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OLG Hamm, 18.10.1990 - 5 U 83/90 |
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- BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56
Schiffsmotor als wesentlicher Bestandteil
Auszug aus OLG Hamm, 18.10.1990 - 5 U 83/90
Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 26/225-229-), wonach die §§ 94 Abs. 2, 946 BGB auf im Schiffsregister eingetragene Schiffe entsprechend anwendbar sind (…ebenso: Palandt-Heinrichs, 49. Aufl., § 94 BGB, Anm. 3a;… Prüßmann-Rabe, ,Seehandelsrecht', 2. Aufl., § 478 HGB, Anm. C 1;… Prause Das Recht des Schiffskredits', 2. Aufl., Anm. zu § 4 Schiffsregistergesetz;… Schaps-Abraham Das Deutsche Seerecht', 3. Aufl., Band II, § 478 HGB, Anm. 3) .Dieser Zweck - die Schaffung klarer aus dem Grundbuch ersichtlicher Rechtsverhältnisse - würde teilweise gefährdet werden, wenn die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen (wesentliche Bestandteile im Sinne des § 94 Abs. 2 BGB) Gegenstand besonderer, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Rechte sein könnten (vgl. BGHZ 26/225-228-).
Für das Einfügen' im Sinne des § 94 Abs. 2 BGB kommt es auf die Festigkeit der Verbindung nicht an (RGZ 150/27); BGHZ 26/225-229-).
- BGH, 08.10.1955 - IV ZR 116/55
Schleppermotoren - §§ 947, 93 BGB, "in ihrem Wesen geändert" nur dann, wenn …
Auszug aus OLG Hamm, 18.10.1990 - 5 U 83/90
Vielmehr ist das volkswirtschaftliche Interesse an der Einheit der als Bestandteil eingeführten Sache und der Hauptsache gegenüber dem die Trennung fordernden privatwirtschaftlichen Interesse abzuwägen (BGHZ 18/226-232-).