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   OLG Hamm, 19.12.1997 - 20 U 150/97   

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https://dejure.org/1997,3690
OLG Hamm, 19.12.1997 - 20 U 150/97 (https://dejure.org/1997,3690)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.12.1997 - 20 U 150/97 (https://dejure.org/1997,3690)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 20 U 150/97 (https://dejure.org/1997,3690)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss einer Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung; Konkurs einer Gesellschaft; Anspruch auf Versicherungsleistungen in Form des Rückkaufswertes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 176 Abs. 1; BetrAVG § 2 Abs. 2
    Rückkaufswert im Konkurs des Arbeitgebers und des versicherten Arbeitnehmers

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 176 Abs. 1; BetrAVG § 2 Abs. 2 S. 4, 5, 6
    Einziehung des Rückkaufswertes einer Direktversicherung durch Konkursverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1062
  • VersR 1998, 1494
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 622/94

    Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung im Konkurs

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1997 - 20 U 150/97
    Deshalb gehört der Anspruch auf die Versicherungsleistungen nicht zum Vermögen der Versicherungsnehmerin, sondern zum Vermögen des Versicherten (BGH VersR 1996, 1089 ; BAG Urteil vom 17.10.1995 - 3 AZR 622/94; VersR 1991, 211 und 842).

    Der ausgeschiedene Arbeitnehmer soll deshalb gehindert werden, die Anwartschaft zu liquidieren und für andere Zwecke zu verwenden, indem er über den wirtschaftlichen Wert der ihm überlassenen, auf Beitragszahlungen des Arbeitgebers beruhenden Direktversicherung durch Abtretung, Beleihung oder Inanspruchnahme des Rückkaufwertes verfügt (BAG Urteil vom 17.10.1995 - 3 AZR 622/94 - m. w. N.).

    Die in der Berufungsbegründung herangezogene neuere BAG-Entscheidung vom 17.10.1995 ( 3 AZR 622/94) befaßt sich ebenfalls (nur) mit der Frage, ob der Konkursverwalter im Konkurs des Arbeitgebers berechtigt ist, die nach Kündigung der zugunsten eines Arbeitnehmers genommenen Direktversicherung gegebene Prämienreserve zur Konkursmasse zu ziehen, wenn dem Arbeitnehmer (lediglich) ein widerrufliches Bezugsrecht zustand.

  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 651/88

    Versicherungsleistungen - Unwiderrufliches Bezugsrecht -

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1997 - 20 U 150/97
    Deshalb gehört der Anspruch auf die Versicherungsleistungen nicht zum Vermögen der Versicherungsnehmerin, sondern zum Vermögen des Versicherten (BGH VersR 1996, 1089 ; BAG Urteil vom 17.10.1995 - 3 AZR 622/94; VersR 1991, 211 und 842).
  • BAG, 26.02.1991 - 3 AZR 213/90

    Widerrufliches Bezugsrecht im Konkurs des Arbeitgebers

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1997 - 20 U 150/97
    Der Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des BAG vom 26.02.1991 (VersR 1992, 341 ) vermag eine andere Betrachtung nicht zu rechtfertigen.
  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63

    Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1997 - 20 U 150/97
    Nach rein versicherungsrechtlichen Regeln hätte dies zur Folge, daß der Versicherte - und damit im Falle seines Konkurses der Kläger - die Auszahlung des Rückkaufswertes von der Beklagten verlangen könnte (vgl. BGH VersR 1966, 359).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 169/92

    Bezugsberechtigung der Lebensversicherung im Konkurs des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1997 - 20 U 150/97
    Da der zwischen der Beklagten und der Versicherungsnehmerin geschlossene Lebensversicherungsvertrag zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung über das Vermögen der Versicherungsnehmerin von beiden Seiten noch nicht vollständig erfüllt war und der Kläger in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter nicht die Erfüllung des Vertrags gewählt hat (§ 17 KO ; vgl. Schreiben des Klägers vom 28.02.1996 - Bl. 9 f. d. A.), ist der Versicherungsvertrag mit dieser Konkurseröffnung endgültig in ein Abwicklungsverhältnis umgestaltet worden (vgl. BGH VersR 1993, 689 ; Senat VersR 1996, 360 ).
  • BGH, 19.06.1996 - IV ZR 243/95

