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   OLG Hamm, 18.11.1999 - 22 U 142/99   

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https://dejure.org/1999,6102
OLG Hamm, 18.11.1999 - 22 U 142/99 (https://dejure.org/1999,6102)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.11.1999 - 22 U 142/99 (https://dejure.org/1999,6102)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. November 1999 - 22 U 142/99 (https://dejure.org/1999,6102)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährleistungsanspruch; Kaufvertrag; Sachmangel; Wohnungskauf; Carport; Eigentümer; Arglist; Verjährungsfrist

  • Judicialis

    BGB § 459; ; BGB § 463; ; BGB § 465; ; BGB § 472; ; BGB § 476

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459 § 463 § 465 § 472 § 476
    Arglistiges Verschweigen eines Mangels beim Verkauf einer Eigentumswohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 7 O 562/97
  • OLG Hamm, 18.11.1999 - 22 U 142/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 310/89

    Vertragsverletzung - Pflichtwidrige Geschäftsbesorgung - PVV - PFV -

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1999 - 22 U 142/99
    Auch das Wissen des Beklagten zu 3) kann ihnen nicht zugerechnet werden, da sie diesen nicht mit den Verkaufsverhandlungen beauftragt haben (vgl. BGH NJW-RR 1992, 589; BGH NJW 1993, 2112).
  • BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88

    Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1999 - 22 U 142/99
    Bei Täuschung durch Verschweigen handelt der arglistig, der einen Fehler zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, daß der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW 1990, 42; NJW 1992, 1953).
  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 246/96

    Begriff der Wohnfläche; Minderung der Vergütung wegen Abweichung von der

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1999 - 22 U 142/99
    Der Carport ist ein dem Grundstück innewohnender Umweltbezug und weicht - nimmt man unter Heranziehung der von BGH NJW 1997, 2874 aufgestellten Grundsätze auf Grund des Lichtbildes des Exposé eine stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarung bezüglich der Einbettung des als Wohnung verkauften Kaufobjekts in die Gemeinschaftsanlage zwischen den Parteien an - ungünstig von dieser Beschaffenheitsvereinbarung ab, jedenfalls stellt er sich als ungünstige Abweichung von der zumindest normalen typischen Beschaffenheit von Eigentumswohnungen dar.
  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 16/90

    Arglist bei Grundstücksverkauf in ehemaligen Deponieglände

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1999 - 22 U 142/99
    Bei Täuschung durch Verschweigen handelt der arglistig, der einen Fehler zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, daß der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW 1990, 42; NJW 1992, 1953).
  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 72/92

    Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1999 - 22 U 142/99
    Auch das Wissen des Beklagten zu 3) kann ihnen nicht zugerechnet werden, da sie diesen nicht mit den Verkaufsverhandlungen beauftragt haben (vgl. BGH NJW-RR 1992, 589; BGH NJW 1993, 2112).
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86

    Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß -

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1999 - 22 U 142/99
    Durch die Arglist eines der Verkäufer entfällt jedoch der Gewährleistungsausschluß (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1415), so daß eine Haftung der Beklagten zu 1) und 2) aus Minderung gegeben ist.
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