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   OLG Hamm, 18.07.2007 - 7 WF 140/07   

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https://dejure.org/2007,8293
OLG Hamm, 18.07.2007 - 7 WF 140/07 (https://dejure.org/2007,8293)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.07.2007 - 7 WF 140/07 (https://dejure.org/2007,8293)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 7 WF 140/07 (https://dejure.org/2007,8293)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1320
  • FamRZ 2008, 291
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 31.05.2005 - 9 WF 67/05

    Zur Durchsetzbarkeit des Unterhaltsanspruchs des Kindes nach Erreichen der

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2007 - 7 WF 140/07
    Richtig ist, daß der hiesige 9. Familiensenat in einem solchen Fall die Notwendigkeit eines neuen Titels nach Eintritt der Volljährigkeit bejaht hat (OLG Hamm FamRZ 2006, 48 mit Anm. Otten FamRZ 2006, 48 und Stollenwerk FamRZ 2006, 873).
  • OLG Hamm, 16.11.2011 - 8 UF 96/11

    Zulässigkeit und Umfang der Abänderung einer Jugendamtsurkunde nach Eintritt der

    Dies gilt auch für die Zeit nach Eintritt der Volljährigkeit des Unterhaltsberechtigten, da der Unterhaltsanspruch des minderjährigen mit demjenigen des volljährigen Kindes identisch ist (BGH NJW 2006, 57), so dass statische Titel über den Kindesunterhalt nach Erreichen der Volljährigkeit des Kindes bis zu einer eventuellen Abänderung fortbestehen (OLG Hamm FamRZ 2008, 291).
  • OLG Saarbrücken, 11.02.2015 - 9 UF 71/14

    Ausbildungsunterhalt: Obliegenheitsverstoß des Unterhaltsberechtigten durch

    Dies gilt auch für die Zeit nach Eintritt der Volljährigkeit des Unterhaltsberechtigten, da der Unterhaltsanspruch des minderjährigen mit demjenigen des volljährigen Kindes identisch ist (BGH, Urt. v. 21. März 1984, IVb ZR 72/82, NJW 1984, 1613), so dass Titel über den Kindesunterhalt nach Erreichen der Volljährigkeit des Kindes bis zu einer eventuellen Abänderung fortbestehen (§ 244 FamFG; OLG Hamm, FamFR 2012, 33; FamRZ 2008, 291; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. September 2014 - 4 UF 43/14, juris), sofern sie nicht nur eine zeitlich befristete Teiltitulierung beinhalten (Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2012, 9 UF 160/11), was hier nicht der Fall ist.
  • OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 9 UF 132/07

    Abänderung eines vor Volljährigkeit des Kindes abgeschlossenen

    Der auf die Entscheidungen des 9. Senates für Familiensachen des OLG Hamm vom 31. Mai 2005 (abgedruckt in FamRZ 2006, 48 ) und des 3. Senates für Familiensachen des Brandenburgischen OLG vom 19. Februar 2004 (abgedruckt in FamRZ 2004, 1888) gestützten Auffassung des Klägers, ein wie im vorliegenden Fall statischer Unterhaltstitel wirke nicht über die Vollendung des 18. Lebensjahres des unterhaltsberechtigten Kindes hinaus, so dass der inzwischen volljährige Beklagte aus dem zu seinen Gunsten errichteten Unterhaltstitel die Zwangsvollstreckung nicht mehr betreiben dürfe, vermag sich der erkennende Senat nicht anzuschließen (vgl. schon Götsche, juris-PR-FamR 4/2007; ebenso Stollenwerk in seiner ablehnenden Anmerkung zur Entscheidung des 9. Familiensenats des OLG Hamm, FamRZ 2006, 873; OLG Hamm - 7. Familiensenat, FamRZ 2008, 291 ; OLG Hamm - 2. Familiensenat, FamRZ 2007, 654 ; OLG Saarbrücken, FamRZ 2007, 1829 ; AG Halberstadt, FamRZ 2006, 1049).
  • OLG Bamberg, 21.10.2008 - 2 WF 110/08
    Dies hat zur Folge, dass Unterhaltsurteile, Vergleiche und auch einstweilige Anordnungen, die aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes stammen, über den Zeitpunkt der Vollendung der Volljährigkeit hinaus weiter gelten und nur im Wege der Abänderungsklage (§ 323 ZPO) nach Eintritt der Volljährigkeit abgeändert werden können (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2007, 438 [OLG Koblenz 09.11.2006 - 7 WF 1042/06]; OLG Saarbrücken NJW-RR 2007, 1307; OLG Hamm 2. Senat für Familiensachen NJOZ 2007, 402; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2007, Az 7 WF 140/07; Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis 7. Aufl., § 2 RdNr. 339).
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