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   OLG Hamm, 19.04.2017 - I-32 SA 12/17   

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https://dejure.org/2017,19400
OLG Hamm, 19.04.2017 - I-32 SA 12/17 (https://dejure.org/2017,19400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.04.2017 - I-32 SA 12/17 (https://dejure.org/2017,19400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. April 2017 - I-32 SA 12/17 (https://dejure.org/2017,19400)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gerichtsstandbestimmung, Verweisung, Willkür, Verkehrsunfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte im Verkehrsunfallprozess; Bindungswirkung einer Verweisung vom Gericht des allgemeinen Gerichtsstands eines Beklagten an das gem. § 32 ZPO zuständige Gericht

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsstandbestimmung; Verweisung; Willkür; Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte im Verkehrsunfallprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuständigkeit eines Gerichts bei Inanspruchnahme mehrerer Beklagter nach Verkehrsunfall

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 02.01.2017 - 32 Sa 72/16

    Zuständigkeitsbestimmung; Verweisungsbeschluss; Verbindlichkeit; nachträgliche

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2017 - 32 SA 12/17
    Eine Verweisung, die eine örtliche Zuständigkeit aufgrund des allgemeinen Gerichtsstandes und die Verbindlichkeit der Gerichtsstandswahl des Klägers übergeht, ist nicht bindend (vgl. Zöller/Greger, 31. Auflage 2016, § 281 ZPO Rn. 17 m.w.N.; Senat, Beschl. v. 02.01.2017 - 32 Sa 72/16 - veröffentlicht in juris).
  • BayObLG, 31.07.2023 - 102 AR 128/23

    Willkürlicher Verweisungsbeschluss bei Verneinung der örtlichen Zuständigkeit

    Die Verweisung eines Rechtsstreits durch das zuständige Gericht sieht das Gesetz nicht vor (BayObLG, Beschluss vom 5. März 2020, 1 AR 152/19, juris Rn. 18; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Mai 2018, 32 SA 9/18, juris Rn. 15; Beschluss vom 19. April 2017, 32 SA 12/17, juris Rn. 11).

    Liegen die Voraussetzungen der Verweisung nur für einen von mehreren prozessualen Ansprüchen vor und kommt (in Fällen der subjektiven Klagehäufung) auch die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht in Betracht, muss, von dem Sonderfall der notwendigen Streitgenossenschaft (§ 62 ZPO) abgesehen, erst die Prozesstrennung angeordnet werden, bevor die Verweisung ausgesprochen werden kann (BayObLG, Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 23/20, juris Rn. 28; Beschluss vom 5. März 2020, 1 AR 152/19, juris Rn. 18; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Mai 2018, 32 SA 9/18, juris Rn. 15; Beschluss vom 19. April 2017, 32 SA 12/17, juris Rn. 11; Althammer in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2016, § 145 Rn. 9).

  • BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 23/20

    Willkürliche Verweisung bei gegebener Teilzuständigkeit

    d) Dadurch, dass das angegangene Gericht den Rechtsstreit dann aber insgesamt an das Landgericht Regensburg verwiesen hat, hat es sich über seine Zuständigkeit für den Anspruch der Klägerin zu 1) willkürlich hinweggesetzt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 5. März 2020, 1 AR 152/19, juris Rn. 18; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Mai 2018, 32 SA 9/18, juris Rn. 15; Beschluss vom 19. April 2017, 32 SA 12/17, juris Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 11 SV 41/21

    Zulässigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen deutscher Personengesellschaften

    Die Willkürlichkeit der Verweisung hinsichtlich der Beklagten zu 2) erfasst den Verweisungsbeschluss in seinem ganzen Inhalt und lässt die Bindungswirkung auch hinsichtlich der Beklagten zu 1) und 3) entfallen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02. Januar 2017 - I-32 SA 72/16, juris, Rn. 10; Beschluss vom 19. April 2017 - I-32 SA 12/17, juris, Rn. 12).
  • OLG Hamm, 23.05.2018 - 32 SA 9/18

    Entscheidung des Gerichts bei Annahme der Unzuständigkeit für einen von mehreren

    Eine Verweisung, die ohne Prozesstrennung erfolgt und so die für einen Beklagten bestehende örtliche Zuständigkeit aufgrund des allgemeinen Gerichtsstands ohne weiteres übergeht, ist nicht bindend (vgl. Senat, Beschluss vom 19.04.2017, 32 SA 12/17, juris Rn 11).
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