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   OLG Hamm, 18.12.2008 - 5 U 104/08   

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OLG Hamm, 18.12.2008 - 5 U 104/08 (https://dejure.org/2008,7202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.12.2008 - 5 U 104/08 (https://dejure.org/2008,7202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 5 U 104/08 (https://dejure.org/2008,7202)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verunreinigung des Bodens eines Grundstücks durch Beaufschlagung des Grundstücks mit Klärschlamm; Untersagung der Beaufschlagung eines Grundstücks mit Biodünger; Rüge der Zuständigkeit des Gerichts; Beseitigung einer Bodenverunreinigung durch den Pächter eines ...

  • Judicialis

    BGB § 251 Abs. 2; ; BGB § ... 251 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 251 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 275; ; BGB § 275 Abs. 1; ; BGB § 275 Abs. 2; ; BGB § 275 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 275 Abs. 3; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 541; ; BGB § 543 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 590 a; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1061; ; GVG § 17 a Abs. 5; ; ZPO § 139 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Ziff. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnismäßigkeit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bei Rückgabe eines gepachteten Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2008 - 5 U 104/08
    Vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes hat die h.M. (vgl. nur jeweils m.w.N. BGH NJW 2000, 512 ff.; BGH NJW-RR 1988, 567; BGH NJW 1976, 235 f.; BGH NJW 1974, 1552 ff.) den Anspruch auf Beseitigung aus § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB auf der Grundlage des in § 251 Abs. 2 S. 1 BGB zum Ausdruck kommenden Grundsatzes der Unzumutbarkeit als ausgeschlossen angesehen, wenn die Beseitigung mit Aufwendungen verbunden ist, die in keiner vertretbaren Relation zu dem Nachteil des Beeinträchtigten stehen.

    Das Verlangen nach Herstellung eines an sich gebotenen - auch eines vertraglich geschuldeten - Zustandes ist nämlich als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn ihm der in Anspruch Genommene nur unter unverhältnismäßigen, billigerweise nicht zumutbaren Aufwendungen entsprechen kann (vgl. BGH NJW 1974, 1552 ff.).

  • BGH, 17.04.2007 - VIII ZB 93/06

    Rechtliche Grundlage eines Anspruchs des Vermieters gegen den Mieter auf

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2008 - 5 U 104/08
    Durch das dort, nicht aber in § 1004 BGB aufgenommene Erfordernis einer vorherigen Abmahnung des Mieters durch den Vermieter solle dem Mieter eine letzte Gelegenheit zu vertragstreuem Verhalten gegeben werden, bevor der Vermieter zu den scharfen Rechtsbehelfen der §§ 541 und 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB greifen darf (vgl. BGH NJW 2007, 2180).

    Soweit der Bundesgerichtshof dagegen aus § 541 BGB auch einen Beseitigungsanspruch herleitet (vgl. BGH NJW 2007, 2180), kann dies jedenfalls im vorliegenden Fall nicht dazu führen, dass der Klägerin zu 2. die Berufung auf § 1004 BGB verwehrt ist.

  • LG Arnsberg, 04.03.2008 - 1 O 467/07

    Eigentumsbeeinträchtigung in anderer Weise als durch Entziehung oder

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2008 - 5 U 104/08
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg vom 04.03.2008, Az. 1 O 467/07, abgeändert.
  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2008 - 5 U 104/08
    Ihre Zustands-verantwortlichkeit ist vielmehr aus Art. 14 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit insoweit begrenzt, als sie da endet, wo die Klägerinnen zur Beseitigung der von ihrem Grundstück ausgehenden Gefahr mehr aufwenden müssten, als die Sache, mithin das Grundstück, wert ist (vgl. BVerfG NJW 2000, 2573 ff.; Versteyl/ Sondermann, BbodSchG, § 4 Rn 132 ff.; Pieroth/Schlink/Kniesel, Polizei- und Ordnungsrecht, § 9 Rn 71 ff.).
  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 77/99

    Hecke als Grenzeinrichtung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2008 - 5 U 104/08
    Vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes hat die h.M. (vgl. nur jeweils m.w.N. BGH NJW 2000, 512 ff.; BGH NJW-RR 1988, 567; BGH NJW 1976, 235 f.; BGH NJW 1974, 1552 ff.) den Anspruch auf Beseitigung aus § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB auf der Grundlage des in § 251 Abs. 2 S. 1 BGB zum Ausdruck kommenden Grundsatzes der Unzumutbarkeit als ausgeschlossen angesehen, wenn die Beseitigung mit Aufwendungen verbunden ist, die in keiner vertretbaren Relation zu dem Nachteil des Beeinträchtigten stehen.
  • BGH, 26.10.1999 - BLw 1/99

    Schadensersatzanspruch eines LPG -Mitglieds gegen die LP wegen Vernachlässigung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2008 - 5 U 104/08
    Die Zulässigkeit des Rechtswegs ist von dem Senat gemäß § 17 a Abs. 5 GVG nicht mehr zu prüfen (vgl. BGH NZM 2000, 136 f.).
  • BGH, 26.11.1975 - VIII ZR 31/74

