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   OLG Hamm, 19.05.2014 - I-5 U 190/13   

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OLG Hamm, 19.05.2014 - I-5 U 190/13 (https://dejure.org/2014,15959)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.05.2014 - I-5 U 190/13 (https://dejure.org/2014,15959)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Mai 2014 - I-5 U 190/13 (https://dejure.org/2014,15959)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NachbG § 1 Abs. 1
    Rechte des Nachbarn bei Errichtung eines Spielturms für Kinder auf einem Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbar kann nicht gegen Kinderspielturm vorgehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mindestabstand nach dem Nachbarrechtsgesetz NRW gilt nicht für Spielturm für Kinder

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Definition eines Gebäudes nach dem NachbG NRW (hier: Kinderspielturm)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mindestabstand nach dem Nachbarrechtsgesetz NRW gilt nicht für Spielturm für Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1252
  • NZM 2015, 431
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 199/02

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis nach Aufteilung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2014 - 5 U 190/13
    Das Gesetz enthält hinsichtlich der sogenannten negativen Einwirkungen keine Lücke, sondern belässt es insoweit bewusst bei der Freiheit des Grundstückseigentümers, seine Sache im Rahmen der Gesetze nach Belieben zu benutzen (§ 903 BGB), solange er die Grenzen zu dem Nachbargrundstück nicht durch das Zuführen unwägbarer Stoffe überschreitet (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1313 ff. - Rdn. 13 zitiert nach Juris und BGH NJW 1975, 170 sowie Palandt-Passenge, 73. Aufl. 2014, § 903 BGB Rdn. 10, § 906 BGB Rdn. 5 u. § 1004 BGB Rdn. 9).

    Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann die Ausübung gewisser aus dem Eigentum fließender Rechte ganz oder teilweise unzulässig werden (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1313 ff. - Rdn. 16 zitiert nach Juris und BGHZ 148, 261 ff. sowie BGHZ 113, 384 ff.).

  • BGH, 15.11.1974 - V ZR 83/73

    Beseitigungsanspruch hinsichtlich der im Grenzbereich vor den Garagen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2014 - 5 U 190/13
    Das Gesetz enthält hinsichtlich der sogenannten negativen Einwirkungen keine Lücke, sondern belässt es insoweit bewusst bei der Freiheit des Grundstückseigentümers, seine Sache im Rahmen der Gesetze nach Belieben zu benutzen (§ 903 BGB), solange er die Grenzen zu dem Nachbargrundstück nicht durch das Zuführen unwägbarer Stoffe überschreitet (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1313 ff. - Rdn. 13 zitiert nach Juris und BGH NJW 1975, 170 sowie Palandt-Passenge, 73. Aufl. 2014, § 903 BGB Rdn. 10, § 906 BGB Rdn. 5 u. § 1004 BGB Rdn. 9).
  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 308/89

    Haftung des Grundstückseigentümers für Folgen der Bildung eines Kaltluftsees

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2014 - 5 U 190/13
    Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann die Ausübung gewisser aus dem Eigentum fließender Rechte ganz oder teilweise unzulässig werden (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1313 ff. - Rdn. 16 zitiert nach Juris und BGHZ 148, 261 ff. sowie BGHZ 113, 384 ff.).
  • BGH, 19.05.1999 - IV ZR 209/98

    Zurückverweisung bei Verfahrensfehlern

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2014 - 5 U 190/13
    Dabei bleibt es auch dann, wenn das Landgericht von einem angeblich unrichtigen materiell-rechtlichen Standpunkt aus folgerichtig keinen Anlass gesehen hat, Hinweise zu erteilen und/oder Beweiserhebungen durchzuführen (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1289).
  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2014 - 5 U 190/13
    Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann die Ausübung gewisser aus dem Eigentum fließender Rechte ganz oder teilweise unzulässig werden (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1313 ff. - Rdn. 16 zitiert nach Juris und BGHZ 148, 261 ff. sowie BGHZ 113, 384 ff.).
  • BGH, 23.02.1973 - V ZR 109/71

    Verjährung des nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2014 - 5 U 190/13
    Die Nichteinhaltung der nach den Vorschriften des NachbG NRW vorgeschriebenen Grenzabstände stellt zwar eine Eigentumsstörung im Sinne von § 1004 Abs. 1Satz 1 BGB dar (vgl. BGH NJW 1973, 703).
  • LG Dortmund, 20.02.2007 - 1 S 109/06

    Anspruch eines Nachbarn auf Beseitigung eines Baumhauses; Einstufung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2014 - 5 U 190/13
    Sonstige mit dem Boden nicht fest verbundene Anlagen sind solche, die normalerweise nicht wie loses Material aufgeschichtet werden, aber auch nicht unter bauliche Anlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 fallen, die mit dem Erdboden fest verbunden sind: Z. B. Komposter, unter Umständen bewegliche Ställe für Kleintiere, Gerüste (mit Ausnahme von Baugerüsten) und ein dem Spielen von Kindern gewidmetes Baumhaus (vgl. Landgericht Dortmund NJW-RR 2008, 175 und Schäfer/Fink/Jamann/Peter, a.a.O., § 31, Rdn. 2).
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