses durch Beibringung der Bewilligung der durch die Eintragung in ihren Rechten Betroffenen zu geben, zumal eine Rangwahrung der Antragstellung hier nicht in Betracht kommt (Senat FGPrax 2007, 209 = RPfleger 2007, 541; FGPrax 2010, 226; im Ergebnis ebenso OLG Köln FGPrax 2010, 14; a.A. BayObLGBeckRS 1994, 06060; OLG SchleswigFGPrax 2010, 282).
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87

    Eintragung; Grunddienstbarkeit; Teilung; Grundstück; Grundbuchberichtigung;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2020 - 15 W 277/19
    Lediglich ganz entfernt liegende, nur theoretische Überlegungen müssen nicht widerlegt werden (OLG München NZG 2016, 945; BayObLGZ 1988, 102ff; 1995, 413ff).
  • OLG Hamm, 08.04.2010 - 15 W 64/10

    Auslegung einer Rückübertragungsklausel in einem notariellen Übertragungsvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2020 - 15 W 277/19
    Kann der Unrichtigkeitsnachweis nicht oder nicht vollständig geführt werden, bestehen keine Bedenken, dem jeweiligen Antragsteller durch eine Zwischenverfügung Gelegenheit zur Behebung des Hindernisses durch Beibringung der Bewilligung der durch die Eintragung in ihren Rechten Betroffenen zu geben, zumal eine Rangwahrung der Antragstellung hier nicht in Betracht kommt (Senat FGPrax 2007, 209 = RPfleger 2007, 541; FGPrax 2010, 226; im Ergebnis ebenso OLG Köln FGPrax 2010, 14; a.A. BayObLGBeckRS 1994, 06060; OLG SchleswigFGPrax 2010, 282).
  • OLG Celle, 20.03.2014 - 4 W 51/14

    Erforderlichkeit der Bewilligung der Erben des Berechtigten zur Löschung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2020 - 15 W 277/19
    Nach ganz überwiegender Auffassung betreffen Bedingungen oder Befristungen eines Rechts dessen Bestand und nicht lediglich dessen näheren Inhalt, mit der Folge, dass allenfalls wegen der näheren Ausgestaltung der Bedingung/Befristung auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden kann, während die Bedingtheit/Befristung in den Eintragungsvermerk selbst aufgenommen werden muss (OLG München MittBayNot 2017, 248f; OLG Celle FGPrax 2014, 150; Senat NZM 2012, 318f; MK/BGB-Kohler, a.a.O., Rdn.6; Staudinger/Heinze, a.a.O., Rdn.21; Palandt/Herrler, BGB 79.Aufl., § 874 Rdn.5; BeckOK-BGB/Eckert, (2020), § 874 Rdn.16; Bauer/Schaub/Weber, GBO, 4.Auflage, § 44 Rdn.46; Demharter, GBO, 31.Auflage, § 44 Rdn.20).
  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2020 - 15 W 277/19
    Kann der Unrichtigkeitsnachweis nicht oder nicht vollständig geführt werden, bestehen keine Bedenken, dem jeweiligen Antragsteller durch eine Zwischenverfügung Gelegenheit zur Behebung des Hindernisses durch Beibringung der Bewilligung der durch die Eintragung in ihren Rechten Betroffenen zu geben, zumal eine Rangwahrung der Antragstellung hier nicht in Betracht kommt (Senat FGPrax 2007, 209 = RPfleger 2007, 541; FGPrax 2010, 226; im Ergebnis ebenso OLG Köln FGPrax 2010, 14; a.A. BayObLGBeckRS 1994, 06060; OLG SchleswigFGPrax 2010, 282).
  • OLG München, 07.10.2016 - 34 Wx 256/16

    Nachweis des Bedingungseintritts für die Löschung eines bedingten Geh- und

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2020 - 15 W 277/19
    Nach ganz überwiegender Auffassung betreffen Bedingungen oder Befristungen eines Rechts dessen Bestand und nicht lediglich dessen näheren Inhalt, mit der Folge, dass allenfalls wegen der näheren Ausgestaltung der Bedingung/Befristung auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden kann, während die Bedingtheit/Befristung in den Eintragungsvermerk selbst aufgenommen werden muss (OLG München MittBayNot 2017, 248f; OLG Celle FGPrax 2014, 150; Senat NZM 2012, 318f; MK/BGB-Kohler, a.a.O., Rdn.6; Staudinger/Heinze, a.a.O., Rdn.21; Palandt/Herrler, BGB 79.Aufl., § 874 Rdn.5; BeckOK-BGB/Eckert, (2020), § 874 Rdn.16; Bauer/Schaub/Weber, GBO, 4.Auflage, § 44 Rdn.46; Demharter, GBO, 31.Auflage, § 44 Rdn.20).
  • BGH, 22.10.2003 - XII ZR 112/02

    Wirksamkeit einer unbestimmt befristeten Kündigung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2020 - 15 W 277/19
    Soll der Bestand eines Rechts von einem künftigen Ereignis abhängen, das nach dem normalen Lauf der Dinge nur seinem Zeitpunkt nach ungewiss ist, so kommt es für Abgrenzung zwischen Bedingung und Befristung vorrangig darauf an, wie sicher der Eintritt des Ereignisses aus der Sicht des oder der Erklärenden ist (BGH NJW 2004, 284).
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 11/10

    Insolvenzverfahren: Erlöschen einer Mietsicherungsdienstbarkeit trotz

  • OLG München, 12.05.2016 - 34 Wx 424/15

    Nachweis des Erlöschens eines Vorkaufsrechts gegenüber dem Grundbuchamt

  • OLG Köln, 06.12.1993 - 2 Wx 44/93

    Abgrenzung zwischen bedingter, befristeter und unvererblicher Reallast bei

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