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   OLG Hamm, 19.01.2016 - 32 Sa 73/15   

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https://dejure.org/2016,4895
OLG Hamm, 19.01.2016 - 32 Sa 73/15 (https://dejure.org/2016,4895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.2016 - 32 Sa 73/15 (https://dejure.org/2016,4895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 32 Sa 73/15 (https://dejure.org/2016,4895)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 29 I Nr. 6; ZPO § 36 I Nr. 6; BGB § 269
    Gerichtsstandbestimmung; Erfüllungsort; Verweisungsbeschluss; Bindungswirkung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 29 I Nr. 6 ; ZPO § 36 I Nr. 6 ; BGB § 269
    Bindungswirkung einer Verweisung bei unrichtiger Beurteilung des Erfüllungsorts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.03.1988 - IVb ARZ 8/88

    Prozeßökonomie - Zuständigkeit - Vermeidung der Verzögerung - Verweisungsbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2016 - 32 Sa 73/15
    Im Einklang mit der in § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO normierten Unanfechtbarkeit von Verweisungsbeschlüssen deckt die in § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO angeordnete Bindungswirkung zur Vermeidung von verzögernden Zuständigkeitsstreitigkeiten auch sachlich unrichtige Verweisungsbeschlüsse (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 23. März 1988 - IVb ARZ 8/88 -, Rn. 4, juris).

    Wenn das Gericht durch die Verweisung des Rechtsstreits einem übereinstimmenden Verlangen beider Parteien entspricht, kann dies zwar geeignet sein, einen rechtsfehlerhaft zustande gekommenen Verweisungsbeschluss nicht als willkürlich erscheinen zu lassen (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 23.03.1988 - IVb ARZ 8/88, FamRZ 1988, 943).

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2016 - 32 Sa 73/15
    Solche Umstände können etwa darin liegen, dass die nicht beachtete Norm gerade zu dem Zweck erlassen wurde, Verweisungen der in Rede stehenden Art zu unterbinden, und ihre Konsequenzen umfangreich in Literatur und Rechtsprechung erörtert worden sind (BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02, juris Rn. 16), dass sich eine Befassung mit einer zuständigkeitsbegründenden Norm den Umständen nach aufgedrängt oder jedenfalls nahegelegen hat (BGH, Beschluss vom 13.12.2005 - X ARZ 223/05, juris Rn. 13).

    Dies kann aber jedenfalls dann nicht gelten, wenn ein unzweifelhaft zuständiges Gericht die Parteien, die sich bislang zur Frage einer Verweisung noch nicht geäußert haben, von sich aus auf die angeblich bestehende Möglichkeit einer Verweisung hinweist (BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02, juris Rn. 17).

  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2016 - 32 Sa 73/15
    Willkür liegt vielmehr nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 09. Juni 2015 - X ARZ 115/15 -, juris Rn. 9).

    Andererseits ist Willkür aber nicht stets schon deshalb anzunehmen, weil das Gericht eine Vorschrift übersehen oder deren Anwendungsbereich unzutreffend beurteilt hat (BGH, Beschluss vom 09. Juni 2015 - X ARZ 115/15 -, juris Rn. 11).

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2016 - 32 Sa 73/15
    Als zuständig ist daher dasjenige Gericht zu bestimmen, an das die Sache durch den (ersten) Verweisungsbeschluss gelangt ist, wenn diesem die Bindungswirkung nicht ausnahmsweise fehlt (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64, juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 15.03.1978 - IV ARZ 17/78, juris Rn. 4; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Auflage 2016, § 36 ZPO Rn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.2003 - X ARZ 91/03

    Gebührenforderungen von Rechtsanwälten können in der Regel nicht am Gericht des

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2016 - 32 Sa 73/15
    Im Regelfall liegen - wie auch das Amtsgericht D erkannt hat - für einen Anspruch auf Zahlung von Anwaltshonorar Umstände, die gegen einen Erfüllungsort am Wohnsitz des Schuldners sprechen, nicht vor (BGH, Beschluss vom 11. November 2003 - X ARZ 91/03 -, juris Rn. 11).
  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2016 - 32 Sa 73/15
    Erforderlich sind in der Gesamtbetrachtung Umstände, die über das bloße Übersehen oder Verkennen einer Zuständigkeitsnorm hinausgehen und die Verweisung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (st. Rspr., z.B. BGH, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 09. Juli 2002 - X ARZ 110/02 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2016 - 32 Sa 73/15
    Willkür liegt vielmehr nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 09. Juni 2015 - X ARZ 115/15 -, juris Rn. 9).
  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2016 - 32 Sa 73/15
    Solche Umstände können etwa darin liegen, dass die nicht beachtete Norm gerade zu dem Zweck erlassen wurde, Verweisungen der in Rede stehenden Art zu unterbinden, und ihre Konsequenzen umfangreich in Literatur und Rechtsprechung erörtert worden sind (BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02, juris Rn. 16), dass sich eine Befassung mit einer zuständigkeitsbegründenden Norm den Umständen nach aufgedrängt oder jedenfalls nahegelegen hat (BGH, Beschluss vom 13.12.2005 - X ARZ 223/05, juris Rn. 13).
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über Zuständigkeitsfragen -

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2016 - 32 Sa 73/15
    Als zuständig ist daher dasjenige Gericht zu bestimmen, an das die Sache durch den (ersten) Verweisungsbeschluss gelangt ist, wenn diesem die Bindungswirkung nicht ausnahmsweise fehlt (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64, juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 15.03.1978 - IV ARZ 17/78, juris Rn. 4; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Auflage 2016, § 36 ZPO Rn. 28 m.w.N.).
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