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OLG Hamm, 19.09.1979 - 15 W 187/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1772
Annahme Volljähriger mit starken Wirkungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
"Aufnahme in die Familie" als ein tatsächliches und kein rechtliches Verhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 06.03.1979 - 42 XVI 23/77
- LG Dortmund, 06.03.1979 - 9 T 147/79
- LG Dortmund, 05.06.1979 - 9 T 147/79
- OLG Hamm, 19.09.1979 - 15 W 187/79
Papierfundstellen
- MDR 1980, 55
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- Drs-Bund, 07.01.1975 - BT-Drs 7/3061
Auszug aus OLG Hamm, 19.09.1979 - 15 W 187/79
Das sind insbesondere Fälle, in denen der Anzunehmende schon besondere Beziehungen zu dem Annehmenden hat, die nur dadurch ausreichend verstärkt werden können, daß die Annahme des schon Volljährigen mit starken Wirkungen verbunden wird (BT-Drucksache 7/3061, Seiten 55 und 56).Die amtliche Begründung (BT-Drucksache 7/3061, Seite 56) erläutert die Bestimmung dahin, daß in manchen Fällen ein Pflegekind in einer Familie lebt, ohne daß es zu einer Adoption gekommen ist; wenn sich die Beteiligten hier erst später entschlössen, ein Annahmeverhältnis zu begründen, erscheine es ebenfalls gerechtfertigt, die Annahme mit starken Wirkungen zuzulassen.
- OLG Hamm, 13.09.1979 - 15 W 209/79
Zu einer Erbanteilsübertragung ist keine Zustimmung nach § 12 WEG erforderlich
Auszug aus OLG Hamm, 19.09.1979 - 15 W 187/79
Hat aber das Landgericht eine unzulässige Beschwerde aus sachlichen Gründen zurückgewiesen, statt sie als unzulässig zu verwerfen, so ist es angebracht, die weitere Beschwerde dieses Beschwerdeführers mit der Maßgabe zurückzuweisen, daß seine erste Beschwerde als unzulässig verworfen wird (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschlüsse vom 7. April 1972 - 15 W 135/72 - = FamRZ 1972, 520 = MDR 1972, 700 = OLGZ 1972, 382 und vom 13. September 1979 - 15 W 209/79 - ). - OLG Hamm, 07.04.1972 - 15 W 135/72
Auszug aus OLG Hamm, 19.09.1979 - 15 W 187/79
Hat aber das Landgericht eine unzulässige Beschwerde aus sachlichen Gründen zurückgewiesen, statt sie als unzulässig zu verwerfen, so ist es angebracht, die weitere Beschwerde dieses Beschwerdeführers mit der Maßgabe zurückzuweisen, daß seine erste Beschwerde als unzulässig verworfen wird (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschlüsse vom 7. April 1972 - 15 W 135/72 - = FamRZ 1972, 520 = MDR 1972, 700 = OLGZ 1972, 382 und vom 13. September 1979 - 15 W 209/79 - ).
- LG Köln, 19.11.1979 - 11 T 200/79
Neufestsetzung des Erbbauzinses und Voraussetzungen für die Eintragung im …
6. Familienrecht - Annahme Volljähriger mit starken Wirkungen (OLG Hamm, Beschluß vom 19.9. 1979 15 W 187/79) BGB § 1772 Satz 1 lit. b (LG Kleve. Beschluß vom 5.11.1979 -.4T179/79- mitgeteilt von Notar Dr. Rudolf Gewaltig, Kalkar) BGB § 11(15 ZPO § 323 Der Vorbehalt der Anpassung von wiederkehrenden Geldleistungen im Rahmen eines Altenteilsrechts nach § 323 ZPO kann mangels Bestimmbarkeit nicht Inhalt des Grundbuchs werden. (Leitsatz nicht amtlich) Bel den Bestimmungen über die Annahme Volljähriger mit starken Wirkungen handelt es sich um Ausnahmevorschriften, die einer entsprechenden Anwendung nicht zugänglich sind. - LG Kleve, 05.11.1979 - 4 T 179/79
Vorbehalt der Anpassung nach § 323 ZPO bei Reallast nicht eintragbar
6. Familienrecht - Annahme Volljähriger mit starken Wirkungen (OLG Hamm, Beschluß vom 19.9. 1979 15 W 187/79) BGB § 1772 Satz 1 lit. b Bel den Bestimmungen über die Annahme Volljähriger mit starken Wirkungen handelt es sich um Ausnahmevorschriften, die einer entsprechenden Anwendung nicht zugänglich sind.