Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3109
OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04 (https://dejure.org/2005,3109)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.09.2005 - 15 W 297/04 (https://dejure.org/2005,3109)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. September 2005 - 15 W 297/04 (https://dejure.org/2005,3109)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3109) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 41 Abs. 1, 44 Abs. 1
    Bewertung einer Belastungsvollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Vollmacht zur Bestellung von Grundpfandrechten an einem Grundstück vor der Eigentumsumschreibung; Streitwert der Belastungsvollmacht; Unzureichende Zitierweise bei den Auslagenpositionen; Gegenstandsgleichheit zwischen Kaufvertrag und Belastungsvollmacht

  • Judicialis

    KostO § 41 Abs. 1; ; KostO § 44 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 41 Abs. 1 § 44 Abs. 1
    Bewertung einer Belastungsvollmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Belastungsvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 37
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 11.06.1991 - 1 W 2512/89
    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04
    3) Wegen Abweichung von der Entscheidung des KG in DNotZ 1992, 117 wird die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.

    Einer entsprechenden abschließenden Entscheidung des Senats steht jedoch der auf weitere Beschwerde ergangene Beschluss des 1. Zivilsenats des Kammergerichts vom 11.06.1991 - 1 W 2512/89 -(abgedruckt u.a. in DNotZ 1992, 117f) entgegen; denn auf der Grundlage der vom Kammergericht vertretenen Rechtsauffassung müsste der Senat die weitere Beschwerde zurückweisen.

    Während eine verbreitet vertretene Auffassung (OLG Naumburg ZNotP 1998, 208; OLG Rostock MittBayNot 2002, 307 mit zust. Anm. Tiedke ZNotP 2002, 203f; OLG Köln MittRhNotK 1996, 103f; ebenso Bengel/Tiedke in Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann, KostO, 16. Aufl. § 44 Rdn.79; Bayrische Notarkasse, Streifzug durch die KostO, 6.Aufl. Rdn. 1330) die Vollmacht entsprechend ihrem erteilten Umfang mit der Folge einer differenzierten Gebührenberechnung nach § 44 Abs. 1 S. 2 KostO bewerten will, stehen das Kammergericht (DNotZ 1992, 117f mit zust. Anm. Hansens) und das OLG Celle (JurBüro 1997, 156f mit zust. Anm. Mümmler) auf dem Standpunkt, dass allein der Wert des Kaufvertrages maßgebend sei, die Kosten also allein nach § 44 Abs. 1 S. 1 KostO zu berechnen seien, wenn - wie dies in aller Regel der Fall ist - die Belastungsvollmacht dazu dient, dem Erwerber die vorzeitige wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks zu ermöglichen (ebenso Rohs/Wedewer, KostO, Stand 3/2005, § 44 Rdn.6f; Assenmacher/Mathias, KostO, 15.Aufl. S.490).

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 29/02

    Kosten für gleichzeitige Anmeldung der Abberufung und Neubestellung von

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04
    Diese Frage kann hier jedoch dahinstehen, da die mit dem Ziel der Gebührenherabsetzung eingelegte Anweisungsbeschwerde auf die aus eigenem Recht des Notars erhobene weitere Beschwerde nicht zu einer Gebührenerhöhung führen kann (BGH FGPrax 2003, 92, 95).

    Zur Frage der Gegenstandsgleichheit hat der BGH (FGPrax 2003, 92, 94) u.a. ausgeführt:.

  • OLG Köln, 20.03.1996 - 2 Wx 2/96

    Notargebühren bei Grundstücksübertragung und Gütertrennungsvereinbarung in

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04
    "... Danach betreffen alle zur Begründung, Feststellung, Anerkennung, Übertragung, Aufhebung, Erfüllung oder Sicherung eines Rechtsverhältnisses niedergelegten Erklärungen der Partner des Rechtsverhältnisses samt allen Erfüllungs- und Sicherungsgeschäften auch dritter Personen oder zu Gunsten dritter Personen denselben Gegenstand i.S. des § 44 I KostO (vgl. OLG Oldenburg, DNotZ 1953, 317 [318f.]; BayObLG, Rpfleger 1961, 324 [325]; OLG Frankfurt a.M., DNotZ 1964, 244; OLG Hamm, JurBüro 1971, 351; OLG Köln, JurBüro 1997, 206; Ackermann, Rpfleger 1966, 241; Hartmann/Albers, § 44 KostO Rdnr. 4; Korintenberg/Lappe/u.a., § 44 KostO Rdnr. 16 m.w. Nachw.; Göttlich/Mümmler/u.a., "Mehrere Erklärungen,, Nr. 3.2.1 m.w. Nachw.).

