Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 W 43/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als Asylberechtigte; Haftung eines Rechtsanwalts wegen Verletzung von Hinweispflichten hinsichtlich eines Asylverfahrens
Verfahrensgang
- LG Bochum - 3 O 561/99
- OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 W 43/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1142
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 09.07.2009 - IX ZR 88/08
Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrags
Diese Auffassung schließt an die zu § 847 BGB ergangene Rechtsprechung an, nach der Gesundheitsschädigungen von Mandanten infolge anwaltlicher Fehler bei der Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb des Schutzzwecks der Anwaltshaftung liegen und deshalb keinen Schmerzensgeldanspruch auslösen können (OLG Hamm NJW-RR 2001, 1142, 1143 ;… OLG Braunschweig, Urt. v. 2. November 2000 - 2 U 13/00, n.v., m. Anm. Borgmann BRAK-Mitt. 2001, 290). - OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 24 U 200/06
Anspruch auf Schadensersatz sowie Rückzahlung von Honorar gegen …
Mit der in Rechtsprechung und Schrifttum zur Anwaltshaftung zum Verhältnis von § 852 BGB a.F. und § 51 b BRAO a.F. ganz überwiegend vertretenen Auffassung ist deshalb davon auszugehen, dass zumindest ein fahrlässig begangenes Delikt gegen den Mandanten, das gleichzeitig eine Verletzung des Wirtschaftsprüfervertrages darstellt, allein nach der berufsrechtlichen Regelung verjährt (vgl. zur Anwaltshaftung: OLG Hamm NJW-RR 2001, 1142;… Borgmann, Anwaltshaftung, 4. Aufl., S. 345;… Rinsche u.a., Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Aufl., Rn. 969 ff.;… Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rn. 1439 ff. m.w.N.). - OLG Frankfurt, 11.10.2004 - 1 U 83/04
Verjährung von Primär- und Sekundäransprüchen gegen Rechtsanwalt
Es spricht viel dafür, daß der - hier unterstellte - Schaden der Klägerin bereits mit dem Ablauf der Klagefrist gegen den Rückforderungsbescheid am 25.01.1999 eintrat und damit die Verjährungsfrist nach § 51 b 1. Alternative BRAO in Lauf setzte (so ausdrücklich OLG Hamm NJW-RR 2001, 1142; tendenziell, wenn im Ergebnis auch offenlassend, BGH NJW 2000, 1265, 1267). - OLG München, 16.04.2008 - 15 U 4739/07 Das gilt ebenso für das Problem, ob die Verjährungsvorschrift des § 51b BRAO a.F. auf einen etwaigen Anspruch nach den §§ 823 Abs. 2 BGB , 43a Abs. 4 BRAO Anwendung findet (so Zugehör, Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn 1441 unter Hinweis auf OLG Hamm NJW-RR 2001, 1142).