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   OLG Hamm, 19.03.2001 - 3 U 193/00   

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https://dejure.org/2001,8189
OLG Hamm, 19.03.2001 - 3 U 193/00 (https://dejure.org/2001,8189)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.03.2001 - 3 U 193/00 (https://dejure.org/2001,8189)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. März 2001 - 3 U 193/00 (https://dejure.org/2001,8189)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzt; Tatsächliche Gründe; Frakturversorgung; Medizinischer Standard; Nebenpflicht

  • Judicialis

    BGB § 847; ; BGB § 823; ; BGB § 831; ; BGB § 276; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 278; ; ZPO § 498; ; ZPO § 448

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzthaftung - Darlegungslast bei Abweichung vom medizinischen Standard - konservative statt operative Frakturversorgung - - Hinweis auf Behandlungsalternativen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 814
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 06.05.1985 - 3 U 216/84
    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2001 - 3 U 193/00
    Ein solcher Fall lag der Entscheidung des Senats vom 06.05.1985 (- 3 U 216/84 - AHRS 5000/10 = VersR 1987, 106) zugrunde.
  • OLG Hamm, 06.11.2002 - 3 U 50/02

    Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung;

    Steht fest, daß die Behandlung eines Patienten fehlerhaft erfolgte, so obliegt dem Arzt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Beweislast dafür, daß der Patient die Durchführung der sachgerechten Behandlung verweigert hat (z.B. Urteil vom 19.03.2001, 3 U 193/00).
  • OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08

    Pflichten des behandelnden Arztes bei positiver Hämokultfeststellung;

    3.) Hat der Arzt eine nach dem ärztlichen Standard notwendig Befunderhebung versäumt, und behauptet dieser wie hier der Beklagte, er habe die Untersuchungsmaßnahme vorgeschlagen, der Patient habe sie aber verweigert, hat die Behandlungsseite diese Behauptung jedenfalls dann zu beweisen, wenn die Weigerung des Patienten in den Krankenunterlagen nicht dokumentiert ist (Bundesgerichtshof VersR 1987, S. 1089, 1090; Oberlandesgericht Bamberg, VersR 2005, S. 1292, 1293; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5.A., Kap. B Rdnr. 220; nach Oberlandesgericht Hamm, NJW-RR 2002, S. 814, 815 und Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3.A., Rdnr. 129 muss die Behandlungsseite stets beweisen, dass eine bestimmte Maßnahme angeraten, aber vom Patienten abgelehnt wurde).
  • OLG Hamm, 24.04.2002 - 3 U 8/01

    Haftung für die Behandlung in einem sogenannten Geburtshaus

    Die Beweislast dafür, daß dem Patienten der ärztliche Rat zur standardgemäßen Behandlung/Operation erteilt und der Patient diesen Rat nicht befolgt hat, trägt der Arzt (Senat, Urteil vom 07.11.2001 - 3 U 69/01, Urteil vom 19.03.2001 - 3 U 193/00).
  • OLG Hamm, 07.11.2001 - 3 U 69/01

    Arzthaftung bei Durchführung einer Umstellungsosteotomie und Nichteinbau einer

    Steht fest, daß die konkret durchgeführte Behandlung nicht dem medizinischen Standard entsprach, dann hat der Arzt darzulegen und zu beweisen, warum die Haftung ausgeschlossen sein soll (Senat, Urteil vom 19.3.2001, 3 U 193/00).
  • OLG Celle, 10.03.2014 - 20 U 55/13

    Tierarzthaftung - Beweislast für Abweichung vom medizinisch begründeten

    Die Beweislast zu dieser Frage trifft den Beklagten, weil er das Vorliegen eines Ausnahmebefundes, der die Abweichung vom medizinisch begründeten Erfahrungssatz rechtfertigen könnte, vortragen und beweisen muss (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 814 zur Arzthaftung; vgl. auch BGH, NJW 1982, 1327, 1328 lit. b zu den Pflichten des Tierarztes; und allgemein BGH, NJW 1999; 352, 353; Zöller/Greger, vor § 284 Rn. 17a; 29; Stein/Jonas/Leipold, § 286 Rn. 62, 70).
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