    Je mehr das mitbeurkundete weitere Rechtsverhältnis von dem Hauptgeschäft abhängt, desto eher ist Gegenstandsgleichheit anzunehmen (OLG Köln, JurBüro 1997, 206 m.w. Nachw.).

  • OLG Rostock, 22.01.2002 - 2 W 17/02

    Gegenstandsgleichheit von Kaufvertrag und Belastungsvollmacht)

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04
    Für die Fallkonstellation der gleichzeitigen Beurkundung von Kaufvertrag und Belastungsvollmacht wird die Gegenstandsgleichheit im Sinne des § 44 Abs. 1 KostO in der obergerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig bejaht, wenn die Belastungsvollmacht dazu dient, Mittel für die Finanzierung des Kaufpreises oder andere, auf das Grundstück bezogene Investitionen aufzubringen (OLG Frankfurt/M. DNotZ 1977, 503; KG a.a.O.; OLG Celle a.a.O.; OLG Naumburg ZNotP 1998, 208; OLG Rostock ZNotP 2002, 203f; grundsätzlich auch OLG Köln MittRhNotK 1996, 103f).

    Während eine verbreitet vertretene Auffassung (OLG Naumburg ZNotP 1998, 208; OLG Rostock MittBayNot 2002, 307 mit zust. Anm. Tiedke ZNotP 2002, 203f; OLG Köln MittRhNotK 1996, 103f; ebenso Bengel/Tiedke in Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann, KostO, 16. Aufl. § 44 Rdn.79; Bayrische Notarkasse, Streifzug durch die KostO, 6.Aufl. Rdn. 1330) die Vollmacht entsprechend ihrem erteilten Umfang mit der Folge einer differenzierten Gebührenberechnung nach § 44 Abs. 1 S. 2 KostO bewerten will, stehen das Kammergericht (DNotZ 1992, 117f mit zust. Anm. Hansens) und das OLG Celle (JurBüro 1997, 156f mit zust. Anm. Mümmler) auf dem Standpunkt, dass allein der Wert des Kaufvertrages maßgebend sei, die Kosten also allein nach § 44 Abs. 1 S. 1 KostO zu berechnen seien, wenn - wie dies in aller Regel der Fall ist - die Belastungsvollmacht dazu dient, dem Erwerber die vorzeitige wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks zu ermöglichen (ebenso Rohs/Wedewer, KostO, Stand 3/2005, § 44 Rdn.6f; Assenmacher/Mathias, KostO, 15.Aufl. S.490).

  • KG, 27.11.1990 - 1 W 2815/89
    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04
    Auch wenn die Vertragspartner zur Erreichung des von ihnen erstrebten wirtschaftlichen Zieles mehrere Rechtsverhältnisse in der Weise verbunden haben, dass ein einheitliches Rechtsverhältnis eigener Art entsteht, besteht ein enger innerer Zusammenhang und damit Gegenstandsgleichheit (KG, JurBüro 1991, 564 mit zust. Anm. Mümmler, …
  • OLG Hamm, 09.11.1992 - 15 W 66/92
    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats (JurBüro 1992, 343; JurBüro 1993, 308; zuletzt FGPrax 2005, 45) führt eine unzureichende Zitierweise bei den Auslagenpositionen dann nicht zur Unwirksamkeit der Kostenberechnung, wenn durch die verbale Umschreibung der angefallenen Aufwendungen oder nach den Gesamtumständen dem Informationsinteresse des Kostenschuldners in gleicher Weise Rechnung getragen wird.
  • OLG Celle, 16.08.1996 - 8 W 174/96
    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04
    Während eine verbreitet vertretene Auffassung (OLG Naumburg ZNotP 1998, 208; OLG Rostock MittBayNot 2002, 307 mit zust. Anm. Tiedke ZNotP 2002, 203f; OLG Köln MittRhNotK 1996, 103f; ebenso Bengel/Tiedke in Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann, KostO, 16. Aufl. § 44 Rdn.79; Bayrische Notarkasse, Streifzug durch die KostO, 6.Aufl. Rdn. 1330) die Vollmacht entsprechend ihrem erteilten Umfang mit der Folge einer differenzierten Gebührenberechnung nach § 44 Abs. 1 S. 2 KostO bewerten will, stehen das Kammergericht (DNotZ 1992, 117f mit zust. Anm. Hansens) und das OLG Celle (JurBüro 1997, 156f mit zust. Anm. Mümmler) auf dem Standpunkt, dass allein der Wert des Kaufvertrages maßgebend sei, die Kosten also allein nach § 44 Abs. 1 S. 1 KostO zu berechnen seien, wenn - wie dies in aller Regel der Fall ist - die Belastungsvollmacht dazu dient, dem Erwerber die vorzeitige wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks zu ermöglichen (ebenso Rohs/Wedewer, KostO, Stand 3/2005, § 44 Rdn.6f; Assenmacher/Mathias, KostO, 15.Aufl. S.490).
  • OLG Hamm, 31.10.1991 - 15 W 187/91
    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats (JurBüro 1992, 343; JurBüro 1993, 308; zuletzt FGPrax 2005, 45) führt eine unzureichende Zitierweise bei den Auslagenpositionen dann nicht zur Unwirksamkeit der Kostenberechnung, wenn durch die verbale Umschreibung der angefallenen Aufwendungen oder nach den Gesamtumständen dem Informationsinteresse des Kostenschuldners in gleicher Weise Rechnung getragen wird.
  • OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03

