Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.08.2020 - 2 Ws 107/20, 2 Ws 109/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Kraftfahrzeugrennen, Einziehung der Tatfahrzeuge, Beschlagnahme
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Beschlagnahme von Kraftfahrzeugen und ihre mögliche Einziehung bei Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen
- verkehrslexikon.de
- beck-blog
Fahrzeugeinziehung nach Fahrzeugrennen?
- IWW
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Einziehung: Verbotenes Kraftfahrzeugrennen - Einziehung/Beschlagnahme der (Tat)Fahrzeuge?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Voraussetzungen der Aufrechterhaltung der Beschlagnahme von Kraftfahrzeugen
Verfahrensgang
- AG Bochum, 06.05.2019 - 64 Gs 1788/19
- AG Bochum, 12.06.2019 - 64 Gs 2331/19
- LG Bochum, 15.07.2019 - 16 Ns 53/20
- AG Bochum, 02.03.2020 - 29 Ls 198/19
- OLG Hamm, 18.08.2020 - 2 Ws 107/20, 2 Ws 109/20
- LG Bochum, 13.11.2020 - 16 Ns 53/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19
Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"
Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2020 - 2 Ws 107/20
Gleiches gelte für die gefahrene Strecke, die Dauer des Rennens sowie die gefahrene Höchstgeschwindigkeit von 137 km/h. Ergänzend werde auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs zum Az. 4 StR 482/19 Bezug genommen.Soweit die Generalstaatsanwaltschaft schließlich einen Vergleich zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.06.2020, Az. 4 StR 482/19, BeckRs 2020, 15647 zieht, vermag dies ebenfalls nicht zu überzeugen, da diese Entscheidung für die Frage der Einziehung aus Sicht des Senats nichts hergibt.
- BGH, 12.07.2007 - StB 5/07
Beschlagnahme zur Sicherung einer etwaigen Einziehung (Anfangsverdacht; …
Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2020 - 2 Ws 107/20
Die Anordnung der Beschlagnahme gemäß § 111b StPO setzt lediglich eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Annahme voraus, dass der zu beschlagnahmende Gegenstand der Einziehung unterliegt (BGH, Beschl. v. 12.07.2007, Az. StB 5/07, NStZ 2008, 419).
- LG Berlin, 20.12.2021 - 526 Qs 26/21
Einziehung von Banknoten bei Verdacht der Geldwäsche
Die Beschlagnahme ist dementsprechend möglich, wenn ein einfacher Tatverdacht dahingehend besteht, dass der betroffene Gegenstand der Einziehung unterliegt, wobei sich der Tatverdacht (vgl. § 152 Absatz 2 StPO) aus den dem Verfahren immanenten Gründen nicht gegen einen bestimmten Beschuldigten richtet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2020 - 2 Ws 107/20, 2 Ws 108/20, 2 Ws 109/20, BeckRS 2020, 21050).