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   OLG Hamm, 20.04.2015 - 3 U 110/14   

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https://dejure.org/2015,74096
OLG Hamm, 20.04.2015 - 3 U 110/14 (https://dejure.org/2015,74096)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.04.2015 - 3 U 110/14 (https://dejure.org/2015,74096)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. April 2015 - 3 U 110/14 (https://dejure.org/2015,74096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Identifizierende Angaben in Internetveröffentlichungen über illegale Hundeimporte aus östlichen Ländern und dem daraus resultierenden Handel; Berichterstattung über die Sozialsphäre; Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Informationsinteresses der ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.2015 - 3 U 110/14
    Der von dem Beklagten in den streitgegenständlichen Veröffentlichungen mit namentlicher Nennung des Klägers erhobene Vorwurf des unter dem Deckmantel eigener Familienaufzucht zunächst von dem Kläger und nun offiziell von seiner Ehefrau betriebenen Gewerbes des schwunghaften Hundeimports und -handels stellt zweifelsfrei objektiv einen Eingriff in dieses subjektive Recht des Klägers dar (vgl. zum Ganzen z.B. BGH, Urteil vom 21.11.2006 - VI ZR 259/05; Urteil vom 13.01.2015 - VI ZR 386/13 - jeweils m.w.N.).

    Zu einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung, da die Öffentlichkeit in diesen Fällen ein legitimes Interesse daran hat, zu erfahren, um wen es geht (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 21.11.2006 - VI ZR 259/05 m.w.N.).

  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.2015 - 3 U 110/14
    Soweit die angegriffenen Veröffentlichungen Formulierungen wie "skrupellose Hundehändler" bzw. "skrupellose Betrüger" verwenden, die angesichts dessen, dass gegenüber den wertenden Elementen dieser Äußerung ihr tatsächlicher Gehalt deutlich zurücktritt, insgesamt den für die Meinungsäußerung geltenden Regeln zu unterstellen sein können (vgl. dazu z.B. BGH, Urteil vom 28.06.1994 - VI ZR 273/93), überschreiten diese Formulierungen nicht die Grenze der reinen Schmähkritik oder Formalbeleidigung.
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.2015 - 3 U 110/14
    Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie für den namentlich bezeichneten Betroffenen nachteilig sind, unwahre hingegen nicht (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 17.12.2013 - VI ZR 211/12) m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2015 - VI ZR 386/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Anspruch eines

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.2015 - 3 U 110/14
    Der von dem Beklagten in den streitgegenständlichen Veröffentlichungen mit namentlicher Nennung des Klägers erhobene Vorwurf des unter dem Deckmantel eigener Familienaufzucht zunächst von dem Kläger und nun offiziell von seiner Ehefrau betriebenen Gewerbes des schwunghaften Hundeimports und -handels stellt zweifelsfrei objektiv einen Eingriff in dieses subjektive Recht des Klägers dar (vgl. zum Ganzen z.B. BGH, Urteil vom 21.11.2006 - VI ZR 259/05; Urteil vom 13.01.2015 - VI ZR 386/13 - jeweils m.w.N.).
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