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   OLG Hamm, 19.01.1981 - 15 W 124/80   

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https://dejure.org/1981,21431
OLG Hamm, 19.01.1981 - 15 W 124/80 (https://dejure.org/1981,21431)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.1981 - 15 W 124/80 (https://dejure.org/1981,21431)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 1981 - 15 W 124/80 (https://dejure.org/1981,21431)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 2113, 2136 BGB; HöfeO §§ 1, 7, 8; 2. HöfeOÄndG
    Höferecht; Grundstücksveräußerung durch die befreite Hofvorerbin nach Verlust der Hofeigenschaft ohne Zustimmung des Landwirtschaftsgerichts aus § 7 Abs. 2 HöfeO a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1981, 234
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 03.02.1919 - IV 323/18

    Voraussetzungen für eine Bindung an die Form bei Übertragung des gesamten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.1981 - 15 W 124/80
    Ferner entsprach es allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, daß die Ausschließung stillschweigend erfolgen, und sich beispielsweise daraus ergeben konnte, daß ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag der Ehegatten seinem Inhalt nach den Nichteintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft voraussetzte, und mit dieser nicht vereinbar war (vgl. RGZ 94, 314, 317; KGJ 25 A 228; BayObLG OLGZ 26, 229; OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 412; BGB-RGRK, 9. Aufl. [1940] § 1508 Anm. 1 bis 3).
  • RG, 09.07.1925 - IV 514/24

    Testamentserrichtung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.1981 - 15 W 124/80
    Dem in dieser Vorschrift ausdrücklich geregelten Fall, daß der Verfügende den Gegenstand der Verfügung erwirbt, ist anerkanntermaßen derjenige Fall gleichzustellen, daß jemand, der in der Verfügungsmacht beschränkt war, nachträglich die volle Verfügungsmacht erlangt hat (vgl. RGZ 111, 247 ff, 250; Leptien in Soergel, BGB 11. Aufl. § 185 Rdn. 15 ff, 17, 20 bis 24; Coing in Staudinger, BGB 11. Aufl. § 185 Rdn. 6), was in dem vorliegenden Fall durch das Ausscheiden der Grundstücke aus dem Höferecht geschehen ist.
  • BGH, 28.10.1971 - V BLw 20/70

    Nacherbenanwartschaft bei Inkrafttreten der Höfeordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.1981 - 15 W 124/80
    Der von dem Senat hier vertretenen Auffassung stehen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 28. Oktober 1971 (BGHZ 57, 186 = DNotZ 1972, 426 - Nichteintritt der Hofeigenschaft nach der Höfeordnung a.F. während des Bestehens einer Vorerbschaft, weil sonst das Anwartschaftsrecht des Nacherben vereitelt würde) und vom 7. Dezember 1977 (MDR 1978, 566 = DNotZ 1978, 303 - Fortdauer der Zustimmungsbedürftigkeit aus § 7 Abs. 2 HöfeO a.F.
  • RG, 20.12.1930 - V 59/30

    Bedarf es zum Übergang des Grundstückseigentums einer neuen Eintragung des

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.1981 - 15 W 124/80
    Nach einhelliger Rechtsauffassung müssen das Recht und die Verfügungsmacht des Berechtigten iSd §§ 873 Abs. 1, 925 BGB zur Zeit der Einigung bestehen, und noch in dem Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbs, also bei Eintragung im Grundbuch, fortdauern; rechtswirksame Einigung und rechtswirksame Eintragung müssen zeitlich zusammentreffen und gleichzeitig vorhanden sein, wenn der Erwerber Eigentümer werden soll (RGZ 131, 97, 99; 135, 378, 382; BGHZ 41, 18; OLG Frankfurt Rpfleger 1968, 355; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl. § 873 Rdn. 91 und 98; Bassenge in Palandt, BGB 40. Aufl. § 873 Anm. 3 b).
  • RG, 07.03.1932 - VI 447/31

    1. Zum Begriff des Berechtigten in § 878 BGB. Findet diese Vorschrift Anwendung,

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.1981 - 15 W 124/80
    Nach einhelliger Rechtsauffassung müssen das Recht und die Verfügungsmacht des Berechtigten iSd §§ 873 Abs. 1, 925 BGB zur Zeit der Einigung bestehen, und noch in dem Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbs, also bei Eintragung im Grundbuch, fortdauern; rechtswirksame Einigung und rechtswirksame Eintragung müssen zeitlich zusammentreffen und gleichzeitig vorhanden sein, wenn der Erwerber Eigentümer werden soll (RGZ 131, 97, 99; 135, 378, 382; BGHZ 41, 18; OLG Frankfurt Rpfleger 1968, 355; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl. § 873 Rdn. 91 und 98; Bassenge in Palandt, BGB 40. Aufl. § 873 Anm. 3 b).
  • OLG Köln, 28.06.2011 - 23 WLw 12/10

    Unzulässigkeit von Feststellungsanträgen hinsichtlich der Höfeeigenschaft eines

    Soweit die Antragsgegner meinen, es komme auch darauf an, ob die Hofeigenschaft nach dem Tode der Mutter des Antragstellers bis zum Tod des Vaters 1992 entfallen sei, verkennen sie, dass bereits mit dem Erbfall ein Anwartschaftsrecht des Nacherben begründet wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 28.10.1971, V BLw 20/70, BGHZ 57, 186 ff., juris Rn28), das als rechtlich besonders geschützte Position das Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung überdauert hat (BGH, Beschl. v. 26.6.1980, V BLw 40/79, BGHZ 77, 384 ff., juris Rn18) und vom tatsächlichen Fortbestand der Hofeigenschaft bis zum Eintritt des Nacherbfalls unabhängig war, weil diese fingiert werden muss (vgl. OLG Köln, DNotZ 1978, 308 f.; OLG Oldenburg, MDR 1979, 59; AUR 2005, 54 ff.; OLG Hamm, AgrarR 1985, 17 f.; kritisch, entscheidungserheblich aber auf eine - hier fehlende - konstitutive Bedeutung der Löschung des Hofvermerks und auf ergänzende Testamentsauslegung abstellend OLG Hamm, Rpfleger 1981, 234 f., juris Rn41).
  • BGH, 10.09.2004 - BLw 18/04

    Darlegung eines Abweichungsfalls

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin hat das Beschwerdegericht keinen die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde begründenden Rechtssatz aufgestellt, der von einem in dem Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. Januar 1981 (OLGZ 1981, 275 = JMBl. NW 1981, 80) enthaltenen Rechtssatz abweicht, indem es den Zeitpunkt des Erbfalls und nicht den Zeitpunkt des Nacherbfalls für die Beurteilung, ob ein Hof im Sinne der Höfeordnung vorliegt, für maßgeblich hält.
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