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   OLG Hamm, 19.11.2015 - I-5 U 74/15   

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OLG Hamm, 19.11.2015 - I-5 U 74/15 (https://dejure.org/2015,39821)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.11.2015 - I-5 U 74/15 (https://dejure.org/2015,39821)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. November 2015 - I-5 U 74/15 (https://dejure.org/2015,39821)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Grundstückseigentümers wegen Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts aufgrund eines Rechtsirrtums

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 286, 278 BGB
    Haftung des Grundstückseigentümers wegen Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts aufgrund eines Rechtsirrtums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zurechnung anwaltlichen Verschuldens bei Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zurechnung anwaltlichen Verschuldens bei Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.06.2014 - VIII ZR 349/13

    Schadensersatzpflicht des Vermieters bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2015 - 5 U 74/15
    Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt entspricht der Gläubiger demgemäß regelmäßig schon dann, wenn er sorgfältig prüft, ob der eigene Rechtsstandpunkt plausibel ist (vgl. BGH NJW 2014, 2717 ff. - Rdn. 33 zitiert nach Juris).

    Entscheidet er sich bei einer unsicheren Rechtslage dafür, die von ihm geforderte Leistung nicht zu erbringen, geht er - von besonderen Sachlagen abgesehen - das Risiko, dass sich seine Einschätzung später als falsch erweist, zumindest fahrlässig ein und hat deshalb seine Nichtleistung zu vertreten, wenn er - wie in einem späteren Rechtsstreit festgestellt wird - zur Leistung verpflichtet war (vgl. zum Ganzen: BGH NJW 2014, 2717 ff. - Rdn. 33 bis 36 zitiert nach Juris; BGH NJW 2006, 3271 Rdn. 19 zitiert nach Juris und Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 276 BGB, Rdn. 22 f.).

  • OLG Hamm, 24.07.2013 - 15 W 199/12

    Gerichtliche ersetzung der Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Veräußerung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2015 - 5 U 74/15
    Mit Beschluss vom 24.07.2013 (Az.: 15 W 199/12) gewährte das Oberlandesgericht Hamm wegen Versäumung der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und ersetzte die Zustimmung des Beklagten - wie beantragt - gem. § 7 Abs. 3 ErbbauRG (vgl. zu den Einzelheiten des Beschlusses Anlage K 2 zur Klageschrift).

    Die Tatsache, dass der Beklagte zur Abgabe dieser Zustimmungserklärung auf Anforderung des Klägers bzw. des von ihm eingeschalteten Notars T im Mai 2011 verpflichtet war, hat der 15. Zivilsenat des hiesigen Oberlandesgerichts durch Beschluss vom 24.07.2013 mit dem Aktenzeichen 15 W 199/12 festgestellt und mit seiner Entscheidung die Zustimmung des Beklagten gem. § 7 Abs. 3 ErbbauRG rechtskräftig ersetzt (vgl. Anlage K 2 zur Klageschrift).

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 154/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2015 - 5 U 74/15
    Auch in dieser Entscheidung ist klargestellt worden, dass der Grundstückseigentümer seine Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts nicht zusätzlich davon abhängig machen darf, dass der Erbbaurechtserwerber das Bestehen einer schuldrechtlichen Verpflichtung eines bestimmten Inhaltes anerkennt (OLG Hamm NZM 2006, 256 ff. - Rdn. 17 zitiert nach Juris).
  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05

    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2015 - 5 U 74/15
    Entscheidet er sich bei einer unsicheren Rechtslage dafür, die von ihm geforderte Leistung nicht zu erbringen, geht er - von besonderen Sachlagen abgesehen - das Risiko, dass sich seine Einschätzung später als falsch erweist, zumindest fahrlässig ein und hat deshalb seine Nichtleistung zu vertreten, wenn er - wie in einem späteren Rechtsstreit festgestellt wird - zur Leistung verpflichtet war (vgl. zum Ganzen: BGH NJW 2014, 2717 ff. - Rdn. 33 bis 36 zitiert nach Juris; BGH NJW 2006, 3271 Rdn. 19 zitiert nach Juris und Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 276 BGB, Rdn. 22 f.).
  • OLG Hamm, 03.11.2005 - 15 W 337/05

    Rechtsstellung des Grundstückseigentümers bei Veräußerung des Erbbaurechts

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2015 - 5 U 74/15
    Des Weiteren ist in diesem Zusammenhang auch die Entscheidung des 15. Zivilsenats vom 03.11.2005 mit dem Aktenzeichen 15 W 337/05 (veröffentlicht u. a. in NZM 2006, 276 ff.) anzuführen.
  • OLG Hamm, 27.05.1993 - 15 W 27/93

    Wirksamkeit der Bestellung eines Erbbaurechts an einem kirchlichen Grundstück

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2015 - 5 U 74/15
    Der 15. Zivilsenat des hiesigen Oberlandesgerichts verweist dazu auf das Bayerische Oberste Landesgericht NJW-RR 1986, 449 ff., das Oberlandesgericht Frankfurt, Rechtspfleger 1979, 24, sowie u. a. auf seine Entscheidung vom 27.05.1993, abgedruckt in NJW-RR 1993, 1106.
  • BGH, 18.04.1974 - KZR 6/73

    Begründung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein dem Abschlusszwang

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2015 - 5 U 74/15
    Der Umstand, dass das Amtsgericht Bochum die oben angeführten Rechtsgrundsätze fehlerhaft nicht beachtet hat, vermag den Beklagten nicht zu entlasten (vgl.BGH NJW 1974, 1903, Rdn. 26 f. zitiert nach Juris).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87

    Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2015 - 5 U 74/15
    Entgegen der Auffassung des Beklagten kann der Mangel des Empfangswillens des klägerischen Prozessbevollmächtigten nicht gem. § 189 ZPO geheilt werden (vgl. BGH NJW 1989, 1154 - Rdn. 17 zitiert nach Juris und OLG Hamm, NJW 2010, 3380 - Rdn. 30 zitiert nach Juris).
  • BGH, 15.07.1998 - XII ZB 37/98

    Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils gegen Empfangsbekenntnis; Pflichten des

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2015 - 5 U 74/15
    Zugestellt ist ein Urteil erst dann, wenn der Rechtsanwalt es entgegen nimmt mit dem Willen, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen, und dies durch seine Unterschrift auf dem Empfangsbekenntnis mit Angabe des Zustellungszeitpunkts dokumentiert (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes: BGH-Report 2002, 951 - Rdn. 8 zitiert nach Juris und BGH NJW-RR 1998, 1442 unter 2 a).
  • OLG Hamm, 12.01.2010 - 4 U 193/09

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2015 - 5 U 74/15
    Entgegen der Auffassung des Beklagten kann der Mangel des Empfangswillens des klägerischen Prozessbevollmächtigten nicht gem. § 189 ZPO geheilt werden (vgl. BGH NJW 1989, 1154 - Rdn. 17 zitiert nach Juris und OLG Hamm, NJW 2010, 3380 - Rdn. 30 zitiert nach Juris).
  • BGH, 05.12.1980 - I ZR 51/80

    Prüfung der Zulässigkeit des Einspruchs; Beweislast für Vorgänge im

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