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   OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15   

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https://dejure.org/2016,58250
OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15 (https://dejure.org/2016,58250)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.12.2016 - 6 U 82/15 (https://dejure.org/2016,58250)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 2016 - 6 U 82/15 (https://dejure.org/2016,58250)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 397; ZPO § 402
    Sachverständigenbeweis; Anhörung; wesentlicher Verfahrensfehler; Aufhebung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 397 ; ZPO § 402
    Pflicht des Gerichts zur Befolgung eines Antrags auf Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des zuvor schriftlich erstatteten Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zpoblog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Recht auf Anhörung des Sachverständigen (§§ 397, 402 ZPO) darf nicht übergangen werden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 45/10

    Haftung für Wildschäden: Bemessung des Wildschadens an Baumpflanzungen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15
    Entgegen der Rechtsansicht der Beklagten kommt es für die Frage, ob die Ladung der Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des von ihnen erstatteten Gutachtens geboten ist, nicht darauf an, ob aus der Sicht des Gerichts noch Erläuterungsbedarf besteht oder nicht, denn zur Gewährung des rechtlichen Gehörs nach den §§ 397, 402 ZPO hat jede Partei einen Anspruch darauf, dem Sachverständigen die Fragen zur mündlichen Beantwortung stellen zu dürfen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält (vgl. BGH VersR 2005, 1555; NJW 2011, 852, 855; ZfSch 2014, 103).
  • BGH, 10.05.2005 - VI ZR 245/04

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens in der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15
    Entgegen der Rechtsansicht der Beklagten kommt es für die Frage, ob die Ladung der Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des von ihnen erstatteten Gutachtens geboten ist, nicht darauf an, ob aus der Sicht des Gerichts noch Erläuterungsbedarf besteht oder nicht, denn zur Gewährung des rechtlichen Gehörs nach den §§ 397, 402 ZPO hat jede Partei einen Anspruch darauf, dem Sachverständigen die Fragen zur mündlichen Beantwortung stellen zu dürfen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält (vgl. BGH VersR 2005, 1555; NJW 2011, 852, 855; ZfSch 2014, 103).
  • KG, 02.11.2010 - 12 U 48/10

    Verkehrsunfallprozess: Erneute Ladung des zuvor verhinderten Sachverständigen;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15
    Ein solcher Verzicht kann sich unter Umständen auch daraus ergeben, dass ein zuvor erklärter Antrag auf Ladung des Sachverständigen zum Zwecke der mündlichen Erörterung seines Gutachtens in der mündlichen Verhandlung, zu der der Sachverständige nicht geladen worden ist nicht wiederholt, sondern lediglich mit dem Antrag zur Hauptsache verhandelt wird (vgl. KG VersR 2011, 1199).
  • BGH, 02.11.1993 - VI ZR 227/92

    Anforderungen an den Verzicht einer Partei auf die Vernehmung benannter Zeugen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15
    Eine solche Schlussfolgerung ist jedoch ohne ausdrückliche Erklärung der Partei, die den Antrag gestellt hat, nur ausnahmsweise berechtigt, nämlich dann, wenn die Partei aus dem Prozessverlauf oder den sonstigen Umständen erkennen konnte, dass das Gericht mit der bisher durchgeführten Beweisaufnahme seine Aufklärungspflicht als erschöpft angesehen hat (vgl. BGH VersR 1994, 72).
  • OLG Koblenz, 09.11.2015 - 5 U 844/15

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15
    Rechtsmissbräuchlich ist ein Anhörungsantrag nur dann, wenn er sich ausdrücklich auf solche Fragen beschränkt, die unter keinem Gesichtspunkt beweiserheblich sind (vgl. OLG Hamm MDR 1985, 593; OLG Koblenz, Beschluss vom 9.11.2015 - 5 U 844/15 -, abgedr.
  • BVerfG, 17.01.2012 - 1 BvR 2728/10

    Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15
    Eine Einschränkung ergibt sich lediglich dann, wenn der Antrag verspätet oder rechtsmissbräuchlich gestellt wird (vgl. BVerfG NJW 2012, 1346, 1347).
  • OLG Hamm, 14.12.1984 - 7 U 110/83
    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15
    Rechtsmissbräuchlich ist ein Anhörungsantrag nur dann, wenn er sich ausdrücklich auf solche Fragen beschränkt, die unter keinem Gesichtspunkt beweiserheblich sind (vgl. OLG Hamm MDR 1985, 593; OLG Koblenz, Beschluss vom 9.11.2015 - 5 U 844/15 -, abgedr.
  • BGH, 30.10.2013 - IV ZR 307/12

    Private Krankenversicherung: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15
    Entgegen der Rechtsansicht der Beklagten kommt es für die Frage, ob die Ladung der Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des von ihnen erstatteten Gutachtens geboten ist, nicht darauf an, ob aus der Sicht des Gerichts noch Erläuterungsbedarf besteht oder nicht, denn zur Gewährung des rechtlichen Gehörs nach den §§ 397, 402 ZPO hat jede Partei einen Anspruch darauf, dem Sachverständigen die Fragen zur mündlichen Beantwortung stellen zu dürfen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält (vgl. BGH VersR 2005, 1555; NJW 2011, 852, 855; ZfSch 2014, 103).
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