Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.11.2010 - I-24 U 19/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Angabe des Grundes der Streitverkündung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 638 BGB a.F., 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB, § 73 ZPO
Angabe des Grundes der Streitverkündung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Angabe des Grundes der Streitverkündung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 73
Anforderungen an die Angabe des Grundes der Streitverkündung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Angabe des Grundes der Streitverkündung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- baunetz.de (Kurzinformation)
Keine konkludente Abnahme, wenn noch wesentliche Vertragsleistungen ausstehen
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Streitverkündung muss begründet werden! (IBR 2011, 183)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Wann ist Tragwerksplanung konkludent abgenommen? (IBR 2011, 147)
Verfahrensgang
- LG Münster, 30.09.2009 - 2 O 308/08
- LG Münster, 30.11.2009 - 2 O 308/08
- OLG Hamm, 18.11.2010 - I-24 U 19/10
- BGH, 24.05.2012 - VII ZR 24/11
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08
Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme …
Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2010 - 24 U 19/10
Die gemäß § 638 BGB a.F. 5-jährige Verjährungsfrist beginnt entweder im Zeitpunkt einer Abnahme der Werkleistungen der Beklagten durch die Kläger oder im Falle einer konkludent erklärten Abnahmeverweigerung (vgl. BGH ZfBR 2010, 773;… Palandt/Sprau, BGB, 69. Aufl., § 634 a Rdn. 9) bzw. eines Verzichtes auf die Abnahme zu laufen. - BGH, 19.12.2002 - VII ZR 103/00
Verjährung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag nach Kündigung; Abnahme der bis …
Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2010 - 24 U 19/10
Auf Grund der Kündigung des Architektenvertrages im Dezember 2000 kann auch nicht ohne weiteres von einer Entbehrlichkeit der Abnahme ausgegangen werden, weil auch ein gekündigtes Werk grundsätzlich abzunehmen ist (vgl. BGH BauR 2003, 689; NZBau 2006, 569). - BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05
Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2010 - 24 U 19/10
Aus diesem Grunde muss bei Ansprüchen wegen Mängeln - ebenso wie bei den erforderlichen Mindestangaben in einem Mahnbescheidsantrag - ausreichend erkennbar werden, wegen welcher einzelnen Mängel Ansprüche geltend gemacht werden (vgl. BGH NJW 2007 1952, 1956 f.). - BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06
Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung …
Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2010 - 24 U 19/10
Jedenfalls müssen die gegen den Streitverkündeten erhobenen Ansprüche in gegenständlich zuzuordnender Weise bezeichnet und hinreichend individualisiert sein (vgl. BGH NJW 2008, 519 Tz. 28). - BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04
Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der …
Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2010 - 24 U 19/10
Auf Grund der Kündigung des Architektenvertrages im Dezember 2000 kann auch nicht ohne weiteres von einer Entbehrlichkeit der Abnahme ausgegangen werden, weil auch ein gekündigtes Werk grundsätzlich abzunehmen ist (vgl. BGH BauR 2003, 689; NZBau 2006, 569).
- OLG Frankfurt, 26.09.2022 - 29 U 197/21
Anforderungen an Streitverkündungsschrift zur Verjährungshemmung
- OLG Brandenburg, 03.11.2011 - 5 U 46/09
Rechtsanwaltsvertrag: Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung
Fehlen die insoweit erforderlichen Mindestangaben, wird der Ablauf der Verjährungsfrist nicht gehemmt (OLG Hamm, Urteil v. 18.11.2010, Az. 24 U 19/10).Diesen - nicht an den strengen Vorgaben des § 253 Abs. 2 ZPO zu messenden - Mindestvoraussetzungen genügte die Streitverkündung, die darauf gestützt worden ist, dass der Beklagte das notarielle Vermittlungsverfahren nicht fortgesetzt habe. - OLG Frankfurt, 29.07.2019 - 29 U 201/17
Berechnung der Verjährung unter Berücksichtigung eines Hemmungszeitraums aus …
Denn die schnelle Bezahlung einer Rechnung lässt vor allem bei Laien nicht ohne weiteres auf den erforderlichen Abnahmewillen schließen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 18.11.2010 - 24 U 19/10).