Rechtsprechung
OLG Hamm, 19.04.2016 - 26 U 199/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Zahnarzt, Aufklärungspflicht, Infiltrations- oder Leitungsanästhesie, echte Behandlungsalternative, intraligamentäre Anästhesie
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Aufklärungspflicht eines Zahnarztes über alternative Methoden der Anästhesie
- rabüro.de
Zur Zahnarzthaftung bei unzureichender Aufklärung über alternative Anästhesiemethoden
- rewis.io
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 280; BGB § 630 d; BGB § 630 e; BGB § 823; BGB § 253
Pflicht des Zahnarzts zur Aufklärung über Behandlungsalternative bei Leitungsanästhesie - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§§: 280, 630d, 630e, 823, 253 II BGB
Zahnarzt; Aufklärungspflicht; Infiltrations- oder Leitungsanästhesie; echte Behandlungsalternative; intraligamentäre Anästhesie - rechtsportal.de
§§: 280, 630d, 630e, 823, 253 II BGB
Umfang der Aufklärungspflicht eines Zahnarztes über alternative Methoden der Anästhesie - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Intraligamentäre Anästhesie kann eine echte Behandlungsalternative zur Leitungsanästhesie sein
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Intraligamentäre Anästhesie kann eine echte Behandlungsalternative zur Leitungsanästhesie sein
- Jurion (Kurzinformation)
Haftung eines Zahnarztes wegen unvollständiger Aufklärung über verschiedene Anästhesiemöglichkeiten
- schluender.info (Kurzinformation)
Alternativaufklärung beim Zahnarzt
- haufe.de (Kurzinformation)
(Zahn-)Ärzte müssen auch die Behandlungsalternativen erläutern
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 100 (Leitsatz und Kurzinformation)
Arzthaftung | Zahnärzte | Keine Aufklärung über Alternative einer intraligamentären Anästhesie
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 02.10.2015 - 4 O 371/13
- OLG Hamm, 19.04.2016 - 26 U 199/15
Papierfundstellen
- VersR 2016, 1192
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche …
Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2016 - 26 U 199/15
Gibt es allerdings mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. etwa das BGH-Urteil v. 15.02.2005 - VI ZR 313/03 -, Juris-Veröffentlichung unter Rz.10). - OLG Hamm, 29.09.2010 - 3 U 169/09
Umfang der Aufklärungspflicht eines Zahnarztes über das Risiko einer …
Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2016 - 26 U 199/15
Um eine derartige echte Behandlungsalternative hat es sich für den vorliegenden Fall - Behandlung eines Angstpatienten im Jahre 2013 (…vgl. Martis Winkhart , Arzthaftungsrecht, 4. Auflage, Anm. A 1112b; zum Stand des Jahres 2007 das Urteil des OLG Hamm vom 29.10.2010 - I-3 U 169/09 - ; Jurisveröffentlichung unter Rz.28) - bei der intraligamentäre Anästhesie gehandelt.