    Formelle Anforderungen an die Bezeichnung der Auslagenpositionen in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats (JurBüro 1992, 343; JurBüro 1993, 308; zuletzt FGPrax 2005, 45) führt eine unzureichende Zitierweise bei den Auslagenpositionen dann nicht zur Unwirksamkeit der Kostenberechnung, wenn durch die verbale Umschreibung der angefallenen Aufwendungen oder nach den Gesamtumständen dem Informationsinteresse des Kostenschuldners in gleicher Weise Rechnung getragen wird.
  • OLG Frankfurt, 28.02.2002 - 20 W 531/01

    Unzulässige Firma: Sechsmalige Aneinanderreihung des Großbuchstabens A

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04
    Während eine verbreitet vertretene Auffassung (OLG Naumburg ZNotP 1998, 208; OLG Rostock MittBayNot 2002, 307 mit zust. Anm. Tiedke ZNotP 2002, 203f; OLG Köln MittRhNotK 1996, 103f; ebenso Bengel/Tiedke in Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann, KostO, 16. Aufl. § 44 Rdn.79; Bayrische Notarkasse, Streifzug durch die KostO, 6.Aufl. Rdn. 1330) die Vollmacht entsprechend ihrem erteilten Umfang mit der Folge einer differenzierten Gebührenberechnung nach § 44 Abs. 1 S. 2 KostO bewerten will, stehen das Kammergericht (DNotZ 1992, 117f mit zust. Anm. Hansens) und das OLG Celle (JurBüro 1997, 156f mit zust. Anm. Mümmler) auf dem Standpunkt, dass allein der Wert des Kaufvertrages maßgebend sei, die Kosten also allein nach § 44 Abs. 1 S. 1 KostO zu berechnen seien, wenn - wie dies in aller Regel der Fall ist - die Belastungsvollmacht dazu dient, dem Erwerber die vorzeitige wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks zu ermöglichen (ebenso Rohs/Wedewer, KostO, Stand 3/2005, § 44 Rdn.6f; Assenmacher/Mathias, KostO, 15.Aufl. S.490).
  • LG Bonn, 02.11.2005 - 11 T 19/05

    Sachkapitalerhöhung durch Grundstückseinbringung

    Sollte nun die juristische Sekunde zwischen Eintragung der neuen Eigentümerin und Eintragung der Grundschuld dann den Zugriff aller denkbaren Gläubiger ermöglichen? 7. Kostenrecht - Bewertung einer Belastungsvollmacht (OLG Hamm, Beschluss vom 19.9. 2005 - 15 W 297/04 - mitgeteilt von Richter am OLG Helmut Engelhardt, Emsdetten mit Anm. von Notar Dr. Frank Klein, Köln) b) Es bestehen Rückgriffsmöglichkeiten der einbringenden Grundstückseigentümer gegen die Gesellschaft.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht