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   OLG Hamm, 19.08.2019 - I-8 W 6/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,27841
OLG Hamm, 19.08.2019 - I-8 W 6/19 (https://dejure.org/2019,27841)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.08.2019 - I-8 W 6/19 (https://dejure.org/2019,27841)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. August 2019 - I-8 W 6/19 (https://dejure.org/2019,27841)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Aktien- und Prozessrecht: Nebenintervention der Haftpflichtversicherung in einem Rechtsstreit gegen Verwaltungsmitglieder der AG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 71 Abs. 2 ; ZPO §§ 567 ff.; ZPO § 66 Abs. 1
    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung von Nebeninterventionen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nebenintervention der D&O-Versicherung in Rechtsstreit gegen AG-Verwaltungsmitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Nebenintervention der Haftpflichtversicherung in einem Rechtsstreit gegen Verwaltungsmitglieder der AG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1371
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2019 - 8 W 6/19
    Dabei ist der Begriff des rechtlichen Interesses weit auszulegen (BGHZ 166, 18 Rn. 7; BGH WM 2016, 532 Rn. 11).

    Nicht genügend ist demgegenüber ein ideelles oder rein wirtschaftliches Interesse (BGHZ 166, 18, 20).

  • BGH, 15.09.2010 - IV ZR 107/09

    Rechtsschutzverpflichtung des Kfz-Haftpflichtversicherers: Kosten der eigenen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2019 - 8 W 6/19
    Es muss deshalb grundsätzlich der Disposition des Haftpflichtversicherers unterliegen, ob er von der Befugnis Gebrauch macht, lediglich den Haftpflichtprozess - im Bewusstsein der Verfahrensrechte des Versicherungsnehmers aus den §§ 138 Abs. 1, 141 Abs. 1 ZPO und dessen sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden grundsätzlichen Rechts der eigenen Anwaltswahl - für diesen zu führen oder ob er sich in der besonderen verfahrensrechtlichen Rolle des Nebenintervenienten mit teilweise anderweitigen Rechten und Pflichten einbringen möchte (vgl. BGH NJW 2011, 377, 378 Rn. 16).
  • BGH, 18.11.2015 - VII ZB 57/12

    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren: Beschlussentscheidung über

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2019 - 8 W 6/19
    Dabei ist der Begriff des rechtlichen Interesses weit auszulegen (BGHZ 166, 18 Rn. 7; BGH WM 2016, 532 Rn. 11).
  • BGH, 03.07.2018 - II ZB 28/16

    Rechtliches Interesse eines Gesellschafters am Beitritt zum Rechtsstreit bei

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2019 - 8 W 6/19
    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH WM 2018, 1798 Rn. 10).
  • BGH, 20.06.2001 - IV ZR 101/00

    Bindung des Haftpflichtversicherers an Feststellungen im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2019 - 8 W 6/19
    Es besteht, jedenfalls solange die Voraussetzungen des Haftungsanspruchs mit denen des Deckungsanspruchs übereinstimmen, eine Bindungswirkung des Haftpflichturteils (sog. Voraussetzungsidentität; BGH NJW-RR 2001, 1311 ff., 1312).
  • OLG Hamm, 29.04.1996 - 6 U 187/95

    Kein Versäumnisurteil bei Klageabweisungsantrag des Streithelfers

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2019 - 8 W 6/19
    Dass der Nebenintervenient auch eine vertragliche Prozessführungsbefugnis für den unterstützten Beklagten besitzt, steht dem grundsätzlich nicht entgegen (OLG Hamm, Urt. v. 29.04.1996, 6 U 187/95, NJW-RR 1997, S. 156 ff., OLG Frankfurt VersR 2016, 1010 Rn. 16; Zöller-Althammer, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 66 Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 11 W 28/13

    Zur Zulässigkeit der Nebenintervention eines D&O-Versicherers

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2019 - 8 W 6/19
    Dass der Nebenintervenient auch eine vertragliche Prozessführungsbefugnis für den unterstützten Beklagten besitzt, steht dem grundsätzlich nicht entgegen (OLG Hamm, Urt. v. 29.04.1996, 6 U 187/95, NJW-RR 1997, S. 156 ff., OLG Frankfurt VersR 2016, 1010 Rn. 16; Zöller-Althammer, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 66 Rn. 8).
  • OLG Nürnberg, 11.04.2022 - 5 W 2855/20

    Zulässigkeit der Nebenintervention des Kfz-Haftpflichtversicherers auf Seiten des

    Daher wird ein rechtliches Interesse am Ausgang des Haftpflichtprozesses, das den Haftpflichtversicherer zum Streitbeitritt - auf Seiten des Versicherungsnehmers - berechtigt, allgemein bejaht (siehe etwa OLG Hamm ZIP 2020, 1371).
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