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   OLG Hamm, 19.01.2007 - 26 U 36/06   

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https://dejure.org/2007,12762
OLG Hamm, 19.01.2007 - 26 U 36/06 (https://dejure.org/2007,12762)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.2007 - 26 U 36/06 (https://dejure.org/2007,12762)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - 26 U 36/06 (https://dejure.org/2007,12762)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Zustellung eines Urteils als Voraussetzung für den Beginn der Einspruchsfrist für ein Versäumnisurteil; Anordnung der öffentlichen Zustellung eines Versäumnisurteils bei Verletzung einer Meldefrist durch den Beklagten; Voraussetzungen für die Vereinbarung einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 185 Nr. 1; ; ZPO § 188; ; ZPO § 339 Abs. 2; ; BGB § 177; ; BGB § 707

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 185 Nr. 1; ZPO § 339 Abs. 2; BGB § 707
    Zur Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses der eine Nachschussverpflichtung der Gesellschafter zum Inhalt hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.07.2005 - II ZR 354/03

    Zulässigkeit von nachträglichen Beitragserhöhungen in einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2007 - 26 U 36/06
    Eine Nachschusspflicht kann durch Mehrheitsbeschluss nur dann getroffen werden, wenn dies aus dem Gesellschaftsvertrag eindeutig hervorgeht und der Gesellschaftsvertrag Ausmaß und Umfang einer möglichen zusätzlichen Belastung erkennen lässt (BGH NJW-RR 2005, 1347 und NJW-RR 2006, 829; MünchKomm/Ulmer, BGB, 4. Aufl. 2004 Rdnr. 6).

    Es genügt nicht, dass der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten ohnehin nach außen haftet (BGH NJW-RR 2006, 829, 831, unter Ziffer 25) oder bei einem geschlossenen Immobilienfonds, der nach dem Unterdeckungsmodell konzipiert ist, die projektierten Einnahmen unterschritten werden und ohne Beitragsleistungen der Gesellschafter die Liquidation oder Auflösung der Gesellschaft droht (BGH NJW-RR 2006, 829, 831; 2005, 1347, 1348 f.).

  • BGH, 23.01.2006 - II ZR 126/04

    Grenze für Nachschusspflicht muss auch bei Publikumsgesellschaften im voraus

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2007 - 26 U 36/06
    Eine Nachschusspflicht kann durch Mehrheitsbeschluss nur dann getroffen werden, wenn dies aus dem Gesellschaftsvertrag eindeutig hervorgeht und der Gesellschaftsvertrag Ausmaß und Umfang einer möglichen zusätzlichen Belastung erkennen lässt (BGH NJW-RR 2005, 1347 und NJW-RR 2006, 829; MünchKomm/Ulmer, BGB, 4. Aufl. 2004 Rdnr. 6).

    Es genügt nicht, dass der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten ohnehin nach außen haftet (BGH NJW-RR 2006, 829, 831, unter Ziffer 25) oder bei einem geschlossenen Immobilienfonds, der nach dem Unterdeckungsmodell konzipiert ist, die projektierten Einnahmen unterschritten werden und ohne Beitragsleistungen der Gesellschafter die Liquidation oder Auflösung der Gesellschaft droht (BGH NJW-RR 2006, 829, 831; 2005, 1347, 1348 f.).

  • BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00

    Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2007 - 26 U 36/06
    Die vom Landgericht bewilligte öffentliche Zustellung war unwirksam, weil die Voraussetzungen für die Anordnung einer öffentlichen Zustellung des Versäumnisurteils nicht vorlagen (vgl. BGH NJW 2002, 827 ff.).

    Eine öffentliche Zustellung darf jedenfalls nicht erfolgen, wenn das Gericht bei sorgfältiger Prüfung der vom Kläger vorgelegten Unterlagen hätte erkennen können, dass die Voraussetzungen zur Anordnung einer öffentlichen Zustellung nicht gegeben sind (BGH NJW 2002, 827, 830).

  • BGH, 15.01.1996 - II ZR 22/95
    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2007 - 26 U 36/06
    Dies ergebe sich schon aus dem Urteil des OLG Köln vom 14.12.1994, Aktenzeichen 17 U 33/93, bestätigt durch Beschluss des BGH vom 15.01.1996, Aktenzeichen II ZR 22/95, durch welches eine Klage der GbR gegen den Kläger auf Leistung von Liquiditätszuschüssen abgewiesen worden sei.
  • OLG Köln, 14.12.1994 - 17 U 33/93
    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2007 - 26 U 36/06
    Dies ergebe sich schon aus dem Urteil des OLG Köln vom 14.12.1994, Aktenzeichen 17 U 33/93, bestätigt durch Beschluss des BGH vom 15.01.1996, Aktenzeichen II ZR 22/95, durch welches eine Klage der GbR gegen den Kläger auf Leistung von Liquiditätszuschüssen abgewiesen worden sei.
  • KG, 09.03.2010 - 4 U 204/08
    Die hiesige Entscheidung steht auch nicht dem vom Beklagten zu 1) zitierten Urteil des OLG Hamm vom 19. Januar 2007 - 26 U 36/06 entgegen, da das Urteil mit Beschluss des BGH vom 28. April 2008 - II ZR 61/07 aufgehoben wurde.
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