    Anspruch auf Wiederherstellung eines verpachteten Grundstücks nach vollständiger

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2008 - 5 U 104/08
    Vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes hat die h.M. (vgl. nur jeweils m.w.N. BGH NJW 2000, 512 ff.; BGH NJW-RR 1988, 567; BGH NJW 1976, 235 f.; BGH NJW 1974, 1552 ff.) den Anspruch auf Beseitigung aus § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB auf der Grundlage des in § 251 Abs. 2 S. 1 BGB zum Ausdruck kommenden Grundsatzes der Unzumutbarkeit als ausgeschlossen angesehen, wenn die Beseitigung mit Aufwendungen verbunden ist, die in keiner vertretbaren Relation zu dem Nachteil des Beeinträchtigten stehen.
  • BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 281/04

    Umfang der Nacherfüllung und der Beseitigung eines Mangels bei einem Kaufvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2008 - 5 U 104/08
    Es handelt sich vielmehr um eine Frage der Abwägung im Einzelfall (vgl. MüKo-Emmerich, BGB, § 275 Rn 89; Staudinger-Löwisch, BGB-Neubearbeitung 2004, § 275 Rn 84), mag auch eine Steigerung des geplanten und vom Schuldner in Erwartung der Gegenleistung vorgesehenen Aufwandes um weniger als 100% in der Regel noch als zumutbar zu erachten sein und eine Steigerung des Aufwandes um mehr als das Doppelte eine einigermaßen einsehbare Maßzahl für die Annahme von grober Unverhältnismäßigkeit ergeben (vgl. BGH NJW 05, 2852 ff., wonach ein grobes Missverhältnis in einem Fall bejaht worden ist, in dem die Kosten der (teilweisen) Mängelbehebung den Kaufpreis um mehr als 100% überstiegen; Erman-Westermann, BGB, § 275 Rn 27).
  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 171/07

    Anspruch des Inhabers einer Grunddienstbarkeit auf Beseitigung eines die Ausübung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2008 - 5 U 104/08
    Die Vorschrift findet auf alle Leistungspflichten Anwendung, gleichgültig, ob diese auf einem Vertrag, auf einem gesetzlichen Schuldverhältnis oder allgemein auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen (vgl. BGH NJW 08, 3122 f.; BGH NJW 08, 3123 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 07, 1024 f.).
  • BGH, 30.05.2008 - V ZR 184/07

    Pflicht zur Beseitigung eines Überbaus bei hohem Aufwand

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2008 - 5 U 104/08
    Die Vorschrift findet auf alle Leistungspflichten Anwendung, gleichgültig, ob diese auf einem Vertrag, auf einem gesetzlichen Schuldverhältnis oder allgemein auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen (vgl. BGH NJW 08, 3122 f.; BGH NJW 08, 3123 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 07, 1024 f.).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2007 - 3 Wx 186/06

    Beseitigungsanspruch gegen Wohnungseigentümer bei eigenmächtiger baulicher

  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04

    Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem

  • BGH, 27.11.2009 - LwZR 11/09

    Verfüllung einer Mulde mit kontaminiertem Material während der Pachtzeit als

    (2) Bei Schäden durch Bodenkontaminationen ist darüber hinaus das Maß der hervorgerufenen Gefahren für die Umwelt und das daraus folgende Risiko einer Inanspruchnahme für den Grundstückseigentümer zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 18. Dezember 2008, 5 U 104/08, Rz. 45 - [...]), weil diesem nicht zuzumuten ist, sich mit einem weit hinter den Sanierungskosten liegenden Wertersatz zu begnügen, wenn er auf Grund der von dem Schädiger hervorgerufenen Gefahren mit einer Inanspruchnahme bis zur Höhe der tatsächlichen Sanierungskosten rechnen muss.
  • OLG Schleswig, 17.03.2010 - 5 U 2/10

    Rechtsfolgen der Rückabwicklung eines Verbraucherkreditvertrages hinsichtlich

    Zwischen der Beklagten und der A. Lebensversicherungs AG besteht ein - wie dem Senat aus anderen Verfahren bekannt ist (u.a. Az.: 5 U 104/08) - "Exklusivvertrag".
  • OLG Köln, 05.05.2009 - 23 U 9/08

    Haftung des Pächters einer landwirtschaftlichen Fläche wegen Verunreinigung durch

    Die vom Beklagten zur Stützung seines gegenteiligen Standpunktes herangezogene Entscheidung des OLG Hamm vom 18.12.2008 - 5 U 104/08 - überzeugt nicht.

    Die Revision hat der Senat im Hinblick auf die rechtsgrundsätzliche Frage der Bestimmung der Unverhältnismäßigkeitsgrenze des § 251 Abs. 2 BGB bei ökologischen Schäden zugelassen, die auch Gegenstand der nichtrechtskräftigen Entscheidung des OLG Hamm vom 18.12.2008 - 5 U 104/08 - ist.

  • LG Essen, 16.04.2014 - 5 O 99/09

    Zahlung einer Entschädigung für die Wertminderung des Grundstücks des Nachbarn

    § 275 BGB findet auf alle Leistungspflichten Anwendung, auch auf solche aus § 1004 BGB (OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2008, 5 U 104/08).
  • VG Arnsberg, 10.05.2010 - 14 L 219/10

    Erfolg für Grundstückseigentümerin im Rechtsstreit um PFT-Belastung von Abwässern

    (Urteil vom 18. Dezember 2008 - 5 U 104/08 -) geändert.
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