    Vorbehalt eines Bezugsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1997 - 20 U 150/97
    Deshalb gehört der Anspruch auf die Versicherungsleistungen nicht zum Vermögen der Versicherungsnehmerin, sondern zum Vermögen des Versicherten (BGH VersR 1996, 1089 ; BAG Urteil vom 17.10.1995 - 3 AZR 622/94; VersR 1991, 211 und 842).
  • OLG Hamm, 21.04.1995 - 20 U 344/94

    Widerruf unverfallbarer Anwartschaften von Arbeitnehmern aus

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1997 - 20 U 150/97
    Da der zwischen der Beklagten und der Versicherungsnehmerin geschlossene Lebensversicherungsvertrag zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung über das Vermögen der Versicherungsnehmerin von beiden Seiten noch nicht vollständig erfüllt war und der Kläger in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter nicht die Erfüllung des Vertrags gewählt hat (§ 17 KO ; vgl. Schreiben des Klägers vom 28.02.1996 - Bl. 9 f. d. A.), ist der Versicherungsvertrag mit dieser Konkurseröffnung endgültig in ein Abwicklungsverhältnis umgestaltet worden (vgl. BGH VersR 1993, 689 ; Senat VersR 1996, 360 ).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 3 U 21/04

    Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit eines unter Vorbehalt gewährten

    Ein im Rahmen betrieblicher Altersversorgung einem Arbeitnehmer unter Vorbehalt eingeräumtes unwiderrufliches Bezugsrecht (= eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht) aus einer Lebensversicherung (Direktversicherung) fällt in die Insolvenzmasse, sofern die Voraussetzungen des Vorbehalts erfüllt sind (BAGE 92, 1-10 = VersR 2000, 80 = BB 1999, 2195; OLG Hamm VersR 1998, 1494; OLG Karlsruhe VersR 2001, 1501).

    Denn ein wie vorliegend unter Vorbehalt eingeräumtes und deshalb eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht fällt in die Insolvenzmasse, sofern die Voraussetzungen des Vorbehalts erfüllt sind (BGH NJW 1993, 1994 f - betreffend ein widerrufliches Bezugsrecht - ; Umkehrschluss aus BGH VersR 1996, 1089; BAGE 92, 1-10 = VersR 2000, 80 = BB 1999, 2195; OLG Hamm VersR 1998, 1494; OLG Karlsruhe VersR 2001, 1501).

  • OLG Hamm, 05.07.2013 - 20 U 260/12

    Bindung des Insolvenzverwalters an das Verbot der Kündigung einer

    Dieser Schutzgedanke verliert auch mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht seine Berechtigung (vgl. OLG Hamm, VersR 1998, 1494, Juris-Rn. 18, 21, 27).
  • OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 12 U 299/00

    Anspruch auf Erstattung des Rückkaufwerts einschließlich Gewinnbeteiligungen bei

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  • LG Münster, 27.07.2005 - 10 O 218/05

    Anspruch auf Aussonderung eines geleisteten Versicherungsguthabens zum

    Nach der Auffassung eines Großteils der Rechtsprechung wird ein sogenanntes eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht einem unwiderruflichen in der Insolvenz gleichgestellt, wenn die Voraussetzungen der Vorbehalte in diesem Zeitpunkt erfolgt sind (vgl. BAG Versicherungsrecht 91, 211, 212; BAG Versicherungsrecht 91, 942, 943; BGH Versicherungsrecht 96.1089, 1090; OLG I NJW-RR 1998, 1062).
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