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OLG Hamm, 19.02.2010 - 33 U 12/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Erbberechtigten auf Schadensersatz nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung wegen schuldhafter Verletzung von Pflichten aus dem Anwaltsvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 02.04.2009 - 4 O 361/08
- OLG Hamm, 19.02.2010 - 33 U 12/09
- BGH, 11.04.2013 - IX ZR 64/10
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Zweibrücken, 18.06.2021 - 2 U 52/20
Anwaltshaftung bei unterlassenem Hinweis auf die Möglichkeit der Geltendmachung …
Ziel der anwaltlichen Rechtsberatung ist es, dem Mandanten eigenverantwortliche, sachgerechte (Grund-)Entscheidungen ("Weichenstellungen") in seiner Rechtsangelegenheit zu ermöglichen (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 19. Februar 2020, 33 U 12/09). - KG, 06.11.2019 - 29 U 4/18
Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich eines Rechtsberatungsvertrages
Ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter verlangt danach in entsprechender Anwendung des § 328 BGB und der hierzu entwickelten Auslegungsgrundsätze (ständige Rechtsprechung, vgl: Zugehör NJW 2008, 1105), dass der Dritte mit der Hauptleistung nach dem Inhalt des Vertrages bestimmungsgemäß in Berührung kommen soll ("Leistungsnähe"), ein besonderes Interesse des Gläubigers an der Einbeziehung des Dritten besteht, den Interessen des Schuldners durch Erkennbarkeit und Zumutbarkeit der Einbeziehung des Dritten und der damit verbundenen Haftungserweiterung Rechnung getragen wird und der Dritte schutzbedürftig ist (vgl. BGH;… Urteil vom 18. Februar 2014 a.a.O.; BGH…, Urteil vom 2. Juli 1996 - X ZR 104/94 - BGHZ 133, 168-176, juris Rdn. 17 f.; OLG Hamm, Urteil vom 19. Februar 2010 - 33 U 12/09 - juris Rdn. 30).Interessen Dritter am Ergebnis der anwaltlichen Tätigkeit können daher im Allgemeinen nicht zu einer Haftungserweiterung des Rechtsanwalts führen (vgl. OLG Hamm; Urteil vom 19. Februar 2010 a.a.O. Rdn. 31).