Rechtsprechung
OLG Hamm, 19.03.2002 - 15 W 87/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
HGB §§ 22 Abs. 1; 24 Abs. 1
Änderung der fortgeführten Firma
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einzelkaufmann; Fortgeführte Firma; Firma mit zusätzlicher Sachbezeichnung; Firmenübernahme; Veränderung der Geschäftsentwicklung
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 22 Abs. 1 § 24 Abs. 1
Änderung der fortgeführten Firma - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Änderung der fortgeführten Firma
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zulässigkeit der Änderung der fortgeführten Firma durch Hinzufügung der langjährigen Geschäftsbezeichnung ?Autohaus?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Notare Bayern , S. 115 (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 10.01.2002 - 23 T 14/01
- OLG Hamm, 19.03.2002 - 15 W 87/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1330
- DNotZ 2003, 150
- FGPrax 2002, 232
- DB 2003, 605
- Rpfleger 2002, 572
- NZG 2002, 866
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.07.1965 - II ZB 12/64
Zulässigkeit der Änderungen an einer abgeleiteten Firma; Erlangung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2002 - 15 W 87/02
Den früheren strengen Standpunkt der Rechtsprechung, die nur unwesentliche Änderungen der abgeleiteten Firma zuließ (RGZ 113, 306; 145, 274; 162, 121), hat allerdings der BGH (BGHZ 44, 116, 119 f. = NJW 1965, 1915) abgemildert, indem er auch nachträgliche Änderungen für zulässig erklärt hat,.Die tatsächlich im Geschäftsverkehr genutzte Bezeichnung auch zum Firmenbestandteil zu machen, entspreche einem sachlich berechtigten Werbezweck (BGHZ 44, 116, 121).
- RG, 30.04.1926 - II 437/25
Haftung aus Weiterführung der Firma
Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2002 - 15 W 87/02
Den früheren strengen Standpunkt der Rechtsprechung, die nur unwesentliche Änderungen der abgeleiteten Firma zuließ (RGZ 113, 306; 145, 274; 162, 121), hat allerdings der BGH (BGHZ 44, 116, 119 f. = NJW 1965, 1915) abgemildert, indem er auch nachträgliche Änderungen für zulässig erklärt hat,. - RG, 02.12.1939 - II 60/39
Kann die Firma eines Einzelkaufmanns, die einen Doktortitel enthält, von dem …
Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2002 - 15 W 87/02
Den früheren strengen Standpunkt der Rechtsprechung, die nur unwesentliche Änderungen der abgeleiteten Firma zuließ (RGZ 113, 306; 145, 274; 162, 121), hat allerdings der BGH (BGHZ 44, 116, 119 f. = NJW 1965, 1915) abgemildert, indem er auch nachträgliche Änderungen für zulässig erklärt hat,. - RG, 20.10.1934 - I 264/33
1. Erstreckt sich die Rechtskraft des die Ernennung eines Schiedsrichters …
Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2002 - 15 W 87/02
Den früheren strengen Standpunkt der Rechtsprechung, die nur unwesentliche Änderungen der abgeleiteten Firma zuließ (RGZ 113, 306; 145, 274; 162, 121), hat allerdings der BGH (BGHZ 44, 116, 119 f. = NJW 1965, 1915) abgemildert, indem er auch nachträgliche Änderungen für zulässig erklärt hat,.
- OLG Hamm, 05.10.2016 - 27 W 107/16
Fortführung des Namens einer Partnerschaft aus Wirtschaftsprüfern und …
Dabei ist zu beachten, dass die Fortführung der bestehenden Firma dem Inhaber zwar den Wert der Firma erhalten soll, gleichwohl aber dem Grundsatz nach nur in einer Weise zulässig ist, die keinen Zweifel an der Identität der fortgeführten mit der bisherigen Firma aufkommen lässt (OLG Hamm NJW-RR 2002, 1330 Rn. 12;… OLG Frankfurt a.a.O. Rn. 10). - OLG Düsseldorf, 27.07.2007 - 3 Wx 153/07
Enge Auslegung des § 22 HGB bei der Fortführung einer Firma mit einem ähnlichen …
Will der Firmeninhaber die sich daraus ergebenden Einschränkungen nicht hinnehmen, bleibt ihm nur die Möglichkeit, eine neue Firma anzunehmen, mit der Folge, dass die bisherige Firma erlischt (OLG Hamm NJW-RR 2002, 1330). - OLG Hamm, 01.02.2018 - 27 W 145/17
Beibehaltung des Namens eines ausgeschiedenen Gründungspartners einer …
Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Fortführung dem Inhaber zwar den Wert der Firma erhalten soll, gleichwohl aber grundsätzlich nur in einer Weise zulässig ist, die keinen Zweifel an der Identität der fortgeführten mit der bisherigen Firma aufkommen lässt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2002 - 15 W 87/92 - NZG 2002, 866, 867; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 20 W 396/04 - NZG 2005, 925, 926, jew. m.w.N.). - OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 20 W 411/12
Registerrechtliche Zulässigkeit der Abänderung einer Firma
Im Hinblick auf den Grundsatz der Firmenbeständigkeit ist die Fortführung der Firma jedoch zunächst grundsätzlich nur in einer Weise zulässig, die keinen Zweifel an der Identität der fortgeführten mit der bisherigen Firma aufkommen lässt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.03.2002, Az. 15 W 87/02, zitiert nach juris, Rn. 12; Senat…, Beschluss vom 22.06.2005, Az. 20 W 396/4, zitiert nach juris, Rn. 10; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 27.07.2007, Az. 3 Wx 153/07, zitiert nach juris, Rn. 18). - OLG Hamm, 06.12.2019 - 27 W 107/19
Eintragung in ein Partnerschaftsregister
1 Z 40/81|LG Berlin; 06.11.1980; 61 S 237/80">MDR 1981, 849; OLG Hamm, 15. Zivilsenat, FGPrax 2002, 232, 233).