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   OLG Hamm, 18.12.2017 - 6 UF 95/17   

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https://dejure.org/2017,64517
OLG Hamm, 18.12.2017 - 6 UF 95/17 (https://dejure.org/2017,64517)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.12.2017 - 6 UF 95/17 (https://dejure.org/2017,64517)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Dezember 2017 - 6 UF 95/17 (https://dejure.org/2017,64517)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Umfang des Versorgungsausgleichs hinsichtlich nach Eheschließung mit bereits vorhandenem Vermögen erworbenen Versorgungsanrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.02.2013 - XII ZB 527/12

    Versorgungsausgleich: Befristete Herabsetzung nach Gesetzesänderung zum

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2017 - 6 UF 95/17
    § 27 VersAusglG erlaubt eine Korrektur, wenn die schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, nämlich eine dauerhaft gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten zu gewährleisten, in unerträglicher Weise widerspricht (BGH FamRZ 2015, 1004; BGH FamRZ 2013, 690; Gesetzesbegründung, BT-Drs. 16/10144 S. 67; Palandt-Brudermüller, BGB, 76. Auflage 2017, § 27 VersAusglG Rn. 5).

    Die Entscheidung darüber, ob ein Härtefall vorliegt, ist anhand der gegenwärtigen und zukünftigen wirtschaftlichen, persönlichen und sozialen Situation der Eheleute zu treffen (BGH FamRZ 2013, 690).

  • OLG Stuttgart, 05.06.2015 - 11 UF 56/15

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung eines vorehelich angesparten

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2017 - 6 UF 95/17
    Auszugleichen sind deshalb auch solche Versorgungsanrechte, die mit einem zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits vorhandenen Vermögen eines Ehegatten nach der Eheschließung erworben wurden (OLG Stuttgart FamRZ 2016, 131; BGH FamRZ 2011, 877; BGH FamRZ 2012, 434).

    Teilweise wird dazu die Auffassung vertreten, dass eine einheitliche Versorgung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG vorliege, wenn Kapital aus einer vorehelich angesparten zertifizierten Altersversorgung in einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werde (OLG Bamberg FamRZ 2017, 1111 mit Anm. Adamus FamRB 2017, 249; OLG Stuttgart FamRZ 2016, 131; Palandt-Brudermüller, BGB, 76. Auflage 2017, § 2 VersAusglG Rn. 6; MünchKommBGB-Dörr, 7. Auflage 2017, § 2 VersAusglG Rn. 9; Schulz-Kemper, BGB, 9. Auflage 2017, § 2 Rn. 9a).

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 629/13

    Versorgungsausgleichssache: Teilanfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2017 - 6 UF 95/17
    Denn das Beschwerdegericht muss die erstinstanzliche Entscheidung hinsichtlich dieser Anwartschaften bereits auf das Hauptrechtsmittel in vollem Umfang und ohne Beschränkung auf das Verschlechterungsverbot überprüfen (vgl. BGH FamRZ 2016, 794; OLG Stuttgart FamRZ 2014, 226; Zöller-Feskorn, ZPO, 31. Auflage 2016, § 66 FamFG Rn. 4; Musielak/Borth- Borth/Grandel, FamFG, 5. Auflage 2915, § 66 Rn. 9; Johannsen/Henrich-Althammer, FamFG, 6. Auflage 2015, § 66 FamFG Rn. 3).
  • BGH, 15.04.2015 - XII ZB 252/14

    Versorgungsausgleich: Korrektur nach Gesetzesänderung betreffend den Wegfall des

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2017 - 6 UF 95/17
    § 27 VersAusglG erlaubt eine Korrektur, wenn die schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, nämlich eine dauerhaft gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten zu gewährleisten, in unerträglicher Weise widerspricht (BGH FamRZ 2015, 1004; BGH FamRZ 2013, 690; Gesetzesbegründung, BT-Drs. 16/10144 S. 67; Palandt-Brudermüller, BGB, 76. Auflage 2017, § 27 VersAusglG Rn. 5).
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 54/09

    Versorgungsausgleich: Erwerb des Versorgungsanrechts während der Ehe aus dem

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2017 - 6 UF 95/17
    Auszugleichen sind deshalb auch solche Versorgungsanrechte, die mit einem zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits vorhandenen Vermögen eines Ehegatten nach der Eheschließung erworben wurden (OLG Stuttgart FamRZ 2016, 131; BGH FamRZ 2011, 877; BGH FamRZ 2012, 434).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 213/11

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer privaten Rentenversicherung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2017 - 6 UF 95/17
    Auszugleichen sind deshalb auch solche Versorgungsanrechte, die mit einem zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits vorhandenen Vermögen eines Ehegatten nach der Eheschließung erworben wurden (OLG Stuttgart FamRZ 2016, 131; BGH FamRZ 2011, 877; BGH FamRZ 2012, 434).
  • BGH, 25.05.2005 - XII ZB 135/02

    Begriff der unbilligen Härte; Berücksichtigung von Vermögen des

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2017 - 6 UF 95/17
    Allerdings kann ein zu einer Unbilligkeit führendes Ungleichgewicht zu Lasten des Ausgleichspflichtigen nur angenommen werden, wenn die Altersversorgung des Ausgleichsberechtigten aufgrund seines vorhandenen Vermögens uneingeschränkt abgesichert ist, während der Verpflichtete auf die von ihm erworbenen Versorgungsanrechte zur Sicherung seines Unterhalts dringend angewiesen ist (BGH FamRZ 2005, 1238).
  • OLG Bamberg, 16.02.2017 - 2 UF 262/16

    Versorgungsausgleich - Ehezeitanteil von zertifizierten Altersvorsorgeverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2017 - 6 UF 95/17
    Teilweise wird dazu die Auffassung vertreten, dass eine einheitliche Versorgung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG vorliege, wenn Kapital aus einer vorehelich angesparten zertifizierten Altersversorgung in einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werde (OLG Bamberg FamRZ 2017, 1111 mit Anm. Adamus FamRB 2017, 249; OLG Stuttgart FamRZ 2016, 131; Palandt-Brudermüller, BGB, 76. Auflage 2017, § 2 VersAusglG Rn. 6; MünchKommBGB-Dörr, 7. Auflage 2017, § 2 VersAusglG Rn. 9; Schulz-Kemper, BGB, 9. Auflage 2017, § 2 Rn. 9a).
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