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   OLG Hamm, 20.01.2005 - 27 U 162/04   

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https://dejure.org/2005,10464
OLG Hamm, 20.01.2005 - 27 U 162/04 (https://dejure.org/2005,10464)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2005 - 27 U 162/04 (https://dejure.org/2005,10464)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 27 U 162/04 (https://dejure.org/2005,10464)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 17 AnfG, §§ 240, 538 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Berufung trotz eingetretener Unterbrechung des Rechtsstreits ; Anfechtbarkeit eines trotz Unterbrechung des Verfahrens ergangenen Urteils ; Rechtmäßigkeit einer mündlichen Verhandlung und einer Verkündung eines Urteils bei Unterbrechung des Verfahrens ...

  • Judicialis

    AnfG § 17; ; ZPO § 240; ; ZPO § 538

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AnfG § 17; ZPO § 240; ZPO § 538
    Zur Anfechtung von Urteilen bei fortdauernder Unterbrechung die nach § 17 Abs. 1 S. 1 AnfG ergangen sind

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Urteilsanfechtung wegen Verfahrensunterbrechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.1995 - VIII ZR 224/94

    Rechtsfolgen der Unterbrechung des Rechtsstreits wegen Eröffnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2005 - 27 U 162/04
    Es ist zulässig, soweit mit ihm lediglich die Unterbrechung geltend gemacht werden soll (vgl. BGH NJW 1995, 2563; 1997, 1445).

    Wegen der Unterbrechung des Verfahrens hätte am 08.07.2004 weder mündlich verhandelt noch ein Urteil verkündet werden dürfen; auf eine Kenntnis des Gerichts vom Unterbrechungsgrund kommt es nicht an (BGH NJW 1995, 2563 m.w.N.).

  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 220/96

    Abweisung der Klage während der Verfahrensunterbrechung durch Konkurseröffnung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2005 - 27 U 162/04
    Es ist zulässig, soweit mit ihm lediglich die Unterbrechung geltend gemacht werden soll (vgl. BGH NJW 1995, 2563; 1997, 1445).

    Nur deshalb setzt die Einlegung des Rechtsmittels die Beendigung der Unterbrechung durch Aufnahme des Verfahrens nicht voraus, weil der unterbrochene Rechtsstreit sachlich nicht weiterbetrieben wird (BGH NJW 1997, 1445).

  • BGH, 13.03.1986 - I ZR 27/84

    Wettbewerbsverein II; Klagebefugnis eines Wettbewerbsvereins bei Fehlen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2005 - 27 U 162/04
    Ein solches Urteil ist stets ein streitmäßiges Urteil und kein Versäumnisurteil (Albers a.a.O.; BGH JR 1987, 26; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozeßrecht, 16. A. 2004, § 139 Rdn. 2).
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