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   OLG Hamm, 20.01.2006 - 9 U 169/04   

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https://dejure.org/2006,3402
OLG Hamm, 20.01.2006 - 9 U 169/04 (https://dejure.org/2006,3402)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2006 - 9 U 169/04 (https://dejure.org/2006,3402)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2006 - 9 U 169/04 (https://dejure.org/2006,3402)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streupflicht der Kommunen zur Sicherung der verkehrswichtigen Straßen für den normalen Tagesverkehr; Ende der Streupflicht in den Abendstunden mit dem Aufhören des allgemeinen Tagesverkehrs; Haftung der sicherungspflichtigen Kommune bei einem Glätteunfall; Pflicht zur ...

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 254; ; BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 843; ; BGB § 847 a.F.; ; StrReinG NW § 1; ; GG Art. 34

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshaftung bei unterlassenem vorbeugenden Streuen im Falle erneuter vorhersehbarer Glatteisbildung - Mitverschulden des Fahrzeughalters bei nicht angepasster Geschwindigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verkehrssicherungspflicht - Alleinunfall auf glatter Straße: Haftung wegen Verletzung der Streupflicht?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 815
  • NZV 2006, 587
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 26.11.2003 - 21 U 38/03

    Streupflicht: "Vorbeugende" Streupflicht bei voraussehbarer Glättebildung während

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2006 - 9 U 169/04
    Darüber hinaus kann eine Haftung in Betracht kommen, wenn während bestehender Streupflicht zwar noch keine Glättebildung eingetreten, diese jedoch für die folgende Nacht vorhersehbar ist (Senatsurteil v. 4.11.2003 - 9 U 118/03 = NJW-RR 2004, 386; BGH VersR 1985, 189; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 312).

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Streupflicht auch eine vorbeugende Streuung von gefährlichen Straßenstellen umfassen kann, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Glatteisbildung z.B. aufgrund des Wiedergefrierens vorhandener Nässe außerhalb der streupflichtigen Zeit bestehen (Senatsurteil v. 4.11.2003 - 9 U 118/03 = NJW-RR 2004, 386; BGH VersR 1985, 189; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 312).

  • OLG Hamm, 04.11.2003 - 9 U 118/03

    Muß vorbeugend gestreut werden?

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2006 - 9 U 169/04
    Darüber hinaus kann eine Haftung in Betracht kommen, wenn während bestehender Streupflicht zwar noch keine Glättebildung eingetreten, diese jedoch für die folgende Nacht vorhersehbar ist (Senatsurteil v. 4.11.2003 - 9 U 118/03 = NJW-RR 2004, 386; BGH VersR 1985, 189; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 312).

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Streupflicht auch eine vorbeugende Streuung von gefährlichen Straßenstellen umfassen kann, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Glatteisbildung z.B. aufgrund des Wiedergefrierens vorhandener Nässe außerhalb der streupflichtigen Zeit bestehen (Senatsurteil v. 4.11.2003 - 9 U 118/03 = NJW-RR 2004, 386; BGH VersR 1985, 189; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 312).

  • BGH, 20.12.1984 - III ZR 54/84

    Streu- und Räumpflicht bei öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortslage

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2006 - 9 U 169/04
    Darüber hinaus kann eine Haftung in Betracht kommen, wenn während bestehender Streupflicht zwar noch keine Glättebildung eingetreten, diese jedoch für die folgende Nacht vorhersehbar ist (Senatsurteil v. 4.11.2003 - 9 U 118/03 = NJW-RR 2004, 386; BGH VersR 1985, 189; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 312).

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Streupflicht auch eine vorbeugende Streuung von gefährlichen Straßenstellen umfassen kann, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Glatteisbildung z.B. aufgrund des Wiedergefrierens vorhandener Nässe außerhalb der streupflichtigen Zeit bestehen (Senatsurteil v. 4.11.2003 - 9 U 118/03 = NJW-RR 2004, 386; BGH VersR 1985, 189; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 312).

  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2006 - 9 U 169/04
    Dies ist der Fall, wenn die Fahrbahn bereits in diesem Zeitraum glatt war und die Beklagte deshalb Streumaßnahmen hätte durchführen müssen, die auch den nach dieser Zeit eingetretenen Unfall verhindert hätten (BGH VersR 1984, 41; 1984, 891 m.w.N.).
  • BGH, 02.10.1984 - VI ZR 125/83

    Streupflicht - Zeitliche Abgrenzung - Gebäudezugang - Schwimmbad - Restaurant -

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2006 - 9 U 169/04
    Dabei endet die Streupflicht in den Abendstunden mit dem Aufhören des allgemeinen Tagesverkehrs, was regional unterschiedlich zwischen 21.00 Uhr und 22.00 Uhr der Fall ist (BGH NJW 1985, 270; VersR 1958, 289).
  • BGH, 20.02.1958 - III ZR 191/56

    Anforderungen an die Streupflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2006 - 9 U 169/04
    Dabei endet die Streupflicht in den Abendstunden mit dem Aufhören des allgemeinen Tagesverkehrs, was regional unterschiedlich zwischen 21.00 Uhr und 22.00 Uhr der Fall ist (BGH NJW 1985, 270; VersR 1958, 289).
  • BGH, 06.10.1983 - III ZR 50/82

    Anspruch auf Ersatz von durch den zeitweiligen Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2006 - 9 U 169/04
    Dies ist der Fall, wenn die Fahrbahn bereits in diesem Zeitraum glatt war und die Beklagte deshalb Streumaßnahmen hätte durchführen müssen, die auch den nach dieser Zeit eingetretenen Unfall verhindert hätten (BGH VersR 1984, 41; 1984, 891 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2012 - 14 U 219/11

    Zur Frage von Art und Umfang der Winterdienstpflicht von Kommunen

    Nach gefestigter Rechtsprechung müssen Kommunen nicht "rund um die Uhr" ihrer Streupflicht nachkommen (OLG Hamm, Urteil vom 20.01.2006, 9 U 169/04, zitiert nach juris, Rn. 11).
  • LG Osnabrück, 25.06.2007 - 5 O 791/07

    Streupflicht; Mitverschulden

    Diese Pflicht besteht nur gegenüber dem normalen Tagesverkehr (OLG Hamm, Urteil vom 20.01.2006, Az. 9 U 169/04 - juris).
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