Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.11.1996 - 15 W 346/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4041
OLG Hamm, 18.11.1996 - 15 W 346/96 (https://dejure.org/1996,4041)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.11.1996 - 15 W 346/96 (https://dejure.org/1996,4041)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. November 1996 - 15 W 346/96 (https://dejure.org/1996,4041)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 21, 22, 60
    Vereinsklassenabgrenzung bei einer Vereinigung von Notfallärzten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 21 22
    Vereinigung von Notfallärzten als nicht eintragungsfähiger wirtschaftlicher Verein

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1530
  • DB 1997, 418
  • Rpfleger 1997, 166
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 26.01.1979 - 1 W 3792/77
    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1996 - 15 W 346/96
    Nach allgemeiner Auffassung verfolgt ein Verein in der Regel dann wirtschaftliche Zwecke im Sinne des § 22 BGB, welche seine Eintragung in das Vereinsregister nach §§ 21, 60 BGB ausschließen, wenn er nach Art eines Unternehmers planmäßig eine auf den Abschluß von Umsatzgeschäften gerichtete, insbesondere anbietende Tätigkeit am Markt ausüben will, und zwar mit der Absicht der unmittelbaren Erzielung vermögenswerter Vorteile für sich oder für seine Mitglieder (Senat Rpfleger 1981, 66 , ständig; BayObLGZ 1978, 87, 91; KG OLGZ 1979, 279, 281).

    In einem solchen Falle kommt es nur darauf an, ob die Unternehmungen der Mitglieder unter Einbeziehung von Hilfsgeschäften insgesamt auf die Erzielung von wirtschaftlichen Vorteilen ausgerichtet sind (Senat a.a.O.; KG OLGZ 1979 279 280; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 989, 990).

    In der Rechtsprechung, auch der des Senats, ist anerkannt, daß es im vorliegenden Zusammenhang rechtlich unerheblich ist, ob die Mitglieder des Vereins ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung oder aber einen freien Beruf höherer Art (vgl. § 6 GewO ) ausüben (Senat a.a.O.; KG OLGZ 1979, 279, 280 f.; OLG Oldenburg Rpfleger 1976, 11, 12).

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BGH (BGH a.a.O. S. 398) erforderlich, daß der Verein mit der Ausführung der Hilfsgeschäfte dauernd und planmäßig in rechtsgeschäftlich-verbindlicher Weise zu Dritten in Rechtsbeziehungen tritt, jedenfalls aber im Außenverhältnis geschäftliche Aktivitäten entfaltet (ebenso: OLG Frankfurt Rpfleger 1966, 176, 177; KG OLGZ 1979, 279, 280 f.; LG Frankfurt NJW 1996, 2039, 2040; Eyles NJW 1996, 1994, 1996; a.A. Reichert/van Look, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 6. Aufl., Rdn. 126).

  • BGH, 14.07.1966 - II ZB 2/66

    "Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" eines Vereins

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1996 - 15 W 346/96
    Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14. Juli 1966 ( BGHZ 45, 395 ) unterliegt es keinem Zweifel mehr, daß die Erzielung von Gewinn oder Entgelt nicht erforderlich ist, wenn es der Zweck des Vereins ist, mit einem kaufmännisch organisierten Betrieb Hilfsgeschäfte für die gewerblichen Unternehmungen der Mitglieder auszuführen.

    Die Personenvereinigung muß sich deshalb, wenn sie vereinsrechtlich organisiert sein will, einer besonderen staatlichen Prüfung unterwerfen ( § 22 BGB ) oder sich einer Rechtsform des Handelsrechts bedienen (vgl. BGHZ 45, 395, 397).

  • OLG Düsseldorf, 24.01.1996 - 3 Wx 484/95
    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1996 - 15 W 346/96
    Dabei genügt eine - auch hier - in der Satzung enthaltene Erklärung, daß der Zweck des Vereins nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sei, für die Feststellung seiner Eintragungsfähigkeit nicht, weil diese Erklärung nur eine für das Registergericht unverbindliche Rechtsansicht darstellt (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 989, 990 = Rpfleger 1996, 291 ).

