Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4586
OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06 (https://dejure.org/2006,4586)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.10.2006 - 3 Ss 363/06 (https://dejure.org/2006,4586)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - 3 Ss 363/06 (https://dejure.org/2006,4586)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4586) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 39 Ds 309/06
  • OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 355
  • StV 2007, 69
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06
    Ein allgemeiner Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften, wie hier gegen § 105 Abs. 1 StPO, ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, existiert im deutschen Strafverfahrensrecht nicht (BVerfG NStZ 2006, 46, 47; BGH StV 1999, 185, 186, jeweils m. w. N).

    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch von Bedeutung, ob ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erlassen worden wäre und das Beweismittel somit auch auf rechtmäßige Weise hätte erlangt werden können ("hypothetischer Ersatzeingriff"; BGH NStZ 1989, 375, 376; BGH StV 1999, 185, 187).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06
    Gemessen an diesen vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen (vgl. BVerfG StV 2001, 207 ff. m. w. N.) erweist sich die Durchsuchung vom ####### nicht nur als fehlerhaft, sondern zudem als zumindest objektiv willkürlich und damit als besonders schwerwiegender Eingriff in die von der Verfassung geschützten Rechte des Angeklagten.
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06
    Grundsätzlich steht lediglich fest, dass es in einem Rechtsstaat auch keine Wahrheitserforschung um jeden Preis geben darf (vgl. BGH StV 1992, 212, 213 m. w. N.).
  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch strafrechtliche Verurteilung, die unter anderem

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06
    Ein allgemeiner Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften, wie hier gegen § 105 Abs. 1 StPO, ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, existiert im deutschen Strafverfahrensrecht nicht (BVerfG NStZ 2006, 46, 47; BGH StV 1999, 185, 186, jeweils m. w. N).
  • BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88

    Verbotene Rundfunkaufnahmen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch von Bedeutung, ob ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erlassen worden wäre und das Beweismittel somit auch auf rechtmäßige Weise hätte erlangt werden können ("hypothetischer Ersatzeingriff"; BGH NStZ 1989, 375, 376; BGH StV 1999, 185, 187).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 680/94

    Gezielte Ermittlungsmaßnahme der Polizei durch Hinzuziehung einer Privatperson

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06
    Nach der in der Rechtsprechung überwiegend und auch vom Senat vertretenen Abwägungslehre sind im Einzelfall die Interessen des Staates an der Tataufklärung gegen das Individualinteresse des Bürgers an der Bewahrung seiner Rechtsgüter abzuwägen (BVerfG StV 2002, 113, 114; BGH NStZ 1996, 200).
  • BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06
    Nach der in der Rechtsprechung überwiegend und auch vom Senat vertretenen Abwägungslehre sind im Einzelfall die Interessen des Staates an der Tataufklärung gegen das Individualinteresse des Bürgers an der Bewahrung seiner Rechtsgüter abzuwägen (BVerfG StV 2002, 113, 114; BGH NStZ 1996, 200).
  • FG Köln, 15.12.2009 - 8 K 2933/06

    Fortsetzungsfeststellungsklage; besonderes Feststellungsinteresse; qualifiziert

    Der Schweregrad des Verstoßes ist ebenso zu beachten wie der Umstand, dass die Strafverfolgungsbehörden einschließlich der Gerichte verpflichtet sind, Straftaten so weit wie möglich aufzuklären (vergl. dazu etwa OLG Hamm, Beschluss vom 19. Oktober 2006 3 Ss 363/06, NStZ 2007, 355 m.w.N.).

    Ist damit der Schutzbereich des Artikels 13 GG zwar tangiert, aber nicht schwerwiegend beeinträchtigt, ist zusätzlich festzustellen, dass die Steuerfahndung nicht etwa eigenmächtig ohne Durchsuchungsbeschlüsse agiert hat (so aber in dem der Entscheidung des OLG Hamm vom 19. Oktober 2006, 3 Ss 363/06, NStZ 2007, 355 zugrundeliegenden Fall), sondern richterliche Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts ... vorlagen, in deren Rechtmäßigkeit die Steuerfahndung am 12. November 2002 noch ohne weiteres vertrauen durfte.

  • OLG Zweibrücken, 18.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18

    Revision im Strafverfahren: Rechtsfehler des Ersturteils bei Außerachtlassung der

    Nur dann, wenn ausnahmsweise schon die mit einem solchen Versuch verbundene zeitliche Verzögerung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde, dürfen sie selbst die Anordnung - wegen Gefahr im Verzug - treffen, ohne sich vorher um eine richterliche Entscheidung bemüht zu haben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.10.2006 - 3 Ss 363/06, NStZ 2007, 355, beck-online).
  • AG Arnstadt, 29.10.2009 - 922 Js 201153/09

    Verwertbarkeit einer Videoaufzeichnung in Thüringen im Zusammenhang mit einer

    Dabei muss der Schweregrad des Verfahrensverstoßes wie auch die (jedenfalls im Strafprozess geltende) Verpflichtung der Ermittlungsbehörden und Gerichte, Straftaten so weit wie möglich aufzuklären, Beachtung finden (vgl. Beschluss des OLG Hamm vom 19.10.2006 3 Ss 363/06 ).

    Dies gilt umso mehr, als in zu vergleichenden strafprozessualen Fällen sogar mehrere vollendete Diebstahlshandlungen, die sich auf nicht unerheblich wertvolle Gegenstände bezogen, als ebenfalls im Schweregrad als geringfügiger eingeschätzt wurden (vgl. Beschluss OLG Hamm vom 19.10.2006 3 Ss 363/06 ).

  • LG Münster, 27.01.2021 - 9 Qs 5/21
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des BGH auch von Bedeutung, ob - im Fall einer Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss - ein solcher erlassen worden wäre und das Beweismittel auch auf rechtmäßige Weise hätte erlangt werden können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.10.2006, NStZ 2007, 355 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht