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   OLG Hamm, 20.05.2010 - I-4 U 225/09   

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https://dejure.org/2010,622
OLG Hamm, 20.05.2010 - I-4 U 225/09 (https://dejure.org/2010,622)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.05.2010 - I-4 U 225/09 (https://dejure.org/2010,622)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - I-4 U 225/09 (https://dejure.org/2010,622)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Pflichtangaben in iPhone Apps - Zur wettbewerbsrechtlichen Haftung für die fehlende Anzeige von gesetzlichen Pflichtangaben bei mobilen Darstellungsformen.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG; 312 c Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV; § 1 Abs. 2 PAngV; § 5 Abs. 1 Nr. 1 ff. TMG
    Wenn in der WAP-Darstellung Pflichtinformationen nicht angezeigt werden, ist dies ein Wettbewerbsverstoß

  • openjur.de

    § 312c Abs. 1 BGB; §§ 8 Abs. 1, 8 Abs. 3 Nr. 1, 3 Abs. 1, 4 Nr. 11, 8 Abs. 4 UWG; § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG; § 1 Abs. 2 PAngV; § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Telemedicus

    Informationspflichten in Webshops bei iPhone-Abruf

  • Telemedicus

    Informationspflichten in Webshops bei iPhone-Abruf

  • webshoprecht.de

    Auch auf Geräten für den mobilen Handel müssen die Informationspflichten erfüllt werden

  • aufrecht.de

    Zur verbraucherrechtlichen Angabenpflicht der Verkäufer von iPhone-Apps über den iTunes-Store

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • czarnetzki.eu PDF

    Preisangaben und sonstigen Pflichtangaben bei mobilen Anwendungen - iPad

  • info-it-recht.de

    Gesetzliche Informationspflichten; Impressum; Widerrufsrecht müssen auch auf mobilen Endgeräten (hier: Apple iPhone; iPod Touch App) erteilt werden

  • juracontent.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Haftung für fehlende Pflichtangaben zu Angeboten in sog. Shopping-Apps für iPhone, iPod touch und iPad (RA Jörg Dittrich; K&R 2010, 591)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1; 3 Abs. 1; 4 Nr. 11 UWG; § 312 c Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB InfoVO; § 1 Abs. 2 PAngV; § 5 Abs. 1 Nr. 1 ff. TMG
    Auch Verkaufssoftware für Handies (”Apps”) muß gesetzliche Informationspflichten berücksichtigen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung in Sachen Facebook-Impressum: Drohen Vertragsstrafen?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Auch beim Verkauf von Waren über iPhone- oder Android-Apps muss der Anbieter über das Widerrufsrecht belehren und die sonstigen Pflichtangaben zur Verfügung stellen

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Abmahnfalle Shopping-Apps

  • heise.de (Pressebericht, 13.08.2010)

    Informationspflichten gelten auch bei Abruf auf Mobil-Geräten

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Gesetzliche Informationspflichten gelten auch für Handy-Verkaufssoftware ("Apps")

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Internet-Kleinkrieg der Kirschkern-Verkäufer - Verbraucherinformationen fehlten, wenn das Angebot über Apple-Geräte abgerufen wurde

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Pflichtangaben gelten auch für Apps

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Informationspflichten gelten auch für Apps

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    App muss über ordnungsgemäßes Impressum verfügen!

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Haftungsfalle Shopping-Apps

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Händler haftet für Fehler in Shopping-Apps

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Shopping-Apps: Online-Händler haften für fehlerhafte Apps

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Was muss beim Verkauf über Handelsplattformen beachtet werden?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Mobile Shopping - Preisangabenverordnung und ihre Tücken

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    App muss über ordnungsgemäßes Impressum verfügen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Impressumspflicht bei Facebook - jetzt drohen Vertragsstrafen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-Händler: App muss über ordnungsgemäßes Impressum verfügen

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Pflichtangaben bei Internethandel über i-Phone Apps und WAP-Handys

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mobiles Internetangebot als Abmahnfalle

Besprechungen u.ä. (4)

  • juracontent.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Haftung für fehlende Pflichtangaben zu Angeboten in sog. Shopping-Apps für iPhone, iPod touch und iPad (RA Jörg Dittrich; K&R 2010, 591)

  • spielerecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtangaben in Apps - was steckt dahinter?

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die App-Informationspflichten

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Mobile Shopping - M-Commerce mit Recht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1481
  • GRUR-RR 2010, 446
  • MMR 2010, 693
  • MIR 2010, Dok. 108
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 16.06.2009 - 4 U 51/09

    Informationspflichten auf mobilen Internetseiten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 225/09
    Insofern liege der Fall hier anders als der vom Senat in der Sache 4 U 51/09 entschiedene Fall.

    Selbst wenn man eine Wiederholungsgefahr in Frage stellen sollte wie der Senat in der Sache 4 U 51/09 , sei auch hier zumindest eine Erstbegehungsgefahr gegeben, da die Antragsgegnerin ihre Angebote nur ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bis zur gerichtlichen Klärung entfernt habe.

    f) Auch wenn man das anders sähe, läge auch hier ähnlich wie im Fall 4 U 51/09 des Senats, bei dem der Sachverhalt etwas anders lag, der zusätzliche Umstand vor, dass die Antragsgegnerin den gesetzeswidrigen Auftritt gleichsam gegenüber dem Antragsteller verteidigt hat.

  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 225/09
    Eine unlautere Zuwiderhandlung setzt nämlich allein ein objektiv rechtswidriges Verhalten voraus (BGH GRUR 2005, 778 -Atemtest).

    Auf die Kenntnis der die Unlauterkeit begründenden Umstände wie die Art der Darstellung kommt es nicht (mehr) an (vgl. Steinbeck WRP 2005, 1161).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 225/09
    Ob und wann sich die Abmahntätigkeit verselbständigt hat, ist unter Berücksichtigung der grundsätzlich von der Antragsgegnerin vorzutragenden Begleitumstände der Verletzungshandlung, des Wettbewerbsverhältnisses und der sonstigen Umstände wie der wirtschaftlichen Bedeutung des Gläubigers und sein Verhalten bei der Verfolgung des konkreten, aber auch anderer Wettbewerbsverstöße (vgl. BGH GRUR 2000, 1089 -Missbräuchliche Mehrfachverfolgung) im Rahmen des Freibeweises zu würdigen.
  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 225/09
    Deshalb können auch umfangreiche Abmahntätigkeiten für sich allein noch keinen Missbrauch belegen, wenn umfangreiche Wettbewerbsverstöße in Betracht kommen (BGH GRUR 2005, 433, 434 -Telekanzlei; OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56; Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 8 Rdn. 4.12).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 225/09
    Davon ist auszugehen, wenn es dem Anspruchsteller in erster Linie darum geht, einen bestimmten oder mehrere Wettbewerber mit Kosten und Risiken zu belasten, die geeignet sind, seine personellen und finanziellen Kräfte zu binden (BGH GRUR 2001, 82, 83 -Neu in Bielefeld I; Köhler/Bornkamm, a.a.O. § 8 Rdn. 4.13).
  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 261/02

    Telekanzlei

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 225/09
    Deshalb können auch umfangreiche Abmahntätigkeiten für sich allein noch keinen Missbrauch belegen, wenn umfangreiche Wettbewerbsverstöße in Betracht kommen (BGH GRUR 2005, 433, 434 -Telekanzlei; OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56; Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 8 Rdn. 4.12).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 225/09
    f) Die Umstände sprechen somit insgesamt nicht so stark für Rechtsmissbrauch, dass es Sache des Antragstellers gewesen wäre, diese Umstände zu widerlegen und darzutun, dass es ihm dennoch in erster Linie um die Wahrung des lauteren Wettbewerbs gegangen ist (vgl. BGH GRUR 2006, 243 -MEGA SALE).
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08

    Indizien für Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 225/09
    Solch ein Umstand kann ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebs ebenso sein wie die Art und Weise der Rechtsverfolgung (vgl. Senat, MMR 2009, 865).
  • LG Köln, 06.08.2009 - 31 O 33/09

    Pflichtinformationen auf WAP-Seiten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 225/09
    Es kam zu einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln, in dem der Antragsgegnerin durch Urteil vom 6. August 2009 (31 O 33/09) (Bl.82 ff.) entsprechende Angebote untersagt wurden.
  • OLG Hamm, 26.07.2011 - 4 U 49/11

    Zu hohe Streitwerte, überhöhte Vertragsstrafen - Rechtsmissbräuchlichkeit einer

    Dem vorliegenden Hauptsacheverfahren war das vor dem Senat geführte Verfügungsverfahren 4 U 225/09 vorausgegangen.

    Dort hatte der Senat dem Kläger mit Urteil vom 20.05.2010 (MMR 2010, 693) die zuletzt begehrten Unterlassungsansprüche zugesprochen.

    Das Landgericht hat unter Verweis auch auf das Senatsurteil vom 20.05.2010 in der zugrundeliegenden Verfügungssache 4 U 225/09 die streitgegenständlichen Wettbewerbsverstöße bejaht, weil die Darstellung über eBay Mobile auf den Endgeräten iPhone und iPod Touch wettbewerblich fehlerhaft gewesen sei.

    Im Gegensatz zu der Entscheidung des Senats in der Sache 4 U 225/09 lägen mittlerweile gerichtsbekannte Urteile gegen den Kläger vor, in welchem ihm rechtskräftig ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorgeworfen werde.

    Die Akten 14 O 187/09 LG Bochum = 4 U 225/09 OLG Hamm, 14 O 110/10 LG Bochum = 4 U 55/11 OLG Hamm, 12 O 101/10 LG Bochum = 4 U 145/10 OLG Hamm, 14 O 212/09 LG Bochum = 4 U 137/10 OLG Hamm, 12 O 235/09 LG Bochum = 4 U 141/10 OLG Hamm, 12 O 114/10 LG Bochum = 4 U 149/10 OLG Hamm, 17 O 114/09 LG Bochum = 4 U 208/09 OLG Hamm, 13 O 277/08 LG Bochum = 4 U 51/09 OLG Hamm lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Auf dieser erweiterten tatsächlichen Grundlage kann es bei der Beurteilung aus dem Verfügungsverfahren 4 U 225/09 nicht verbleiben.

  • LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 101/10

    Zulässige Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs bei

    Für die Beurteilung eines Missbrauchs gelten zunächst die folgenden, in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20.05.2010 (I-4 U 225/09) zusammengefassten Grundsätze:.

    Auch umfangreiche Abmahntätigkeiten können für sich allein aber noch keinen Missbrauch belegen, wenn umfangreiche Wettbewerbsverstöße in Betracht kommen (OLG Hamm vom 20.05.2010 - I-4 U 225/09 m.w.N.).

  • LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 114/10

    Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs bei der Geltendmachung eines

    Für die Beurteilung eines Missbrauchs gelten zunächst die folgenden, in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20.05.2010 (I-4 U 225/09) zusammengefassten Grundsätze:.

    Auch umfangreiche Abmahntätigkeiten können für sich allein aber noch keinen Missbrauch belegen, wenn umfangreiche Wettbewerbsverstöße in Betracht kommen (OLG Hamm vom 20.05.2010 - I-4 U 225/09 m.w.N.).

  • LG Bochum, 17.02.2011 - 14 O 110/10

    Notwendigkeit von Angaben zu Versandkosten bei Angeboten von Waren an Verbraucher

    Ein Rechtsmissbrauch gemäß § 8 Abs. 4 UWG ist gegeben, wenn das beherrschende Motiv bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind, wobei diese nicht das alleinige Motiv darstellen, aber im Ergebnis eindeutig überwiegen müssen (vgl. Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20.05.2010 - I-4 U 225/09).
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