    In einem solchen Falle kommt es nur darauf an, ob die Unternehmungen der Mitglieder unter Einbeziehung von Hilfsgeschäften insgesamt auf die Erzielung von wirtschaftlichen Vorteilen ausgerichtet sind (Senat a.a.O.; KG OLGZ 1979 279 280; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 989, 990).

  • BayObLG, 17.04.1978 - BReg. 2 Z 38/77
    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1996 - 15 W 346/96
    Nach allgemeiner Auffassung verfolgt ein Verein in der Regel dann wirtschaftliche Zwecke im Sinne des § 22 BGB, welche seine Eintragung in das Vereinsregister nach §§ 21, 60 BGB ausschließen, wenn er nach Art eines Unternehmers planmäßig eine auf den Abschluß von Umsatzgeschäften gerichtete, insbesondere anbietende Tätigkeit am Markt ausüben will, und zwar mit der Absicht der unmittelbaren Erzielung vermögenswerter Vorteile für sich oder für seine Mitglieder (Senat Rpfleger 1981, 66 , ständig; BayObLGZ 1978, 87, 91; KG OLGZ 1979, 279, 281).
  • OLG Hamm, 21.06.1994 - 15 W 16/94

    Funktionsträger als "geborene" Mitglieder eines kirchlichen Vereins

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1996 - 15 W 346/96
    Es handelt sich somit entgegen der Auffassung des Landgerichts um einen Eintragungsantrag des Beteiligten, der durch den Beschluß des Amtsgerichts vom 25. April 1996 zurückgewiesen worden ist vgl. Senat FG-Prax 1995, 86 = NJW-RR 1995, 119 = Rpfleger 1995, 24 ).
  • LG Frankfurt/Main, 17.06.1994 - 9 T 214/94
    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1996 - 15 W 346/96
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BGH (BGH a.a.O. S. 398) erforderlich, daß der Verein mit der Ausführung der Hilfsgeschäfte dauernd und planmäßig in rechtsgeschäftlich-verbindlicher Weise zu Dritten in Rechtsbeziehungen tritt, jedenfalls aber im Außenverhältnis geschäftliche Aktivitäten entfaltet (ebenso: OLG Frankfurt Rpfleger 1966, 176, 177; KG OLGZ 1979, 279, 280 f.; LG Frankfurt NJW 1996, 2039, 2040; Eyles NJW 1996, 1994, 1996; a.A. Reichert/van Look, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 6. Aufl., Rdn. 126).
  • BayObLG, 29.01.1991 - BReg. 3 Z 137/90

    Vorstand; Mehrgliedrig; Mitglieder; Vertretungsberechtigung; Verein; Eintragung;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1996 - 15 W 346/96
    Hierbei war die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu berücksichtigen, nach der der Verein zum Vereinsregister von dem Vorverein, vertreten durch dessen Vorstandsmitglieder, zur Eintragung angemeldet wird (vgl. BGHZ 107, 1, 2; BayObLGZ 1991, 52, 55).
  • BGH, 20.02.1989 - II ZB 10/88

    Auszahlung von Gründungsaufwand zu Lasten der GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1996 - 15 W 346/96
    Hierbei war die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu berücksichtigen, nach der der Verein zum Vereinsregister von dem Vorverein, vertreten durch dessen Vorstandsmitglieder, zur Eintragung angemeldet wird (vgl. BGHZ 107, 1, 2; BayObLGZ 1991, 52, 55).
  • OLG Hamm, 13.09.1999 - 15 W 195/99

    Haftungserstreckung auf gesetzliche Vertreter der Vereinsmitglieder durch Satzung

    b) Auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der der Verein zum Vereinsregister von dem Vorverein, vertreten durch dessen Vorstandsmitglieder, zur Eintragung angemeldet wird (BGHZ 107, 1, 2; ebenso: Senat FGPrax 1995, 86 = NJW-RR 1995, 119 = Rechtspfleger 1995, 24; DB 1997, 418 = Rechtspfleger 1997, 166), handelt es sich um eine Beschwerde des (Vor-) Vereins und nicht der Vorstandsmitglieder, die die Notarvertreterin für den Verein eingelegt hat.
  • OLG Schleswig, 22.06.2010 - 2 W 42/10

    Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes i.S. von § 22 BGB

    Von einer solchen Ausgliederung durch genossenschaftliche Kooperation ist dann auszugehen, wenn der Verein bei Ausführung von Hilfsgeschäften dauernd und planmäßig in rechtsgeschäftlich-verbindlicher Weise am Rechtsverkehr mit Dritten teilnehmen soll (BGHZ 45, 395: Einrichtung einer Taxi-Zentrale für die angeschlossenen Taxi-Unternehmen; OLG Celle, Rpfleger 1992, S. 66 f.: Vermittlung der Vermietung von Ferienwohnungen für die Mitglieder als Vermieter; OLG Hamm, NJW-RR 1997, S. 1530 f.: Betrieb einer Notfallpraxis für die teilnehmenden Ärzte; NJW-RR 2000, S. 698 ff.: Konzentration des Einkaufs beim Hersteller für die angeschlossenen Einzelhändler).
  • OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 427/02

    wirtschaftlicher Verein

    Hierbei war die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu berücksichtigen, nach der der Verein zum Vereinsregister von dem Vorverein, vertreten durch dessen Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl, zur Eintragung angemeldet wird (vgl. BGHZ 107, 1[2]; BayObLGZ 1991, 52[55]; Senat FGPrax 1997, 37 = Rpfleger 1997, 166 = DB 1997, 418 = NJW-RR 1997, 1530).

    Unter einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 21 BGB ist das planmäßige und auf Dauer angelegte Auftreten des Vereins am Markt in unternehmerischer Funktion durch Einschaltung in wirtschaftliche Umsatzprozesse mit einer regelmäßig entgeltlichen Tätigkeit zu verstehen (BayObLG Rpfleger 1998, 345; Senat FGPrax 1997, 37 = NJW-RR 1997, 1530 = Rpfleger 1997, 166; Reichert, Handbuch des Vereinsrechts, 9. Aufl., Rn.113; jeweils m.w.N.).

  • OLG Hamm, 20.01.2000 - 15 W 446/99

    Wirtschaftlicher Zweck eines Vereins

    Hierbei war die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu berücksichtigen, nach der der Verein zum Vereinsregister von dem Vorverein, vertreten durch dessen Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl, zur Eintragung angemeldet wird (vgl. BGHZ 107, 1[2]; BayObLGZ 1991, 52[55]; Senat FGPrax 1997, 37 = Rpfleger 1997, 166 = DB 1997, 418 = NJW-RR 1997, 1530).
  • KG, 29.05.2001 - 1 W 2657/00

    Erhalt der Rechtsfähigkeit einer bei Inkrafttreten des Vereinigungsgesetzes der

    Zwar ist nach im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vor-GmbH und Vor-AG (BGHZ 105, 324; 107, 1/2) zunehmend vertretener Auffassung der Vorverein im auf seine Eintragung gerichteten Verfahren selbst Beteiligter und gegen die Zurückweisung seiner Anmeldung beschwerdeberechtigt; die mit dem Ziel der Eintragung eingelegten Rechtsmittel sind gegebenenfalls als solche des Vorvereins auszulegen (vgl. BayObLGZ 1991, 52/55; Thüringer OLG OLG-NL 1994, 42/43; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1530; Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 8. Aufl. Rdn. 178; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 60 Rdn. 5).
  • VG Minden, 17.10.2001 - 3 K 620/99

    Herzchirurgie wird nicht in den Krankenhausbedarfsplan aufgenommen

    Er wäre dann nämlich unter Verstoß gegen § 21 BGB, auf den seine Rechtsfähigkeit zurückgeht, tatsächlich auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet, weil er mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, kaufmännisch organisiert eine nur gegen Entgelt auf dem Markt erhältliche Leistung anbieten will - vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 18. November 1996 - 15 W 346/96, Rpfleger 1997, 166; Schad, Eingetragener Verein oder Wirtschaftsverein?, NJW 1998, 2411 ff. -.
  • LG Bonn, 15.08.2001 - 4 T 469/01

    Eintragungsfähigkeit eines Vereins; Erwerb der Rechtsfähigkeit von Vereinen ;

    Sie halten den Verein, so wie er nach der Satzung, auf die wegen aller Einzelheiten verwiesen wird (Hülle Bl. 5 d.A.), bestehen soll, für eintragungsfähig und haben sich hierzu u.a. auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm in RPfl 1997, 166 f berufen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht